Baustellenabsicherung beim Hausbau – was Sie wissen müssen

Von Redaktion

Wer ein Bauvorhaben in die Tat umsetzen möchte, muss viele Schritte durchlaufen bis es dann erst einmal losgehen kann. Doch mit dem Baustart ist es noch nicht getan. Als Bauherr müssen Sie zudem darauf achten, dass alle Pflichten und Regelungen zur Baustellensicherheit eingehalten werden.

Immerhin gehört das Arbeiten auf einer Baustelle zu den gefährlichsten Arbeitsplätzen überhaupt, wie die Unfallstatistiken zeigen. Kein Wunder also, dass der Gesetzgeber für Baustellen klare Regelungen getroffen hat. Welche das sind, haben wir in diesem Artikel übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Baustellenschild

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Das muss der Bauherr wissen

Bei einem Bauvorhaben hat der Bauherr die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 des BGB für die gesamte Baustelle vor Ort. Zudem muss der sich um eine Ausführung und Planung des Vorhabens kümmern, die er nach dem Stand der Technik veranlassen muss.

Die Baufirma und ihre Pflichten zur Baustellensicherung

Für die beteiligten Baufirmen am Projekt und deren Verantwortlich für den Arbeitsschutz greift die sogenannte DGUV Vorschrift Ziffer 38 in der Rubrik Bauarbeiten. Darin sind die organisatorischen Dinge und die dazugehörigen Ordnungswidrigkeiten genau festgelegt.

Nach einer Änderung werden neben den Unternehmen und den dort versicherten Beteiligten auch Unternehmen mit Beschäftigten aus dem Ausland angesprochen, wenn diese eine Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland ausüben, ohne Mitglied einer Unfallversicherung zu sein. Zudem wird der Anwendungsbereich ausgeweitet auf Unternehmer ohne Beschäftigte und Bauherren, die nicht gewerbsmäßig und in eigener Initiative Bauarbeiten ausführen.

Diese Sicherheitsmaßnehmen gilt es zu beachten

Um sicherzugehen, dass alle Auflagen beim Bauvorhaben erfüllt sind, sollten Sie sich zunächst vorstellen, wie eine Kontrolle durch die Arbeitsschutzbehörde oder auch die BG Bau ablaufen könnte. Kontrolliert wird dabei zunächst, ob Absperrungen für optimale Baustellensicherung aufgestellt worden sind.

Das bedeutet konkret, dass Bauzäune und die passenden Hinweisschilder aufgebaut sind. Auf den Schildern muss vor allem stehen: „Baustelle. Betreten für Unbefugte verboten“. Darüber hinaus muss es für die Beteiligten der Baustelle Sanitäranlagen geben. Diese sollten mit Reinigungsmittel und Papierhandtücher ausgestattet sein und gerade während der Pandemie auch zusätzlich einen Desinfektionsmittelspender enthalten.

Bezogen auf die Zufahrten zur Baustelle muss eine Kabelbrücke angelegt worden sein, um die Kabel vor Quetschungen und Schäden gegen die verkehrenden schweren Maschinen zu schützen. Immerhin befindet sich in der Umgebung auch die gesamte Stromversorgung für den Baustromverteiler. Der Verteiler sollte übrigens einmal im Monat geprüft werden und muss die entsprechende Prüfmarke besitzen. Seit Ende April 2021 muss der Baustromverteiler noch dazu einen FI-Schutz Typ B aufweisen.

Weitere Absicherung der Baustelle beachten

Alle verwendeten Arbeitsmittel auf der Baustelle sollten in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Damit sollen Unfälle verhindert werden, die etwa von defekten Geräten ausgehen. Immerhin sind technisch defekte Geräte ein häufiger Grund für Arbeitsunfälle auf einer aktiven Baustelle.

Damit das Risiko niedrig gehalten wird, haben sich Plaketten für die Überprüfung mit dem jeweiligen Datum etabliert. Achtgegeben muss des Weiteren auf den Lärmschutz. Bauarbeiter werden ab einer Lautstärke von 80 db(A) dazu verpflichtet, einen passenden Gehörschutz zu tragen. Dabei kann ein Kapselgehörschutz zur Anwendung kommen oder aber man setzt Stöpsel ein.

Und wie sieht es mit Schutzhandschuhen aus? Auch diese empfehlen sich im Umgang mit dem Baumaterial und vor allem für Gefahrstoffe sollten sie bereitliegen. Achtung: An der Tischkreissäge sind keine Handschuhe zu empfehlen, da diese in dem Fall ein höheres Sicherheitsrisiko haben als ohne Handschuhe zu arbeiten.

Die Sicherung des Daches auf Baustellen und Schutz für Hubarbeitsbühnen

Wie ist die Regelung bei hohen Flachdächern? Grundsätzlich dürfen sich die Beteiligten hier aufhalten, wenn die Voraussetzungen der ASR A 2.1 soweit erfüllt sind. Diese schreiben vor, dass die beteiligten sich mindestens zwei Meter von der Dachkante entfernt aufhalten müssen und der Abstand sichtbar mit einer Absperrung oder einer Markierung auf dem Boden gekennzeichnet werden muss.

Regelungen greifen auch für den Einsatz von Hubarbeitsbühnen, Sie müssen auf einer ebenen Fläche stehen. Stahlbauer beispielsweise tragen als zusätzliche Sicherung einen Schutzanzug gegen Abstürze nach der DGUV Information 208-0311.

Baustellenschutz muss auch bei Kindern ankommen

Handelt es sich um eine Baustelle auf dem Kinderspielplatz oder im eigenen Garten, so hat man es hier vor allem mit einem jungen Publikum zu tun. Meist mit einem, welches noch nicht lesen kann und die Hinweise auf den Tafeln deshalb nicht versteht.

Daher muss auf Zäune geachtet werden, die ein Herankommen an gefährliche Stellen gar nicht erst möglich macht. Geländestreben sollten außerdem eher senkrecht und mit einem Abstand von maximal zwölf Zentimeter zueinander aufgebaut werden. Steckdosen werden außerdem verschlossen oder mit einem FI-Schutzschalter ausgestattet.

Absperrmaterial darf außerdem keine gefährlichen Zacken auf aufweisen, da sich Kinder hieran schwer verletzen können. Achtgeben sollten Bauherren auch dann, wenn etwa Tonnen mit gesammeltem Regenwasser herumstehen. Diese müssen fest verschlossen werden, da es immer wieder grausame Unfälle mit Kindern gibt, für die diese Tonnen zu einer tödlichen Falle werden.

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