Die Bedenkenanmeldung ist ein wichtiger Begriff im Baurecht und Bauvertragswesen. Wenn Handwerksbetriebe oder ausführende Unternehmen feststellen, dass geplante Arbeiten technisch nicht umsetzbar sind oder zu Mängeln führen könnten, sind sie gesetzlich verpflichtet, dies dem Auftraggeber mitzuteilen – schriftlich und vor Beginn der Ausführung.
Typische Gründe für Bedenken:
- Widersprüchliche oder unklare Pläne
- Ungeeignete Materialien oder Bauverfahren
- Mangelhafte Vorleistungen anderer Gewerke
- Verletzung von Sicherheitsvorgaben
Was passiert nach der Anmeldung?
Der Auftraggeber muss entscheiden, ob er an der Planung festhält oder sie anpasst. Nur mit dokumentierter Bedenkenanmeldung ist das ausführende Unternehmen im Streitfall haftungsrechtlich abgesichert.