8 Stichworte zum Energieverbrauchskennwert

Von Dominik Hochwarth

Wer ein Haus kauft, verkauft, mietet oder vermietet, muss sich zwangsläufig mit dem Energieverbrauchskennwert beschäftigen. Das will das Gesetz so, in dem Fall die Energieeinsparverordnung. Jedes Haus – ob Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus bekommt neuerdings ein Label verpasst – ähnlich wie bei einem Kühlschrank oder wie bei einer Waschmaschine. Ohne Energieausweis geht gar nichts mehr. Und der Energieverbrauchskennwert ist wesentlicher Bestandteil davon. In acht Stichworten soll kurz erläutert werden, was es damit auf sich hat.

Energieverbrauchskennwert
Der Energieverbrauchskennwert reicht ungefähr bis 400 KWh/(m²a), was dann sehr energieineffizient ist

Das erwartet Sie in diesem Beitrag

1. Was ist der Energieverbrauchskennwert?

Der Energieverbrauchskennwert ist eine Kennzahl mit der Dimension Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, z.B. 100 KWh/(m²a). Die Skala reicht von 0 bis ca. 400 KWh/(m²a). Je niedriger der Wert, desto weniger Energie muss zum Heizen aufgewendet werden.

2. Wo finde ich den Kennwert?

Die Zahl steht entweder als Endenergiebedarf oder als Primärenergiebedarf ganz groß auf dem Energieausweis (Bedarfsausweis). Beim Primärenergiebedarf wird noch der Energiebrauch dazugerechnet, der bei der Erzeugung der Endenergie aus der Primärenergie auftritt.

Energieverbrauchskennwert

3. Was sagt mir die Kennzahl?

Der Energieverbrauchskennwert gibt an, wieviel Energie pro Jahr in dem Gebäude verbraucht wird. Bei neueren, gut gedämmten Gebäuden liegt der Wert im zweistelligen Bereich. Weit über 100 KWh/(m²a) liegt der Kennwert häufig bei unsanierten Häusern bzw. Mehrfamilienhäusern.

4. Verschiedene Energieeffizienzklassen

Seit Anfang Mai 2014 wird der Energieausweis mit Energieeffizienzklassen von A+ bis H ergänzt. Jeder Energieverbrauchskennwert bekommt also einen Buchstaben verpasst. A+ ist hierbei das Beste, was man kriegen kann. Es handelt sich dabei annähernd um ein Passivhaus. A ist aber ebenfalls noch mehr als gut, es entspricht dem neuen EnEV-Niveau für Neubauten ab 2016. Von Haushaltsgeräten kennen wir bereits diese Einteilung, es macht es also um einiges einfacher, sich für ein energieeinsparendes Haus oder eine energieeinsparende Wohnung zu entscheiden.

5. So lassen sich die Heizkosten ermitteln

Aus dem Energieverbrauchswert lassen sich überschlägig die Heizkosten einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ausrechnen. Dazu zunächst die Grundfläche der Wohnung mit 1,2 multiplizieren, um eventuell mitbeheizte Flächen wie Treppenhaus oder Kellerräume zu berücksichtigen. Multipliziert man diesen Wert mit dem Energieverbrauchskennwert, erhält man den Energieverbrauch der Wohnung.

Konkretes Zahlenbeispiel:

Wohnung: 100 m²

Energieverbrauchskennwert: 120 KWh/(m²a)

Faktor für Verkehrsflächen: 1,2

Energiebedarf: 100 x 1,2 x 120 = 14.400 KWh

Kosten Gas Viersen (Stand 08/2014):

6,19 Cent / KWh, zuzüglich Grundpreis von 189,21 Euro/ Jahr

Komplette Heizkosten: (14400 x 6,19) + 189,21 = 1.080,28 Euro/Jahr

Natürlich variieren die Kosten je nach Anbieter und Tarif, zudem macht es Unterschiede, ob ich mit Gas, Öl, Holz oder anderen regenerativen Energien heize. An der Berechnung an sich ändert sich jedoch nichts.

6. Höhere Kosten in ungedämmten Wohnungen

Der Energieverbrauchskennwert ist ein Mittelwert über den Energieverbrauch im gesamten Gebäude. Nicht immer haben alle Wohnungen darin den gleichen Dämmstandard. So ist der Energieverbrauch einer Wohnung, die zwischen zwei beheizten Wohnungen liegt natürlich geringer als in einer Erdgeschosswohnung oder in einer ungedämmten Dachgeschosswohnung. Die vorgestellten Berechnungen für die Heizkosten sind daher nur als überschlägig zu betrachten. Sie berücksichtigen auch nicht, ob einer es mollig warm in seiner Hütte haben will oder ob sich einer mit gemäßigten Temperaturen zufrieden gibt.

7. Viele Faktoren haben Einfluss auf den Kennwert

Der Energieverbrauch und somit auch der Kennwert werden durch verschiedene Faktoren in die Höhe getrieben:

  • Schlechte Dämmung
  • Veraltete Heizungsanlage
  • Fenster auf Dauerkippstellung
  • Überheizen

Es lohnt sich auf jeden Fall, an diesen Schrauben zu drehen, denn das entlastet das Portemonnaie doch erheblich. Vielleicht ist sogar eine energetische Sanierung notwendig.

8. Vom Energieverbrauch zum Energieverbrauchskennwert

Sie haben keinen Energieausweis, wollen aber trotzdem den Energieverbrauchskennwert Ihres Hauses wissen? Alles kein Problem, die oben vorgestellte Rechnung funktioniert auch umgekehrt.

Nehmen Sie die Rechnung des Brennstofflieferanten zur Hand und bestimmen Sie den jährlichen Energieverbrauch.

Umrechnung: 1 Liter Heizöl = 1 m³ Erdgas = 10 KWh

Beispielrechnung:

Heizölverbrauch: 2000 Liter/Jahr

2.000 x 10 = 20.000 KWh/Jahr

Wenn Sie mit der Heizung Warmwasser erzeugen, muss dies bei der Berechnung des Energieverbrauchkennwerts berücksichtig werden:

Überschlägige Berechnungen für einen 4-Personen-Haushalt:

1000 KWh/Jahr x 4 Personen = 4.000 KWh/Jahr

Das gibt einen für die Berechnung des Kennwerts relevanten Verbrauch von:

20.000 KWh/Jahr – 4.000 KWh/Jahr = 16.000 KWh/Jahr

Teilen Sie diesen Wert nun durch Ihre Wohnfläche, z.B. bei einer Fläche von 160 m²:

16.000 / 160 = 100 KWh/(m²a)

Der Energieverbrauchskennwert liegt also grob geschätzt bei 100, er berücksichtigt jedoch nicht, dass es besonders milde oder besonders kalte Winter gibt. Er ist aber immerhin ein erster Anhaltspunkt, in welchem Bereich der Skala wir uns bewegen. Wer es genauer wissen will, muss sich an einen Energieberater wenden.

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