Der Sommer hat Deutschland wieder fest im Griff, und die Temperaturen klettern vielerorts über die 30-Grad-Marke. Für Menschen, die im Freien arbeiten, sind diese Bedingungen eine enorme Belastung. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) macht sich deshalb stark für ein ganzjähriges Klima-Kurzarbeitergeld. Bisher gilt diese Regelung nur von Dezember bis März.
Inhaltsverzeichnis
- Klimawandel macht Bauarbeitern zu Schaffen
- Bei über 30 Grad jede Stunde 15 Minuten bezahlte Pause
- Kontrolle notwendig
- Gesundheitliche Gefahren von Hitze und Sonne
Klimawandel macht Bauarbeitern zu Schaffen
„Das Klima hat sich stark verändert, und deshalb müssen wir auch die Regularien anpassen“, fordert Carsten Burckhardt, der im Bundesvorstand der IG BAU für das Bauhauptgewerbe zuständig ist. Wenn es im Winter zu kalt wird oder Schnee fällt und auf Baustellen nicht gearbeitet werden kann, greift das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld. Diese Regelung soll Kündigungen verhindern und eine ganzjährige Beschäftigung sicherstellen.
Doch mittlerweile macht der Klimawandel auch den Sommermonaten zu schaffen. Lange Hitzeperioden, starke Regenfälle und heftige Stürme treten immer häufiger auf. „Es ist unsere Pflicht, die Beschäftigten vor diesen extremen Wetterbedingungen zu schützen“, betont Burckhardt.
Bei über 30 Grad jede Stunde 15 Minuten bezahlte Pause
Die IG BAU fordert daher, dass bei Temperaturen über 30 Grad jede Stunde eine bezahlte Pause von 15 Minuten eingelegt wird. „Bei Straßenbauarbeiten beispielsweise stehen die Arbeiter in einer extremen Hitze von unten durch den heißen Asphalt und von oben durch die pralle Sonne“, erklärt Burckhardt. Diese Bedingungen seien kaum auszuhalten.
Zusätzlich sollten an heißen Tagen ausreichend Getränke, Schutzkleidung und entsprechende Hautschutzpräparate bereitgestellt werden. Laut der Berufsgenossenschaft für die Bauwirtschaft war Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung im vergangenen Jahr mit knapp 3000 Anzeigen die zweithäufigste gemeldete Berufskrankheit.
Diese Schutzmaßnahmen sollten für alle Beschäftigten gelten, die im Freien arbeiten, nicht nur für Bauarbeiter. Die IG BAU vertritt auch Landwirte, Forstleute, Gärtner und Fassadenreiniger.
Kontrolle notwendig
Um sicherzustellen, dass diese neuen Regelungen auch tatsächlich eingehalten werden, fordert die Gewerkschaft Inspektionen zur Kontrolle der Unfallverhütungsvorschriften und zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. „Es gibt viele Bauunternehmen, die sich genau an die Vorschriften halten und um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter besorgt sind. Aber es gibt auch schwarze Schafe, die es mit den Regeln nicht so genau nehmen. Diese müssen gefunden werden“, so Burckhardt.
Das Kurzarbeitergeld, das von der Agentur für Arbeit gezahlt wird, berechnet sich wie das Arbeitslosengeld. Betroffene erhalten 60 Prozent ihres Nettoeinkommens, mit mindestens einem Kind sind es 67 Prozent. Diese Regelung soll den Arbeitnehmern finanzielle Sicherheit bieten und gleichzeitig verhindern, dass sie ihre Arbeitsplätze verlieren.
Gesundheitliche Gefahren von Hitze und Sonne
Die IG BAU argumentiert, dass durch den menschengemachten Klimawandel die Wetterbedingungen immer extremer werden. Nicht nur die Hitze im Sommer, sondern auch andere extreme Wetterereignisse wie Starkregen und Stürme treten das ganze Jahr über vermehrt auf. Diese Veränderungen erfordern angepasste Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten.
Ein weiterer Aspekt, den die IG BAU anführt, ist die gesundheitliche Gefahr durch langanhaltende Hitzeperioden. Neben der erhöhten Gefahr von Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung besteht auch das Risiko von Hitzeschlägen und Dehydrierung. Diese gesundheitlichen Risiken müssen ernst genommen und durch entsprechende Maßnahmen minimiert werden.