Die Heizperiode 2026 bringt für viele Haushalte eine spürbare Veränderung: Der CO₂-Preis ist auf das Rekordniveau von rund 60 Euro pro Tonne gestiegen. Doch die gute Nachricht für Mieter ist: Sie müssen diese Kosten nicht mehr allein tragen. Seit dem „Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten“ (CO2KostAufG) werden Vermieter an den Kosten beteiligt – und zwar umso stärker, je schlechter der energetische Zustand des Hauses ist.
Ob Sie als Mieter eine Erstattung verlangen können oder als Vermieter die Abrechnung korrekt erstellen müssen: Unser interaktiver Rechner nimmt Ihnen die komplizierte Stufen-Mathematik ab.

Das erwartet Sie in diesem Beitrag
- So nutzen Sie den Rechner
- Hintergrund: Das 10-Stufenmodell
- CO₂-Fahrplan 2026
- Checkliste: So prüfen Mieter die CO₂-Abrechnung (2026)
- Musterbrief: Einspruch gegen die -Kostenaufteilung
So nutzen Sie den Rechner
Um ein präzises Ergebnis zu erhalten, benötigen Sie lediglich Ihre letzte Heizkostenabrechnung.
- Energieträger wählen: Heizen Sie mit Gas, Öl oder Fernwärme?
- Verbrauch eingeben: Tragen Sie den Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh) oder Litern ein.
- Wohnfläche: Geben Sie die Fläche Ihrer Wohnung bzw. des Hauses an.
- Sonderoptionen: Nutzen Sie einen Gasherd oder wohnen Sie in einem Denkmal? Diese Häkchen können Ihre Kostenbeteiligung massiv beeinflussen!
CO₂-Kostenrechner 2026
Exklusiv für bauredakteur.de
Hinweis: Stand 2026. Hinweis: Dieser Rechner und die Textvorlagen dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Haftung für die Richtigkeit der Ergebnisse übernehmen..
Hintergrund: Das 10-Stufenmodell
Die Logik hinter dem Tool ist das gesetzliche 10-Stufenmodell. Es gilt:
- In einem energetisch top-sanierten Haus (Stufe 1) zahlt der Mieter die CO₂-Kosten zu 100 % selbst, da er allein durch sein Heizverhalten den Verbrauch steuert.
- In einer „Energieschleuder“ (Stufe 10) muss der Vermieter bis zu 95 % der CO₂-Kosten übernehmen, da der hohe Verbrauch an der mangelhaften Dämmung oder der veralteten Heizung liegt.
CO₂-Fahrplan 2026
- 1. Januar 2026: Der CO₂-Preis steigt offiziell in den Korridor von 55 € bis 65 € pro Tonne. Das macht das Heizen mit fossilen Brennstoffen so teuer wie nie zuvor.
- Abrechnungs-Deadline: Vermieter sind verpflichtet, die CO₂-Kostenaufteilung in der Nebenkostenabrechnung für 2025 (die meist 2026 erstellt wird) explizit auszuweisen.
- Kürzungsrecht: Wenn der Vermieter die CO₂-Kosten nicht nach dem Stufenmodell aufteilt, hat der Mieter das Recht, den CO₂-Kostenanteil pauschal um 3 % zu kürzen.
- Fernwärme-Pflicht: Ab 2026 müssen Versorger vermehrt Daten zur CO₂-Intensität ihrer Netze liefern, damit die Aufteilung auch hier präzise erfolgen kann.
Checkliste: So prüfen Mieter die CO₂-Abrechnung (2026)
Falls die Beteiligung des Vermieters in Ihrer Abrechnung fehlt oder Ihnen zu niedrig erscheint, sollten Sie folgende Unterlagen und Daten bereithalten, um Einspruch einzulegen:
- [ ] Die aktuelle Heizkostenabrechnung: Hier muss der Brennstoffverbrauch (kWh Gas/Fernwärme oder Liter Öl) explizit ausgewiesen sein.
- [ ] Nachweis der CO₂-Emissionswerte: Seit 2024 sind Brennstofflieferanten verpflichtet, die CO₂-Menge auf der Rechnung auszuweisen. Fragen Sie im Zweifel nach dem Beleg der Lieferung.
- [ ] Wohnflächen-Abgleich: Stimmt die m²-Zahl in der Heizkostenabrechnung mit Ihrem Mietvertrag überein? Schon kleine Abweichungen können Sie in eine andere Stufe des Modells rutschen lassen.
- [ ] Prüfung auf Sonderregeln:
- Haben Sie einen Gasherd? Dann muss der Vermieteranteil um 5 % gekürzt werden. Fehlt dieser Hinweis, ist die Abrechnung oft pauschal berechnet worden.
- Steht das Haus unter Denkmalschutz? Hier darf der Vermieter seinen Anteil halbieren – er muss dies aber durch den Denkmalschutzbescheid nachweisen.
- [ ] Einstufung im 10-Stufenmodell: Nutzen Sie den Rechner auf bauredakteur.de, um zu prüfen, ob die Stufe korrekt ermittelt wurde. Oft wird fälschlicherweise eine zu „günstige“ Stufe für den Vermieter gewählt.
- [ ] Fristen wahren: Sie haben nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung 12 Monate Zeit, Einwendungen geltend zu machen. Aber Achtung: Die Nachzahlung muss oft erst einmal unter Vorbehalt geleistet werden.
Tipp: Hat der Vermieter die CO₂-Kostenaufteilung komplett vergessen oder verweigert er die Berechnung? Dann dürfen Sie Ihren Anteil an den Heizkosten gemäß § 7 Abs. 4 CO2KostAufG pauschal um 3 % kürzen.
Musterbrief: Einspruch gegen die -Kostenaufteilung
Betreff: Einspruch gegen die Heizkostenabrechnung vom [Datum] – Fehlende/Fehlerhafte -Kostenaufteilung
Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Vermieters/Hausverwaltung],
ich habe die oben genannte Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum [Zeitraum] geprüft. Dabei ist mir aufgefallen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der Kohlendioxidkosten gemäß dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) nicht bzw. nicht korrekt berücksichtigt wurde.
Seit dem 1. Januar 2023 sind Vermieter verpflichtet, sich am -Preis zu beteiligen. Die Höhe dieser Beteiligung richtet sich nach dem spezifischen -Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter (10-Stufenmodell).
Nach meinen Berechnungen (basierend auf dem Tool von bauredakteur.de) ergibt sich für das Objekt folgende Einstufung:
- Gesamtverbrauch: [Wert] kWh/Liter
- Spezifischer Ausstoß: [Wert]
- Daraus resultierende Stufe: Stufe [Stufennummer einfügen]
- Ihr Anteil als Vermieter: [Prozentwert]%
[Optional bei Gasherd:] Zudem weise ich darauf hin, dass ich in der Wohnung einen Gasherd zum Kochen nutze. Gemäß § 6 Abs. 3 CO2KostAufG ist mein Anteil als Mieter hierbei um 5 % zu reduzieren.
Ich bitte Sie daher, die Abrechnung unter Berücksichtigung der gesetzlichen -Kostenanteile zu korrigieren und mir innerhalb der nächsten 14 Tage eine berichtigte Fassung zukommen zu lassen. Sollte eine Aufteilung nicht erfolgen, behalte ich mir vor, meinen Anteil an den Heizkosten gemäß § 7 Abs. 4 CO2KostAufG pauschal um 3 % zu kürzen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]















