So gelingt Ihnen die Grundsteuererklärung

Von Redaktion

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie alles über die Grundsteuererklärung: Wo liegen die Ursprünge der Grundsteuerreform? Welche Abgabetermine und Fristen sind einzuhalten? Wie funktioniert die Abgabe über Elster? Ist es sinnvoll, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen? Welche Angaben sind zu machen? Hier kommen die Antworten zu all diesen Fragen.

grundsteuer rechner

Das erwartet Sie in diesem Beitrag

Ursprung der Grundsteuerreform

Durch die Grundsteuerreform müssen über 30 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Mit der Grundsteuer 2022 stellt diese viele Grundstücksbesitzer vor eine immense Aufgabe. Seit Anfang Juli müssen Millionen Besitzer von Immobilien ihre Grundsteuererklärung elektronisch einreichen, denn ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer für Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken in Deutschland neu berechnet. Dies ist die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Zum Nachlesen findet sich hier der offizielle Gesetzestext der Grundsteuerreform.

grundsteuerreform

Abgabetermine und Fristen

Auch wenn das Jahr 2025 noch in weiter Entfernung scheint, werden schon in diesem Jahr Grundeigentümer vom Finanzamt aufgefordert, eine Feststellungserklärung abzugeben. Die Grundsteuererklärung kann seit Anfang Juli eingereicht werden. Nach aktuellem Stand kann dies noch bis Ende Oktober geschehen.

Stichtag für alle erforderlichen Angaben ist der 1. Januar 2022. Dinge, sich danach noch verändert haben, müssen bei der Erklärung keinen Eingang mehr finden. Allerdings scheinen viele Eigentümer mit dem Zusammensuchen der notwendigen Angaben überfordert. Der Bund der Steuerzahler verlangt eine Verlängerung der Frist, für die Grundsteuererklärung bis zum Frühjahr 2023.

Wie es in mehreren Berichten heißt, konnten bislang nur sehr wenige Eigentümer ihre vollständigen Angaben einreichen. Nutzer berichteten über IT-Probleme und zu komplizierte oder unklare Fragestellungen auf dem entsprechenden Formular. Finanzminister Lindner hat bereits angedeutet, die Frist möglicherweise verlängern zu lassen.

Abgabe über Elster-Zugang

Grundstückseigentümer müssen ihre Erklärung online über das staatliche Steuerportal elster.de abgeben. Für die Abgabe ist ein Elster-Zugang notwendig, für den man sich über www.elster.de registrieren lassen muss. Eine Registrierung kann bis zu zwei Wochen dauern, da das Finanzamt die notwendigen Anmeldedaten per Post zusendet.

Ausnahmen von der Pflicht zur Online-Abgabe gibt nur in Härtefällen, wenn der Steuerpflichtige dem Finanzamt glaubhaft erklären kann, warum die Erklärung nicht online abgegeben werden kann. Für den Fall einer analogen Einreichung gibt es Vordrucke beim jeweiligen Finanzamt, die der Eigentümer dann handschriftlich ausfüllen muss.

Externe Hilfe in Anspruch nehmen

Steuerberater und Eigentümerverbände wie Haus und Grund geben Hilfe bei der Feststellungserklärung. Lohnsteuerhilfevereine hingegen sind nicht berechtigt, steuerrechtliche Hilfe zu leisten.

steuerberater

Welche Angaben müssen gemacht werden?

Die Eigentümer müssen unterschiedliche Angaben aus verschiedenen Quellen zusammentragen und den Finanzbehörden digital übermitteln, Sie sind verpflichtet, dem Finanzamt alle Daten mitzuteilen, die in der Feststellungserklärung abgefragt werden. Die Fragen können von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich sein, bei Wohngrundstücken wird aber insbesondere gefragt nach:

  • Größe des Grundstücks
  • Art der Immobilie
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche des Gebäudes
  • Nettokaltmiete (Rohertrag)
  • Bodenrichtwerte

Praxistipps

Viele Eigentümer haben diese Daten nicht im Kopf, insbesondere, wenn sie über mehrere Wohnungen oder Häuser verfügen. Hier können ein Blick in den Kaufvertrag der Immobilie oder die vorhandenen Baupläne weiterhelfen. Auch die Policen zur Haus- bzw. Hausratversicherung können eine Fundgrube für notwendige Informationen sein.

Wer für seine Feststellungserklärung bestehende Flurstücke und Gemarkungen herauszufinden muss, ist mit der Webseite https://geoindex.io/ gut bedient. Die Bodenrichtwerte sind dem Finanzamt normalerweise bekannt (§ 247 Abs. 2 Bewertungsgesetz). Außerdem geben die mitteilungspflichtigen Stellen dem Finanzamt die Daten weiter, die für die Feststellung der Grundsteuerwerte von Bedeutung sind. Dazu gehören die Informationen der Grundbuchämter und der Vermessungs- und Katasterverwaltung.

Über den Autor

Schreibe einen Kommentar