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Baurecht

Das Baurecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung, Nutzung und Veränderung von baulichen Anlagen regelt. Es umfasst alle Rechtsvorschriften, die das Bauen im weitesten Sinne betreffen.

Ziele des Baurechts:

Das Baurecht verfolgt verschiedene Ziele, darunter:

  • Gefahrenabwehr: Das Baurecht soll sicherstellen, dass von baulichen Anlagen keine Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum ausgehen.
  • Städtebauliche Ordnung: Das Baurecht soll eine geordnete und nachhaltige Entwicklung der Städte und Gemeinden fördern.
  • Schutz der Umwelt: Das Baurecht soll den Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen sicherstellen.
  • Sicherung der Wohnnutzung: Das Baurecht soll eine ausreichende und angemessene Wohnversorgung der Bevölkerung sicherstellen.

Gliederung des Baurechts:

Das Baurecht lässt sich in zwei wesentliche Bereiche untergliedern:

  • Öffentliches Baurecht: Das öffentliche Baurecht regelt die Zulässigkeit und Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens. Es umfasst insbesondere das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.
  • Privates Baurecht: Das private Baurecht regelt die zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Bauen. Es umfasst insbesondere das Baurecht im engeren Sinne, das Nachbarschaftsrecht und das Recht des Werkvertrags.

Wichtige Rechtsquellen des Baurechts:

Die wichtigsten Rechtsquellen des Baurechts sind:

  • Baugesetzbuch (BauGB): Das Baugesetzbuch regelt die grundlegenden Grundsätze des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts.
  • Landesbauordnung (LBO): Die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer konkretisieren die Vorgaben des BauGB und enthalten weitere Regelungen zum Bauordnungsrecht.
  • Bauvorschriften: Die Bauvorschriften der Gemeinden enthalten detaillierte Regelungen zur Gestaltung und Ausführung von Bauvorhaben.
  • Nachbarschaftsrecht: Das Nachbarschaftsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Nachbarn untereinander.
  • Recht des Werkvertrags: Das Recht des Werkvertrags regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmern.