Mietwohnung zu kalt: Welche Temperatur der Vermieter ermöglichen muss

Von Dominik Hochwarth

11,3 Grad im WC, 14,2 Grad im Schlafzimmer: So kalt war eine Dresdner Mietwohnung Anfang 2026. Das Amtsgericht Dresden verpflichtete die Vermieterin daraufhin, für ausreichende Temperaturen zu sorgen. Doch ab wann ist eine Mietwohnung tatsächlich zu kalt – bei 18, 19 oder erst unter 20 Grad?

Eine gesetzliche 20-Grad-Grenze gibt es nicht. Trotzdem müssen Vermieter dafür sorgen, dass sich eine Wohnung während der Heizperiode ausreichend erwärmen lässt. Als Orientierung gelten tagsüber meist 20 bis 22 Grad in den Wohnräumen. Nachts darf die Temperatur niedriger liegen.

Person prüft einen weißen Heizkörper und das Thermostat, weil die Heizung möglicherweise nicht ausreichend warm wird.
Bleibt ein Heizkörper trotz aufgedrehtem Thermostat nur lauwarm oder kalt, kann ein technisches Problem vorliegen. In Mietwohnungen sollte der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung informiert werden, wenn die Räume nicht ausreichend warm werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine gesetzlich festgeschriebene Mindesttemperatur für Mietwohnungen gibt es nicht.
  • Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes sollten zwischen 6 und 24 Uhr mindestens 20 bis 22 °C erreichbar sein.
  • Nachts darf die Temperatur auf ungefähr 18 °C sinken.
  • Bleibt eine Wohnung trotz aufgedrehter Heizung deutlich kälter, kann ein Mietmangel vorliegen.
  • Einen Heizungsmangel sollten Mieter unverzüglich melden und die Temperaturen dokumentieren.
  • Mieter selbst müssen ihre Wohnung nicht ständig auf 20 oder 22 °C heizen. Sie müssen aber Schäden durch zu starkes Auskühlen vermeiden.

Wie warm muss eine Mietwohnung werden können?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht keine konkrete Raumtemperatur. § 535 BGB verpflichtet Vermieter vielmehr dazu, eine Wohnung in einem Zustand zu erhalten, der den vertragsgemäßen Gebrauch ermöglicht.

Welche Temperatur dazu gehört, wurde über viele Jahre durch Gerichtsentscheidungen konkretisiert. Auch der Deutsche Mieterbund nennt für die Heizperiode folgende Werte als Orientierung:

ZeitraumTemperatur
Wohnräume zwischen 6 und 24 Uhretwa 20 bis 22 °C
nachtsungefähr 18 °C
Badezimmerje nach Rechtsprechung teilweise höhere Werte

Diese Werte sind keine gesetzlichen Grenztemperaturen. Im Einzelfall können Gerichte anders entscheiden.

Für Mieter ist trotzdem eine klare Linie erkennbar: Bleibt ein normal genutzter Wohnraum tagsüber trotz funktionierender und ausreichend aufgedrehter Heizung dauerhaft bei 17 oder 18 Grad, sollte die Ursache geprüft werden.

Wie warm einzelne Räume aus Sicht von Wohnkomfort und Energieverbrauch sein sollten, erklären wir ausführlicher im Beitrag zur optimalen Raumtemperatur.

Infografik mit Wohnraum, Schlafzimmer und Bad: 20 bis 22 °C tagsüber, etwa 18 °C nachts und 21 bis 22 °C im Bad als Orientierungswerte.
Für Mietwohnungen gibt es keine gesetzlich festgelegte einheitliche Mindesttemperatur. Als Orientierung gelten tagsüber meist 20 bis 22 °C in Wohnräumen, nachts etwa 18 °C. Im Bad können höhere Anforderungen gelten.

18 Grad im Wohnzimmer: Ist das schon ein Mietmangel?

Tagsüber können 18 Grad zu wenig sein. Nachts kann derselbe Wert ausreichen.

Genau deshalb lässt sich die Frage nicht mit einer einzelnen Zahl beantworten. Es kommt auf Tageszeit, Raum und Dauer an.

Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes sollte eine Wohnung zwischen 6 und 24 Uhr auf 20 bis 22 Grad beheizbar sein. Nachts ist eine Absenkung auf ungefähr 18 Grad zulässig.

Eine kurzfristige Abweichung um wenige Zehntelgrad ist etwas anderes als eine Wohnung, die über Tage hinweg trotz laufender Heizung nur 16, 17 oder 18 Grad erreicht.

Vergleichsgrafik: 18 °C tagsüber im Wohnzimmer möglicherweise zu kalt, nachts häufig noch ausreichend.
18 °C können je nach Tageszeit unterschiedlich bewertet werden: Tagsüber sind sie in Wohnräumen häufig zu wenig, während dieser Wert nachts im Rahmen einer Nachtabsenkung oft noch als ausreichend gilt.

Ein aktuelles Urteil aus Dresden zeigt die Grenze

Wie deutlich die Temperaturen unterschritten werden können, zeigt ein Verfahren vor dem Amtsgericht Dresden.

In der betroffenen Wohnung war die Heizung bereits seit September 2025 ausgefallen. Ersatzweise bereitgestellte Elektroheizgeräte reichten nicht aus. Über einen längeren Zeitraum blieben die gemessenen Temperaturen deutlich zu niedrig.

Das Amtsgericht Dresden bestätigte am 6. Februar 2026 eine einstweilige Verfügung gegen die Vermieterin. Das Gericht verlangte für Wohnräume mindestens 20 Grad und für Badezimmer mindestens 22 Grad.

In der veröffentlichten Entscheidungsbesprechung wird dabei auf eine DIN-Norm verwiesen. Daraus sollte man jedoch keine allgemeine mietrechtliche Vorschrift ableiten. Technische Normen zur Auslegung von Heizungsanlagen sind nicht automatisch gesetzliche Temperaturgrenzen für Mietwohnungen.

Der Dresdner Fall zeigt vielmehr: Ist eine Wohnung während der Heizperiode dauerhaft erheblich zu kalt, kann der Vermieter verpflichtet sein, kurzfristig Abhilfe zu schaffen.

Vermieter schulden keine konstanten 20 Grad

Der Vermieter muss nicht dafür sorgen, dass in jedem Raum rund um die Uhr automatisch 20 oder 22 Grad herrschen.

Die Heizung muss aber so funktionieren, dass die erforderlichen Temperaturen erreicht werden können.

Wer das Heizkörperthermostat beispielsweise nur auf Stufe 1 oder 2 stellt und dadurch bewusst kühlere Räume hat, kann daraus keinen Heizungsmangel ableiten.

Anders sieht es aus, wenn ein Raum trotz ausreichend geöffnetem Thermostat nicht warm wird.

Bei klassischen Heizkörperthermostaten entspricht Stufe 3 ungefähr 20 Grad. Stufe 5 steht meist für rund 28 Grad. Ein kalter Raum wird durch Stufe 5 normalerweise nicht schneller warm. Liegt die Raumtemperatur deutlich unter dem eingestellten Sollwert, ist das Ventil in der Regel ohnehin weit geöffnet.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag über die Funktionsweise von Heizkörperthermostaten.

Warum bleibt die Wohnung trotz Heizung kalt?

Bleibt die Temperatur zu niedrig, können sowohl die Heizungsanlage als auch das Gebäude die Ursache sein.

Ist nur ein einzelner Heizkörper betroffen, kommen beispielsweise ein klemmendes Thermostatventil, Luft im Heizkörper oder ein zu geringer Heizwasserdurchfluss infrage.

Werden dagegen mehrere Räume nicht warm, sollte die zentrale Heizungsanlage geprüft werden. Möglich sind etwa eine zu niedrige Vorlauftemperatur, ungünstige Heizzeiten oder Probleme bei der hydraulischen Verteilung.

Entscheidungsbaum zu einer kalten Wohnung mit drei Ursachen: einzelner Heizkörper, zentrale Heizungsanlage oder hohe Wärmeverluste über die Gebäudehülle.
Bleibt die Wohnung kalt, hilft eine erste Einordnung: Ist nur ein Heizkörper betroffen, liegt häufig ein lokales Problem vor. Sind mehrere Räume kalt, sollte die zentrale Heizung geprüft werden. Bleiben Räume trotz heißer Heizkörper kühl, können hohe Wärmeverluste die Ursache sein.

Werden die Heizkörper heiß, der Raum bleibt aber trotzdem kalt, können hohe Wärmeverluste über Fenster, Außenwände, Dach oder Boden eine Rolle spielen.

Was Sie selbst prüfen können, bevor Vermieter oder Heizungsfirma eingeschaltet werden, zeigen wir im Ratgeber Wohnung warm halten: 19 Tipps, wenn es trotz Heizung zu kalt ist.

Ist ein Heizkörper oben warm und unten deutlich kühler, liegt übrigens nicht automatisch ein Defekt vor. Wie Sie ein normales Temperaturgefälle von einem echten Problem unterscheiden, erklären wir im Beitrag Heizkörper oben warm, unten kalt: 6 Ursachen und was Sie tun können.

So messen Sie die Raumtemperatur richtig

Wer einen Heizungsmangel meldet, sollte konkrete Werte nennen.

Das Thermometer gehört nicht direkt auf den Heizkörper, auf die Fensterbank oder unmittelbar an eine kalte Außenwand. Dort kann die gemessene Temperatur deutlich von der tatsächlichen Raumtemperatur abweichen.

Messen Sie möglichst im Aufenthaltsbereich des Raums und etwa auf Tischhöhe. Sinnvoll sind mehrere Messungen über den Tag verteilt.

Ein einfaches Protokoll reicht:

DatumUhrzeitRaumTemperaturThermostatstellung
14.10.7:00 UhrWohnzimmer17,6 °C5
14.10.13:00 UhrWohnzimmer18,1 °C5
14.10.21:00 UhrWohnzimmer18,0 °C5

Notieren Sie zusätzlich auffällige Heizkörper und möglichst auch die Außentemperatur. Fotos des Thermometers können die Dokumentation ergänzen.

Infografik zur richtigen Temperaturmessung: korrekt im Aufenthaltsbereich auf Tischhöhe, falsch direkt am Heizkörper, Fenster oder an der Außenwand.
Die Raumtemperatur sollte im Aufenthaltsbereich und etwa auf Tischhöhe gemessen werden. Messungen direkt am Heizkörper, an der Außenwand oder auf der Fensterbank können das Ergebnis verfälschen.

Wichtig: Warten Sie mit der Meldung an den Vermieter nicht erst mehrere Tage, nur um ein möglichst umfangreiches Protokoll zu erstellen.

Heizungsmangel unverzüglich melden

Nach § 536c BGB müssen Mieter einen Mangel, der während der Mietzeit auftritt, unverzüglich anzeigen.

Das gilt auch für eine Wohnung, die sich nicht ausreichend beheizen lässt.

Eine knappe, sachliche Meldung genügt zunächst:

„Im Wohnzimmer werden trotz geöffnetem Heizkörper tagsüber nur etwa 17,8 Grad erreicht. Das Problem besteht seit dem 12. Oktober. Ich bitte um Prüfung der Heizungsanlage.“

Das Temperaturprotokoll können Sie direkt mitsenden oder anschließend ergänzen.

Die Mängelanzeige sollte schriftlich erfolgen, damit später nachvollziehbar bleibt, wann der Vermieter informiert wurde.

Unterbleibt die Meldung und konnte der Vermieter den Mangel deshalb nicht beseitigen, kann das Rechte des Mieters einschränken.

Gibt es eine gesetzliche Heizperiode?

Auch für die Heizperiode nennt das Gesetz kein festes Datum.

Als üblicher Zeitraum gilt häufig 1. Oktober bis 30. April. Der Deutsche Mieterbund bezeichnet spätestens den 1. Oktober als Beginn der Heizperiode.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Vermieter am 30. April die Heizung unabhängig vom Wetter abschalten dürfen.

Wird es im September oder Mai ungewöhnlich kalt und lässt sich die Wohnung nicht mehr ausreichend erwärmen, kann auch außerhalb der üblichen Heizperiode geheizt werden müssen.

Für Eigentümer stellt sich eine andere Frage: Ab welcher Außentemperatur braucht ein Gebäude technisch überhaupt Heizwärme? Warum die oft genannten 15 Grad dafür keine feste Grenze sind, erklären wir in unserem Beitrag Ab wann heizen? Warum 15 °C im Herbst nicht für jedes Haus gelten.

Darf der Vermieter nachts die Heizung absenken?

Ja. Eine Nachtabsenkung ist grundsätzlich möglich.

Die Heizung darf aber nicht so stark heruntergeregelt werden, dass die Wohnung übermäßig auskühlt. Der Deutsche Mieterbund nennt für die Nacht ungefähr 18 Grad als Orientierung.

Problematisch wird es beispielsweise, wenn die Zentralheizung nachts nahezu abgeschaltet wird, die Wohnung am frühen Morgen nur noch 14 oder 15 Grad hat und erst Stunden später wieder eine normale Raumtemperatur erreicht.

Energiesparen entbindet den Vermieter nicht von seiner Pflicht, die Wohnung ausreichend beheizbar zu halten.

Müssen Mieter selbst auf mindestens 20 Grad heizen?

Nein.

Die Temperaturen, die der Vermieter ermöglichen muss, sind nicht zugleich Temperaturen, die der Mieter tatsächlich einstellen muss.

Wer sich bei 18 oder 19 Grad wohlfühlt, darf grundsätzlich sparsamer heizen. Auch während einer Abwesenheit oder im Urlaub gibt es keine allgemeine Pflicht, die Wohnung auf 20 Grad zu halten.

Eine Grenze gibt es trotzdem: Mieter dürfen die Räume nicht so weit auskühlen lassen, dass Schäden an der Wohnung drohen.

Besonders bei hoher Luftfeuchtigkeit und kalten Außenwänden steigt das Schimmelrisiko.

Sinkt die Lufttemperatur bei gleichem Feuchtegehalt, steigt die relative Luftfeuchtigkeit. An kalten Wandoberflächen kann sie noch deutlich höher liegen. Sichtbares Kondenswasser muss dabei noch gar nicht entstehen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, Wohnräume in der Heizperiode nicht dauerhaft unter etwa 16 Grad auskühlen zu lassen.

Was sollten Mieter bei zu niedrigen Temperaturen tun?

Wenn die Wohnung nicht ausreichend warm wird, ist diese Reihenfolge sinnvoll:

  1. Vermieter oder Hausverwaltung zeitnah informieren.
  2. Raumtemperaturen dokumentieren.
  3. Prüfen, ob nur ein Heizkörper oder mehrere Räume betroffen sind.
  4. Thermostatstellung und offensichtliche Ursachen kontrollieren.
  5. Dem Vermieter Zugang zur Wohnung ermöglichen, wenn die Ursache geprüft werden soll.
  6. Bleibt der Mangel bestehen, Mieterverein oder Fachanwalt einschalten.

An einer zentralen Heizungsanlage sollten Mieter nicht selbst Einstellungen an Heizkurve, Pumpe oder hydraulischer Verteilung verändern.

Kann die Miete gemindert werden?

Eine Wohnung, die sich während der Heizperiode nicht ausreichend beheizen lässt, kann mangelhaft im Sinne von § 536 BGB sein.

Bei einem erheblichen Mangel ist die Miete für die Dauer der Beeinträchtigung grundsätzlich angemessen herabgesetzt. Wie hoch eine Mietminderung ausfällt, hängt jedoch vom konkreten Fall ab.

Entscheidend sind unter anderem:

  • erreichte Raumtemperatur,
  • Dauer des Mangels,
  • betroffene Räume,
  • Tages- und Jahreszeit,
  • vollständiger oder teilweiser Heizungsausfall.

Pauschale Tabellen nach dem Muster „18 Grad bedeuten 20 Prozent Mietminderung“ sind deshalb mit Vorsicht zu betrachten. Ein Urteil zu einer anderen Wohnung lässt sich nicht automatisch übertragen.

Der Deutsche Mieterbund verweist zwar auf Fälle, in denen bei nur 16 bis 18 Grad Raumtemperatur Minderungen von 20 bis 30 Prozent in Betracht kamen. Daraus entsteht aber kein allgemeiner Anspruch auf genau diese Quote.

Wer größere Beträge von der Miete abziehen möchte, sollte deshalb vorher fachkundigen Rat einholen.

Fazit: 18 Grad können tagsüber zu wenig sein

Eine gesetzliche Mindesttemperatur von 20 Grad gibt es nicht. Trotzdem muss eine Mietwohnung ausreichend beheizbar sein.

Als Orientierung nennt der Deutsche Mieterbund tagsüber 20 bis 22 Grad und nachts ungefähr 18 Grad. Bleibt ein Wohnraum tagsüber trotz geöffneter Heizung über längere Zeit deutlich darunter, sollte der Vermieter informiert werden.

Mieter müssen umgekehrt nicht ständig auf 20 oder 22 Grad heizen. Sie dürfen die Temperatur niedriger wählen, solange dadurch keine Schäden an der Wohnung entstehen.

Wer einen Heizungsmangel vermutet, sollte deshalb zwei Dinge tun: den Vermieter frühzeitig informieren und die Temperaturen sauber dokumentieren.

Über den Autor

Schreibe einen Kommentar