Die Sanierung von Bestandsbauten wurde unter der Ampelregierung zum bevorzugten Ziel staatlicher Fördermittel erklärt. Dazu vereinfachte sie in mehreren Schritten bis zum 15.08.2022 das bisherige Förderungsprocedere.

Das erwartet Sie in diesem Beitrag
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Effizienzhausförderung
- Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden
- Fördermittel für barrierefreies Wohnen
- Förderung der Smart Home Technik
Im Mittelpunkt stehen aufgrund des Klimawandels und der Gaskrise Förderungen von energetischen Sanierungen. Dabei wurden die Förderlinien der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unter dem Dach der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) zusammengefasst. Zudem stehen Fördermittel für barrierefreies Wohnen und zum Einbruchschutz bereit. Darunter fallen auch Fördermittel für effiziente Smart Home Sanierungen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Grundsätzlich lässt sich bemerken, dass die neue Regierung alle Fördersätze geringfügig um 5 bis 10 % gekürzt hat. Als Begründung wird angegeben, dass zum Ausgleich mehr Menschen trotz knapper Haushaltsmittel in den Genuss einer Förderung kommen sollen.
Die Förderungen werden in der Regel über einen zinsgünstigen Kredit oder über Tilgungszuschüsse geleistet. So kann man Kredite einfach beantragen, schnell erhalten und sofort ausbezahlt bekommen. Zusätzlich gibt es Zuschläge für den Einsatz von erneuerbaren Energien (EE). Die Förderungsanträge müssen gestellt sein, bevor die eigentliche Sanierung in Angriff genommen wird.
Effizienzhausförderung
Für die Förderungen von Effizienzhäusern (EH) wurden zahlreiche Änderungen schon Ende Juli 2022 wirksam. Die neuen Förderhöchstsätze belaufen sich für die verschiedenen Effizienzhausstufen wie folgt:
- EH 40: 45 %
- EH 55: 40 %
- EH 70: 30 %
- EH 85: 25 %
- EH Denkmal: 25 %

Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden
Der Großteil dieser Maßnahmen wurde zum Ende Juli 2022 angepasst. Dabei wurden ein Heizungstausch-Bonus und ein Wärmepumpen-Bonus eingeführt. Gasbetriebene Heizungsanlagen fallen ganz aus der Förderung.
Der Heizungstausch-Bonus
Der Bonus wird für den Austausch noch funktionsfähiger Gas-, Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen gewährt. Das Gebäude darf nach dem Austausch nur noch mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Der Bonus beträgt 10 % der Kosten, die für eine Förderung in Betracht kommen.
Der Wärmepumpen-Bonus
Hiervon betroffen sind Wärmepumpen, die das Grundwasser, die Erdwärme oder das Abwasser als Wärmequelle nutzen. Dann wird ein Förderbonus von 5 % gewährt. Wer eine Luft-Wasser-Wärmepumpe einbaut, erhält diesen Bonus nicht.
Neue Fördersätze für Einzelmaßnahmen
Die Förderungen für Einzelmaßnahmen sind in zwei Förderpakete eingeteilt. Unter das erste Paket fallen Gewerke für die Gebäudehülle, die Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung. Für diese Sanierungsmaßnahmen steht ein maximaler Fördersatz von 20 % zur Verfügung.
Weitere Einzelmaßnahmen betreffen vor allem den Austausch von Heizungen. Die erwähnten Boni fallen außer bei der Solarthermie zusätzlich an. Die Fördersätze setzen sich wie folgt zusammen:
- Solarthermie: 25 %
- Biomasse: 10 %
- Wärmepumpe: 25 %
- Innovative Heizungstechnik: 25 %
- EE-Hybrid: 25 %
- EE-Hybrid mit Biomasseheizung: 20 %
- Wärmenetzanschluss: 25 %
- Gebäudenetzanschluss: 25 %
Fördermittel für barrierefreies Wohnen
Im Zuge der Förderungen für altersgerechtes Wohnen stehen für Sanierungen mehrere Töpfe zur Verfügung. Wer einen Pflegegrad innehat, kann mit bis zu 4.000 Euro Zuschuss von der Pflegekasse rechnen, wenn ein Treppenlift oder eine Rampe eingebaut oder die Duschwanne und Türöffnungen angepasst werden sollen. Die Krankenkasse finanziert Hilfsmittel wie einen Badewannenlift, eine Toilettensitzerhöhung oder Stützgriffe.
Der größte Teil der Fördermittel kommt von der KfW. Maßgeblich sind die Programme 155 und 459-B. Die Bank bezuschusst Maßnahmen zur Barrierereduzierung mit bis zu 6.250 Euro. Außerdem gibt es diverse Förderungen der Bundesländer, von Stiftungen, von Sozialhilfeträgern, der Deutschen Rentenversicherung sowie der Agentur für Arbeit und dem Integrationsamt.

Förderung der Smart Home Technik
Für den Einbau smarter Technik stehen weitere attraktive Förderoptionen zur Verfügung. Smart Home macht die Wohnumgebung komfortabler, sicherer und trägt dazu bei, den Energieverbrauch zu senken. Die Fördermittel können als Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen beantragt sowie in Form von steuerlichen Vergünstigungen abgerufen werden.
Die Förderquote liegt bei 20 % der Kosten bei Häusern, die mindestens 5 Jahre alt sind. Sie lässt sich mit einem individuellen Sanierungsplan um weitere 5 % steigern. Alle Maßnahmen bezüglich der Energieeffizienz werden gefördert. Die Anträge müssen beim BAFA oder der KfW eingereicht werden.
Auch das Finanzamt beteiligt sich an den Förderungen. So können bei Häusern, die 10 Jahre und älter sind, für den Einbau smarter Technologie bis zu 40.000 Euro innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.