Die Baugrenze legt im Bebauungsplan fest, bis wohin ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden darf. Sie begrenzt die überbaubare Grundstücksfläche.
Anders als bei einer Baulinie muss das Gebäude nicht direkt auf der Baugrenze stehen. Bauherrinnen und Bauherren können das Haus grundsätzlich innerhalb der festgelegten Fläche positionieren, sofern weitere Vorgaben des Bebauungsplans und des Bauordnungsrechts eingehalten werden.
Was bedeutet die Baugrenze praktisch?
Eine Baugrenze bildet zusammen mit weiteren Baugrenzen häufig ein sogenanntes Baufenster. Innerhalb dieses Bereichs darf das Hauptgebäude errichtet werden.
Beispiel:
Ein Grundstück ist 30 m tief. Der Bebauungsplan legt zur Straße und zum rückwärtigen Grundstücksbereich jeweils eine Baugrenze fest. Zwischen diesen Linien entsteht eine Fläche von beispielsweise 15 m Tiefe. Das Wohnhaus muss grundsätzlich innerhalb dieses Baufensters bleiben.
Die Baugrenze sagt jedoch noch nichts darüber aus, wie groß das Gebäude tatsächlich werden darf. Dafür sind weitere Festsetzungen wichtig, beispielsweise:
- die Grundflächenzahl (GRZ),
- die Geschossflächenzahl (GFZ),
- die zulässige Zahl der Vollgeschosse,
- Gebäude- oder Firsthöhen,
- Abstandsflächen.
Darf die Baugrenze überschritten werden?
Nach § 23 BauNVO dürfen Gebäude und Gebäudeteile eine festgesetzte Baugrenze grundsätzlich nicht überschreiten.
Ein geringfügiges Vortreten einzelner Gebäudeteile kann jedoch zugelassen werden. Ob beispielsweise ein Balkon, Erker oder Dachüberstand außerhalb des Baufensters zulässig ist, hängt vom Bebauungsplan, der konkreten Planung und den zuständigen Behörden ab.
Für Nebenanlagen gelten teilweise andere Regeln. Wenn der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, können beispielsweise bestimmte Nebenanlagen auch auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden.
Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie
Baugrenze und Baulinie sind nicht dasselbe.
Bei einer Baugrenze darf das Gebäude die festgelegte Linie grundsätzlich nicht überschreiten. Es muss aber nicht unmittelbar an dieser Linie stehen.
Bei einer Baulinie ist die Vorgabe strenger: Ist sie festgesetzt, muss grundsätzlich auf dieser Linie gebaut werden.
Die Baugrenze bietet damit bei der Positionierung eines Gebäudes innerhalb des Baufensters mehr Spielraum.
Mehr zum verwandten Begriff erfahren Sie im Lexikoneintrag Baulinie. Welche weiteren Vorgaben für ein Grundstück gelten, zeigt in der Regel der Bebauungsplan.








