Der Begriff „Ausschreibung“ bezeichnet im Bauwesen das Verfahren, bei dem Bauleistungen öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben werden, um Angebote von geeigneten Unternehmen einzuholen. Ziel ist es, durch einen transparenten Wettbewerb den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln. Die Ausschreibung ist ein zentraler Bestandteil des Vergabeprozesses und unterliegt in Deutschland den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), insbesondere Teil A (VOB/A).
Es gibt verschiedene Arten der Ausschreibung:
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Öffentliche Ausschreibung: Hierbei wird die Ausschreibung öffentlich bekannt gemacht, sodass jeder geeignete Bieter ein Angebot abgeben kann.
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Beschränkte Ausschreibung: Nur ausgewählte Unternehmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Freihändige Vergabe: Diese Form erlaubt es dem Auftraggeber, ohne förmliches Verfahren ein Unternehmen direkt zu beauftragen, meist bei geringem Auftragswert oder besonderen Umständen.
Die Ausschreibung umfasst die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, in denen die auszuführenden Arbeiten detailliert beschrieben sind. Bieter kalkulieren auf dieser Basis ihre Angebote. Nach Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt die Zuschlagserteilung an den wirtschaftlichsten Bieter.
Eine präzise und rechtssichere Ausschreibung ist essenziell, um Missverständnisse zu vermeiden und eine faire Vergabe zu gewährleisten.