Am 14. Juni beginnt die Fußball-Europameisterschaft. Die Hotellerie vor Ort freut sich über die vielen Gäste, die erwartet werden. Und auch viele Privathaushalte denken sich: Warum nicht die eigene Wohnung an auswärtige Fans vermieten? Das kann sehr profitabel sein. Allerdings gibt es ein Problem: In den meisten EM-Städten sind kurzfristige Ferienvermietungen stark eingeschränkt. Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen, die teilweise sogar sechsstellige Beträge erreichen können. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihre Wohnung während der EM untervermieten möchten.
Das erwartet Sie in diesem Beitrag
- 10 Städte – 10 verschiedene Regelungen
- Berlin: Strenge Vorgaben für Kurzzeitvermietung
- Dortmund: Registrierungspflicht für Vermieter
- Düsseldorf: Ferienvermietung mit Registrierung
- Frankfurt: Hohe Hürden für Vermieter
- Gelsenkirchen: Keine Beschränkungen für Vermietung
- Hamburg: Registrierung und begrenzte Vermietungsdauer
- Köln: Strenge Auflagen für Vermieter
- Leipzig: Künftige Beschränkungen
- München: Genehmigung bei Abwesenheit
- Stuttgart: Umfangreiche Dokumente erforderlich
- Wichtig: Für Untermiete braucht es Erlaubnis des Vermieters
- Besuch für bis zu acht Wochen erlaubt
10 Städte – 10 verschiedene Regelungen
Nach 1988 findet die Fußball-EM zum zweiten Mal in Deutschland statt. Und das in zehn Städten: Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart. Schauen wir uns die Regelungen in den einzelnen Städte einmal etwas genauer an:
Berlin: Strenge Vorgaben für Kurzzeitvermietung
In Berlin ist die Kurzzeitvermietung während der EM zwar nicht verboten, erfordert jedoch eine Genehmigung vom Bezirksamt. Dafür müssen umfangreiche Dokumente wie Antragsbegründung, Eigentumsnachweis oder Mietvertrag, Bauzeichnungen und Wohnflächenberechnungen eingereicht werden. Unabhängig vom Ergebnis des Antrags fällt eine Gebühr von 225 Euro an. Nur schriftliche und analoge Einreichungen sind möglich. Wer lediglich ein oder zwei Zimmer vermieten will, benötigt keine Genehmigung, aber eine Registriernummer, die ebenfalls umfangreiche Dokumente erfordert. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.
Dortmund: Registrierungspflicht für Vermieter
In Dortmund müssen sich Vermieter registrieren und eine Wohnraum-Identitätsnummer beantragen, um ihre Wohnungen während der EM an Fans zu vermieten. Die Vermietung ist auf 90 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Vermieter müssen einen Belegungskalender führen und die Wohnraum-ID auf Onlineportalen sichtbar angeben. Die Stadt verfolgt Verstöße streng und verhängt Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.
Düsseldorf: Ferienvermietung mit Registrierung
Auch in Düsseldorf gilt eine Registrierungspflicht für Vermieter, die ihre Wohnungen während der EM vermieten wollen. Die Vermietung ist ebenfalls auf 90 Tage pro Jahr begrenzt. Die Wohnraum-ID muss beantragt und auf Onlineportalen sichtbar gemacht werden. Ein Belegungskalender muss geführt werden, und die Vermietung ist spätestens zehn Tage nach Einzug der Gäste zu melden. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern bestraft.
Frankfurt: Hohe Hürden für Vermieter
In Frankfurt ist eine Genehmigung für die Kurzzeitvermietung während der EM zwingend erforderlich, egal ob es sich um ein Zimmer oder die gesamte Wohnung handelt. Diese Genehmigung gilt für maximal acht Wochen pro Jahr. Antragsformulare, Planskizzen und Mietverträge müssen per Post oder Fax eingereicht werden. Die Gebühren liegen zwischen 100 und 300 Euro. Die Stadt verfolgt Verstöße konsequent und verhängt Bußgelder bis zu 25.000 Euro.
Gelsenkirchen: Keine Beschränkungen für Vermietung
In Gelsenkirchen gibt es derzeit keine Beschränkungen für die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen. Während der EM können Vermieter hier unkompliziert ihre Wohnungen an Fans vermieten. Vier Vorrundenspiele und ein Achtelfinale finden in der Arena Auf Schalke statt, darunter ein Spiel der englischen Mannschaft. Die Stadt ist kein touristischer Hotspot, und der Wohnungsmarkt ist entspannt.
Hamburg: Registrierung und begrenzte Vermietungsdauer
In Hamburg müssen sich Vermieter registrieren und eine Registrierungsnummer beantragen, um ihre Wohnungen während der EM zu vermieten. Die Vermietung ist auf maximal acht Wochen pro Jahr begrenzt und muss spätestens zehn Tage nach Einzug der Gäste gemeldet werden. Die Registrierungsnummer muss bei allen Angeboten auf Onlineportalen angegeben werden. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro bestraft.
Köln: Strenge Auflagen für Vermieter
In Köln gelten strenge Auflagen für die Vermietung von Wohnungen während der EM. Vermieter müssen sich registrieren und eine Wohnraum-Identitätsnummer beantragen. Die Vermietung ist auf 90 Tage pro Jahr begrenzt, und ein Belegungskalender muss geführt werden. Die Wohnraum-ID muss bei allen Angeboten auf Onlineportalen sichtbar gemacht werden. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.
Leipzig: Künftige Beschränkungen
In Leipzig sind die Wohnungsmieten und Kaufpreise in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Stadt plant, ein Zweckentfremdungsverbot zu erlassen, das nach der Sommerpause in Kraft treten wird. Während der EM ist die Vermietung noch unkompliziert möglich. Danach können Unterkünfte für maximal zwölf Wochen oder 84 Tage pro Jahr vermietet werden. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro bestraft.
München: Genehmigung bei Abwesenheit
In München dürfen Wohnungen während der EM für maximal acht Wochen pro Jahr vermietet werden, wenn der Vermieter abwesend ist. Für eine längere Vermietung müssen nur einzelne Zimmer angeboten werden, wobei Bad und Küche geteilt werden. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro bestraft. Die Stadt München verfolgt die Einhaltung der Regeln streng.
Stuttgart: Umfangreiche Dokumente erforderlich
In Stuttgart ist die Vermietung von Wohnungen während der EM für maximal zehn Wochen pro Jahr möglich, jedoch nur nach vorheriger Registrierung. Vermieter müssen umfangreiche Dokumente wie Lageplanskizzen und Grundrisse einreichen. Erst nach Prüfung erhalten sie eine Registriernummer, die bei allen Angeboten angegeben werden muss. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.
Wichtig: Für Untermiete braucht es Erlaubnis des Vermieters
Eine Untermiete muss grundsätzlich mit dem Vermieter abgesprochen werden, da im schlimmsten Fall eine Kündigung drohen kann. Nach Paragraf 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist es Mietern nicht erlaubt, ihre Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters einer weiteren Person zu überlassen oder weiterzuvermieten. Gibt der Vermieter seine Zustimmung, sind die Mieter für eventuell entstehende Schäden durch die Untermieter verantwortlich.
Mieter, die ein berechtigtes Interesse an der Untermiete eines Teils ihrer Wohnung haben, können laut Paragraf 553 des BGB eine Erlaubnis vom Vermieter verlangen. Nach Angaben des Berliner Mietervereins sind hierunter nachvollziehbare private oder wirtschaftliche Gründe zu verstehen, etwa eine finanzielle Entlastung durch die Untermiete.
Dieser Anspruch besteht jedoch nicht, wenn wichtige Gründe dagegen sprechen. Ein solcher Grund kann beispielsweise eine Überbelegung der Wohnung sein, die für den Vermieter unzumutbar wäre.
Besuch für bis zu acht Wochen erlaubt
Anders verhält es sich, wenn Mieter während der EM Freunde oder Familie zu Besuch haben möchten. Laut dem Berliner Mieterverein dürfen Vermieter keine Vorschriften zur Aufnahme von Besuchern machen. Normalerweise können Mieter ohne Erlaubnis für etwa sechs bis acht Wochen Gäste bei sich zu Hause beherbergen.
Möchte man jedoch seine Wohnung an Touristen vermieten, ist eine vorherige Absprache mit dem Vermieter unerlässlich. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2014 besagt, dass eine allgemeine Erlaubnis zur Untervermietung nicht automatisch die tageweise Vermietung an Touristen einschließt. Daher sollte immer eine explizite Zustimmung für diese Art der Vermietung eingeholt werden.