Wer seine Wärmepumpe noch mit Haushaltsstrom für rund 31 Cent pro Kilowattstunde betreibt, sollte den Tarif prüfen. Spezielle Wärmepumpentarife sind derzeit teils für weniger als 22 Cent zu bekommen. Bei 5.000 kWh Jahresverbrauch liegen zwischen beiden Preisen rund 450 Euro.
Die günstigen Preise haben allerdings einen Haken: Sie setzen in der Regel einen eigenen Stromzähler für die Wärmepumpe voraus. Und der kostet ebenfalls Geld. Ob sich ein spezieller Wärmepumpentarif tatsächlich lohnt, hängt deshalb vom Stromverbrauch, dem Netzgebiet und den zusätzlichen Kosten für Messung und Vertrag ab.

Das Wichtigste in Kürze
- Spezielle Wärmepumpentarife sind derzeit teilweise für weniger als 22 Cent/kWh erhältlich.
- Voraussetzung ist meist ein eigener Stromzähler für die Wärmepumpe.
- Bei neuen Wärmepumpen kann § 14a EnWG die Netzentgelte deutlich reduzieren.
- Modul 2 wird vor allem bei höherem Stromverbrauch interessant. Die Verbraucherzentrale nennt etwa 4.000 kWh pro Jahr als groben Orientierungswert.
- Ein zweiter Zähler verursacht zusätzliche Kosten und lohnt sich deshalb nicht automatisch.
- Bei getrennt gemessenem Wärmepumpenstrom kann zusätzlich eine Befreiung von bestimmten Umlagen möglich sein.
- Dynamische Stromtarife sind eine weitere Option, sollten aber getrennt von der Frage nach Modul 1 oder Modul 2 betrachtet werden.
Was kostet Wärmepumpenstrom 2026?
Die Unterschiede zum normalen Haushaltsstrom sind derzeit erheblich. Verivox nennt für 2026 bei günstigen Wärmepumpentarifen einen durchschnittlichen Neukundenpreis von 20,66 Cent pro Kilowattstunde. Grundlage sind Tarife für Wärmepumpen mit eigenem Zähler und 7.500 kWh Jahresverbrauch. Normaler Haushaltsstrom für Neukunden kostet Anfang Oktober dagegen rund 31 Cent pro Kilowattstunde.
Auch Stiftung Warentest kommt in einem am 8. Oktober 2026 veröffentlichten Vergleich zu einem ähnlichen Ergebnis. Über vier Monate wurden Tarife für Haushalte mit separat gemessener Wärmepumpe untersucht. Besonders günstige Angebote lagen im Durchschnitt bei weniger als 22 Cent pro Kilowattstunde.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Wärmepumpenbesitzer seine Kilowattstunde für 21 oder 22 Cent bekommt. Die Preise unterscheiden sich je nach Netzgebiet, Anbieter, Verbrauch und Messkonzept.

Was machen neun Cent Preisunterschied aus?
Eine einfache Rechnung zeigt, warum sich der Tarifvergleich lohnt.
Verbraucht Ihre Wärmepumpe im Jahr 5.000 kWh Strom, ergeben sich bei einem Arbeitspreis von 31 Cent:
5.000 kWh × 0,31 Euro = 1.550 Euro
Bei 22 Cent wären es:
5.000 kWh × 0,22 Euro = 1.100 Euro
Das ergibt zunächst einen Unterschied von 450 Euro pro Jahr.
Allerdings fehlen in dieser Rechnung noch mögliche zusätzliche Grundpreise und Messkosten für den zweiten Stromzähler. Deshalb sollten Sie nie nur den Arbeitspreis vergleichen.
Wie viel Strom eine Wärmepumpe überhaupt benötigt, hängt stark vom Gebäude und von ihrer Effizienz ab. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Stromverbrauch von Wärmepumpen.
Warum ist Wärmepumpenstrom günstiger?
Ein wesentlicher Grund sind niedrigere Netzentgelte. Wärmepumpen können – anders als beispielsweise Herd oder Beleuchtung – ihren Stromverbrauch für begrenzte Zeit reduzieren. Bei neuen Anlagen darf der Netzbetreiber deshalb bei einem lokalen Netzengpass zeitweise die Leistung begrenzen.
Im Gegenzug bekommen Betreiber einen Rabatt auf das Netzentgelt.
Für seit Januar 2024 angeschlossene Wärmepumpen gilt diese Regelung grundsätzlich, wenn ihre elektrische Netzanschlussleistung mehr als 4,2 kW beträgt. Dabei ist die elektrische Leistung gemeint, die aus dem Stromnetz bezogen wird – nicht die Heizleistung der Wärmepumpe. Auch ein elektrischer Heizstab kann bei der Beurteilung eine Rolle spielen.
Der Netzbetreiber darf die Heizung dabei nicht beliebig ausschalten. Bei einem Netzengpass wird der Strombezug vorübergehend begrenzt. Mindestens 4,2 kW Netzbezug müssen bei üblichen Anlagen weiterhin möglich sein; für größere Wärmepumpen gelten angepasste Vorgaben.
Modul 1: Rabatt ohne zweiten Zähler
Für die reduzierten Netzentgelte gibt es verschiedene Modelle.
Modul 1 ist die einfachste Variante. Die Wärmepumpe kann gemeinsam mit dem übrigen Haushalt über einen Stromzähler laufen.
Dafür erhalten Sie einen pauschalen Rabatt auf die Netzentgelte. Nach Angaben der Verbraucherzentrale liegt die Entlastung je nach Netzgebiet grob in einer Größenordnung von etwa 100 bis 200 Euro pro Jahr.
Der Vorteil:
Sie brauchen keinen zusätzlichen Wärmepumpenzähler und keinen zweiten Stromvertrag.
Das kann besonders bei Wärmepumpen interessant sein, die vergleichsweise wenig Strom verbrauchen.

Modul 2: Bei hohem Verbrauch oft interessanter
Bei Modul 2 wird der Stromverbrauch der Wärmepumpe separat gemessen.
Der Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt dann auf 40 Prozent des regulären Werts. Anders ausgedrückt: Der Netzentgelt-Arbeitspreis wird um 60 Prozent reduziert.
Wichtig: Das bedeutet nicht, dass Ihr gesamter Strompreis um 60 Prozent sinkt. Die Vergünstigung betrifft nur einen Bestandteil des Strompreises – das Netzentgelt.
Zusätzlich darf der Netzbetreiber für diesen separaten Zählpunkt keinen eigenen Netzentgelt-Grundpreis verlangen. Trotzdem können andere Kosten entstehen, etwa für den Messstellenbetrieb oder durch einen zusätzlichen Stromliefervertrag.
Die Verbraucherzentrale nennt für Modul 2 einen Verbrauch von etwa 4.000 kWh Wärmepumpenstrom pro Jahr als groben Orientierungswert. Oberhalb davon wird die pro Kilowattstunde gewährte Ermäßigung zunehmend interessant.
Wann lohnt sich ein zweiter Stromzähler?
Das lässt sich mit einer einfachen Rechnung abschätzen.
Angenommen, der zusätzliche Zähler und der zweite Vertrag verursachen zusammen 180 Euro zusätzliche Fixkosten pro Jahr. Gleichzeitig kostet der Wärmepumpenstrom 8 Cent weniger pro Kilowattstunde als der normale Haushaltsstrom.
Dann ergibt sich:
180 Euro ÷ 0,08 Euro/kWh = 2.250 kWh
Ab einem Verbrauch von 2.250 kWh wäre der Preisvorteil in diesem vereinfachten Beispiel größer als die zusätzlichen Fixkosten.
Bei 5.000 kWh sähe die Rechnung bereits anders aus:
5.000 kWh × 0,08 Euro = 400 Euro Preisvorteil
Nach Abzug von 180 Euro zusätzlichen Kosten blieben noch 220 Euro.
Die 180 Euro sind dabei lediglich ein Rechenbeispiel. Die tatsächlichen Kosten für Messstellenbetrieb und Vertrag unterscheiden sich je nach Anbieter und Messkonzept.
Deshalb gilt: Mit den eigenen Zahlen rechnen.

Tarifvergleich ist schwieriger, als er sein sollte
Dass sich ein genauer Blick lohnt, zeigt auch ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW. Sie untersuchte 2026 Wärmepumpentarife verschiedener Stromanbieter. Bei separat gemessenen Wärmepumpen nach der neuen §14a-Regelung lagen die Preise im Durchschnitt bei etwa 24 Cent pro Kilowattstunde plus rund 140 Euro Grundpreis pro Jahr.
Problematisch war vor allem die Darstellung der Preise. Einige Anbieter hatten die Reduzierung der Netzentgelte bereits in ihren Arbeitspreis eingerechnet. Andere wollten die Vergünstigung erst später über die Jahresabrechnung weitergeben. Bei weiteren Angeboten blieb unklar, ob der Rabatt überhaupt berücksichtigt war.
Ein vermeintlich billiger Tarif ist deshalb nicht automatisch der günstigste.
Diese Kosten sollten Sie vergleichen
Schauen Sie bei einem Wärmepumpentarif mindestens auf diese Punkte:
- Arbeitspreis: Was kostet jede Kilowattstunde?
- Grundpreis: Was verlangt der Anbieter jährlich?
- Messkosten: Welche Kosten entstehen durch den zusätzlichen Zähler?
- Netzentgelt-Rabatt: Ist die Vergünstigung bereits eingerechnet?
- Bonus: Ist der Tarif nur im ersten Jahr durch einen Wechselbonus günstig?
- Preisgarantie: Welche Preisbestandteile sind tatsächlich abgesichert?
Vergleichen Sie zusätzlich die Gesamtkosten pro Jahr. Arbeitspreise allein sagen bei zwei Tarifen wenig aus, wenn Grund- und Messpreise stark voneinander abweichen.
Ein eigener Zähler bringt noch einen weiteren Vorteil
Ein Punkt wird bei Wärmepumpentarifen häufig übersehen. Nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz können die Umlagen auf Strom, der ausschließlich von einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe verbraucht wird, auf null sinken. Voraussetzung ist ein eigener Zählpunkt für die Wärmepumpe.
Betroffen sind insbesondere die Offshore-Netzumlage und die KWKG-Umlage.
Die Verbraucherzentrale rechnet für einen Haushalt mit 6.000 kWh Wärmepumpenstrom für 2025 beispielhaft mit einer möglichen Erstattung von rund 78 Euro.
Allerdings läuft die Entlastung nicht zwingend automatisch. Der Stromlieferant muss die erforderlichen Angaben fristgerecht an den Netzbetreiber melden. Verbraucher sollten deshalb ihren Anbieter fragen, wie die Umlagebefreiung beantragt beziehungsweise abgewickelt wird.
Das ist kein riesiger Betrag. Zusammen mit einem günstigeren Arbeitspreis und reduzierten Netzentgelten kann er den Vorteil eines separaten Wärmepumpenzählers aber vergrößern.
Was gilt für ältere Wärmepumpen?
Bei Wärmepumpen, die bereits vor 2024 eingebaut wurden, sollte man nicht vorschnell etwas ändern. Besitzt die Anlage bereits einen eigenen Stromzähler und wird sie nach der früheren §14a-Regelung gesteuert, kann diese Regelung noch bis Ende 2028 weiterlaufen. Spätestens ab 2029 erfolgt der Wechsel in das neue System.
Ein freiwilliger früherer Wechsel ist möglich. Zurück zur alten Regelung geht es anschließend allerdings nicht.
Die Verbraucherzentralen empfehlen Besitzern älterer Anlagen mit bereits günstigem Wärmepumpentarif deshalb nicht pauschal, sofort zu wechseln. Zuerst sollte gerechnet werden, welche Variante tatsächlich günstiger ist.
Und was ist mit dynamischen Stromtarifen?
Eine weitere Möglichkeit sind dynamische Stromtarife. Dabei verändert sich der Energiepreis im Tagesverlauf entsprechend der Entwicklung am Strommarkt.
Für Wärmepumpen kann das interessant sein, wenn sich ihr Betrieb in günstige Stunden verschieben lässt. Ein Gebäude, eine Fußbodenheizung oder ein Warmwasserspeicher können Wärme für eine gewisse Zeit speichern.
Ein dynamischer Tarif ist allerdings nicht automatisch billiger. Wer den Verbrauch nicht flexibel steuern kann, trägt lediglich stärker das Risiko hoher Börsenpreise.
Wichtig ist außerdem: Ein dynamischer Stromtarif und Modul 2 schließen sich grundsätzlich nicht aus. Der dynamische Tarif betrifft den Energiepreis des Stromlieferanten. Modul 2 betrifft dagegen das Netzentgelt.
Nicht kombinierbar sind dagegen Modul 2 und Modul 3 der §14a-Regelung. Bei Modul 3 ändern sich die Netzentgelte je nach Tageszeit. Es kann nur zusammen mit Modul 1 genutzt werden.
Wie dynamische Tarife funktionieren und wann sie sich zusammen mit Wärmepumpe, Batteriespeicher und Smart Meter rechnen können, erklären wir ausführlich im Beitrag Dynamische Stromtarife und Smart Meter intelligent nutzen.
Smart Meter sind noch längst nicht überall vorhanden
Bei zeitabhängigen Strompreisen spielt auch der Zähler eine Rolle.
Ein dynamischer Tarif benötigt ein intelligentes Messsystem, das den Stromverbrauch zeitgenau erfasst und übermittelt.
Der Ausbau kommt allerdings nur schrittweise voran. Zum 30. Juni 2026 waren nach Angaben der Bundesnetzagentur 26,1 Prozent der Pflichteinbaufälle mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh beziehungsweise mit steuerbaren §14a-Anlagen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.
In der Praxis kann es deshalb passieren, dass ein gewünschter Tarif technisch bereits angeboten wird, der notwendige Smart Meter aber noch fehlt.

Welcher Tarif passt zu meiner Wärmepumpe?
Als grobe Orientierung lässt sich die Entscheidung so zusammenfassen:
| Situation | Was Sie prüfen sollten |
| Wärmepumpe verbraucht relativ wenig Strom | Haushaltsstrom + Modul 1 |
| Wärmepumpe verbraucht etwa 4.000 kWh oder mehr | Modul 2 und separaten Zähler durchrechnen |
| Alter günstiger Wärmepumpentarif vorhanden | Nicht vorschnell wechseln |
| Zweiter Zähler bereits vorhanden | Spezielle Wärmepumpentarife vergleichen |
| Smart Meter und steuerbare Wärmepumpe vorhanden | Dynamischen Tarif zusätzlich prüfen |
| PV-Anlage vorhanden | Eigenverbrauch und Tarif gemeinsam betrachten |
Die 4.000 kWh sind keine feste Wirtschaftlichkeitsgrenze. Entscheidend sind Ihre tatsächlichen Tarif- und Messkosten.
Gerade im Altbau kann der Stromverbrauch höher liegen als im gut gedämmten Neubau. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass eine Wärmepumpe dort unwirtschaftlich arbeitet. Entscheidend sind unter anderem Heizlast, Vorlauftemperatur und tatsächliche Effizienz. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber Wärmepumpe im Altbau: In 5 Schritten zur effizienten Heizung.
Fünf Fragen vor dem Tarifwechsel
Bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen, beantworten Sie diese Fragen:
- Wie viele Kilowattstunden verbraucht meine Wärmepumpe tatsächlich pro Jahr?
- Läuft sie über einen eigenen oder über den Haushaltsstromzähler?
- Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch einen zweiten Zähler?
- Ist die §14a-Reduzierung im angebotenen Tarif bereits berücksichtigt?
- Wie hoch sind die Gesamtkosten im Jahr – ohne einmalige Wechselboni?
Besonders der letzte Punkt verhindert Fehlentscheidungen.
Ein Arbeitspreis von 21 Cent kann schlechter sein als ein Tarif mit 23 Cent, wenn dafür der Grundpreis wesentlich höher ist.
Bei 5.000 oder 6.000 kWh lohnt sich das Nachrechnen
Die aktuellen Preise zeigen, dass Wärmepumpenstrom erheblich günstiger sein kann als normaler Haushaltsstrom. Weniger als 22 Cent pro Kilowattstunde sind derzeit keine theoretische Größe, sondern werden am Markt tatsächlich erreicht.
Ob Sie davon profitieren, entscheidet sich aber nicht allein am Arbeitspreis. Bei geringem Verbrauch kann Modul 1 ohne zusätzlichen Zähler die einfachere und am Ende günstigere Lösung sein. Mit steigendem Verbrauch werden Modul 2 und ein eigener Wärmepumpentarif interessanter. Hinzu kommen mögliche Vorteile durch niedrigere Konzessionsabgaben und die Befreiung von bestimmten Umlagen.
Wer 5.000 oder 6.000 kWh Strom im Jahr für seine Wärmepumpe einkauft, sollte seinen Vertrag deshalb nicht einfach jahrelang weiterlaufen lassen. Schon wenige Cent Preisunterschied machen dann mehrere hundert Euro aus.
Quellen
- Stiftung Warentest, 8. Oktober 2026: Wärmepumpenstrom-Vergleich – günstige Tarife für die Heizung
- Bundesnetzagentur: Reduzierung der Netzentgelte nach § 14a EnWG – Module 1, 2 und 3
- Verbraucherzentrale, Stand 18. Mai 2026: Wärmepumpenstrom: So heizen Sie günstiger mit der Wärmepumpe
- Verbraucherzentrale NRW, 23. März 2026: Marktcheck: Stromtarife von Wärmepumpen nicht ausreichend vergleichbar
- Energiefinanzierungsgesetz: § 22 EnFG – Umlageerhebung bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen





