Mauerdurchbruch geplant? So öffnen Sie tragende Wände sicher für Fenster und Türen

Von Dominik Hochwarth

Eine neue Türöffnung sieht auf dem Plan zunächst harmlos aus. Bei einer tragenden Wand verändert sie jedoch den Lastweg des Gebäudes: Was vorher direkt über das Mauerwerk nach unten geleitet wurde, muss künftig über einen Sturz oder Träger um die Öffnung herumgeführt werden.

Deshalb sollte die Statik geklärt sein, bevor der erste Stein fällt. Das gilt für einen breiten Türdurchbruch ebenso wie für ein nachträglich eingebautes Fenster. Hinzu kommen je nach Gebäude Baurecht, Brandschutz, Wärmeschutz und mögliche Schadstoffe im Bestand.

Bauarbeiter mit Schutzhelm, Gehörschutz und Atemschutz schlägt mit einem Vorschlaghammer eine Öffnung in eine gemauerte Innenwand.
Beim Mauerdurchbruch entstehen starke Erschütterungen und viel Staub. Bei tragenden Wänden muss die Lastabtragung deshalb vor Beginn der Arbeiten geplant und während des Umbaus jederzeit gesichert sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer tragenden oder aussteifenden Wand muss die Lastabtragung vor dem Mauerdurchbruch geplant werden.
  • An der Wanddicke allein lässt sich nicht sicher erkennen, ob eine Wand tragend ist.
  • Sturz, Stahlträger und Auflager werden passend zum Gebäude bemessen. Pauschale Mindestmaße gibt es nicht.
  • Ein Mauerdurchbruch ist nicht automatisch genehmigungspflichtig. Die Vorgaben unterscheiden sich zwischen den Bundesländern.
  • Bei Eigentumswohnungen kann zusätzlich ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich sein.
  • Für neue Fensteröffnungen in Außenwänden sind außerdem Wärmeschutz, Brandschutz und eventuell Grenzabstände zu beachten.
  • In älteren Gebäuden können Putze, Spachtelmassen oder Kleber Asbest enthalten.

Ist die Wand tragend?

Bevor Größe und Lage des Durchbruchs feststehen, muss klar sein, welche statische Funktion die Wand übernimmt.

Tragende Wände nehmen Lasten aus Decken, Dach oder darüberliegenden Geschossen auf. Aussteifende Wände stabilisieren das Gebäude zusätzlich gegen seitlich wirkende Kräfte. Eine Wand kann deshalb statisch wichtig sein, obwohl sie auf den ersten Blick unscheinbar wirkt.

Die Wanddicke liefert lediglich Hinweise. Auch vergleichsweise dünne Wände können tragend sein. Baupläne helfen bei der Einschätzung, insbesondere bei älteren Häusern stimmen Plan und tatsächlicher Bestand jedoch nicht immer vollständig überein.

Ausführlicher erklären wir die Unterscheidung und die möglichen Kosten im Ratgeber „Tragende Wand entfernen: Das dürfen Sie und das wird richtig teuer“.

Bei Zweifeln sollte ein Tragwerksplaner die Wand und die angrenzenden Bauteile prüfen.

Was passiert statisch bei einem Mauerdurchbruch?

Wird ein Stück aus einer tragenden Wand herausgenommen, können die Lasten oberhalb der neuen Öffnung dort nicht mehr direkt nach unten weiterlaufen.

Ein Sturz oder Träger überspannt deshalb den Durchbruch und leitet die Kräfte zu beiden Seiten der Öffnung in die verbleibende Wand.

Das klingt einfach, hat aber Folgen: An den Enden des Trägers entstehen höhere Kräfte. Das Mauerwerk an diesen Stellen muss sie aufnehmen und weiterleiten können.

Für die Planung sind unter anderem wichtig:

  • Breite und Höhe der Öffnung,
  • Lasten aus Decken, Wänden und Dach,
  • Material und Festigkeit des vorhandenen Mauerwerks,
  • vorhandene Decken- und Dachkonstruktion,
  • Position weiterer Öffnungen,
  • erforderliche Auflager,
  • Tragfähigkeit darunterliegender Bauteile.

Erst daraus ergibt sich, welcher Sturz oder Träger benötigt wird.

Grafik zum Lastweg bei einem Mauerdurchbruch in einer tragenden Wand: Vorher werden die Lasten direkt nach unten abgetragen, nachher über Sturz oder Träger und seitliche Auflager.
Ein Mauerdurchbruch verändert den Lastweg: Statt direkt durch die Wand werden die Kräfte über Sturz oder Träger zu den seitlichen Auflagern geführt. Dort entstehen höhere Belastungen.

Wie breit darf ein Durchbruch in einer tragenden Wand werden?

Eine allgemeine maximale Breite gibt es nicht.

Ein kleiner Türdurchbruch stellt andere Anforderungen als eine mehrere Meter breite Öffnung zwischen Küche und Wohnzimmer. Mit wachsender Spannweite steigen in der Regel auch die Anforderungen an den Träger und seine Auflager.

Bei größeren Durchbrüchen kann deshalb statt eines einfachen Sturzes beispielsweise ein Stahlträger oder eine Rahmenkonstruktion erforderlich werden. Unter Umständen müssen auch seitliche Stützen oder darunterliegende Bauteile verstärkt werden.

Ob eine geplante Öffnung möglich ist, lässt sich deshalb nur für das konkrete Gebäude beantworten.

Wie groß muss das Auflager für den Sturz sein?

Auch dafür gibt es kein universelles Maß.

Wie weit ein Sturz oder Träger auf jeder Seite aufliegen muss, hängt unter anderem von seiner Bauart, der Belastung und dem vorhandenen Mauerwerk ab. Bei Fertigstürzen gelten außerdem die Vorgaben des jeweiligen Systems.

Pauschale Aussagen wie „25 Zentimeter reichen immer“ sind daher nicht zuverlässig.

Bei hohen Auflagerkräften kann es sogar notwendig sein, das Mauerwerk im Auflagerbereich zu verstärken oder die Kräfte über zusätzliche Bauteile weiterzuleiten.

Infografik zur Auflagerlänge bei Mauerdurchbrüchen: Sie zeigt Sturz, Öffnungsbreite und Auflager sowie Einflussfaktoren wie Lasten, Trägertyp, Mauerwerksfestigkeit und Bauweise.
Wie lang das Auflager eines Sturzes oder Trägers sein muss, hängt von Öffnungsbreite, Lasten, Trägertyp, Mauerwerksfestigkeit und Konstruktion ab. Ein pauschaler Wert wie 25 cm ist daher nicht allgemein gültig.

Brauchen Sie eine Baugenehmigung?

Ein Mauerdurchbruch in einer tragenden Wand ist in Deutschland nicht automatisch genehmigungspflichtig. Das Bauordnungsrecht liegt bei den Bundesländern.

Nordrhein-Westfalen zeigt, wie differenziert die Regeln sein können: Dort sind Fenster und Türen einschließlich ihrer Öffnungen grundsätzlich als verfahrensfreie Vorhaben aufgeführt. Auch Änderungen tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 können verfahrensfrei sein, wenn eine entsprechend berechtigte Person bescheinigt, dass die Standsicherheit nicht gefährdet wird.

Verfahrensfrei bedeutet allerdings nicht, dass alle anderen Vorschriften entfallen. Anforderungen an Standsicherheit, Brandschutz, Denkmalschutz oder örtliche Gestaltung gelten weiterhin.

Deshalb sollten Sie vor Beginn der Arbeiten prüfen, welche Regeln am Standort des Gebäudes gelten.

Eigentumswohnung: Erst die Gemeinschaft einbeziehen

Bei einer Eigentumswohnung kann eine weitere Hürde hinzukommen. Wird Gemeinschaftseigentum verändert, reicht die alleinige Entscheidung des Wohnungseigentümers nicht unbedingt aus.

Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum können nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz beschlossen oder einem Eigentümer durch Beschluss gestattet werden.

Wer einen Mauerdurchbruch in einer Eigentumswohnung plant, sollte diesen Punkt vor Beauftragung der Arbeiten klären.

Infografik mit sechs Prüfpunkten vor einem Mauerdurchbruch: tragende Wand, Lastabtragung, Leitungen, Baurecht und WEG, Schadstoffe im Altbau sowie Sicherung des Bauzustands.
Vor einem Mauerdurchbruch sollten Tragfunktion, Lastabtragung, Leitungen, Baurecht, mögliche Schadstoffe und die Sicherung während der Bauarbeiten geprüft werden.

So läuft ein Durchbruch in einer tragenden Wand ab

Wie der Mauerdurchbruch hergestellt wird, hängt von Wand, Decke, Öffnungsbreite und geplanter Tragkonstruktion ab. Der grundsätzliche Ablauf lässt sich dennoch beschreiben.

1. Bestand untersuchen

Zunächst werden vorhandene Pläne geprüft und der tatsächliche Aufbau vor Ort untersucht.

Dabei geht es nicht nur um die Wand selbst. Auch Deckenspannrichtung, darüberliegende Wände, Unterzüge und andere tragende Bauteile können die Lastverteilung beeinflussen.

Außerdem muss geklärt werden, ob Strom-, Wasser-, Heizungs-, Abwasser- oder Gasleitungen im Bereich der geplanten Öffnung verlaufen.

2. Öffnung und Träger bemessen

Anschließend wird festgelegt, wie die Lasten künftig um den Durchbruch herumgeführt werden.

Der Tragwerksplaner bemisst beispielsweise Sturz oder Stahlträger sowie die notwendigen Auflager. Je nach Konstruktion können zusätzliche Verstärkungen erforderlich sein.

Erst danach sollte die endgültige Größe der Öffnung festgelegt werden.

3. Lasten während der Arbeiten sichern

Während der Herstellung des Durchbruchs muss jederzeit eine sichere Lastabtragung gewährleistet sein.

Ob dafür eine temporäre Abstützung erforderlich ist und wie sie ausgeführt wird, ergibt sich aus der statischen Planung.

Baustützen dürfen dabei nicht einfach auf beliebige Bodenflächen gestellt werden. Hohe Punktlasten müssen in tragfähige Bauteile weitergeleitet werden. Schwimmender Estrich oder leichte Bodenkonstruktionen sind dafür beispielsweise nicht automatisch geeignet.

4. Sturz oder Träger einbauen

Der neue Sturz oder Träger wird entsprechend der Planung eingebaut und an seinen Auflagern kraftschlüssig in die Konstruktion eingebunden.

Welche Arbeitsfolge dafür geeignet ist, hängt vom vorhandenen Mauerwerk und der gewählten Tragkonstruktion ab.

Pauschale Heimwerkeranleitungen mit festgelegten Auflagermaßen, Stahlkeilen oder grundsätzlich zwei einzubauenden Stürzen können diese Planung nicht ersetzen.

5. Mauerwerk entfernen

Erst wenn die Lastabtragung für den jeweiligen Bauzustand gesichert ist, wird das Mauerwerk im Bereich der Öffnung entfernt.

Dabei sollte möglichst erschütterungsarm gearbeitet werden. Starke Schläge können angrenzenden Putz, Fugen oder Mauerwerk beschädigen.

Welche Schneid- und Abbruchtechnik geeignet ist, hängt vom Baustoff und vom Gebäude ab.

6. Laibungen und Anschlüsse herstellen

Zum Schluss werden Laibungen und Anschlüsse hergestellt.

Bei einem Türdurchbruch sind dabei vor allem die endgültigen Öffnungsmaße wichtig. Bei einem Fenster kommen Anforderungen an Befestigung, Luftdichtheit, Wärmeschutz und Schlagregenschutz hinzu.

Wie ein Fenster fachgerecht angeschlossen wird, erklären wir ausführlich im Beitrag „Fenster einbauen als Laie – so geht’s (oder eben nicht)“.

Was gilt bei einer Stahlbetonwand?

Nicht jede massive Wand besteht aus Mauerwerk.

Bei einer Stahlbetonwand gelten andere Voraussetzungen. Hier beeinflussen insbesondere die vorhandene Bewehrung und ihre Lage, wo und wie geschnitten werden kann. Das Durchtrennen von Bewehrungsstäben kann die Tragwirkung erheblich verändern.

Eine Vorgehensweise für gemauerte Wände lässt sich deshalb nicht einfach auf Stahlbeton übertragen. Solche Durchbrüche müssen gesondert geplant werden.

Infografik zu einer neuen Fensteröffnung in der Außenwand mit Sturz, Auflagern, gedämmter Laibung, luftdichtem Innenanschluss, Wetterschutz außen sowie Hinweisen zu Statik, Wärmeschutz und Baurecht.
Bei einer neuen Fensteröffnung in der Außenwand müssen Statik, Wärmeschutz, Abdichtung und baurechtliche Vorgaben zusammenpassen.

Neue Fensteröffnung: Nicht nur die Statik zählt

Bei einer neuen Fensteröffnung in einer Außenwand kommen zusätzliche Anforderungen hinzu.

Abstand zum Nachbarn

Ob ein Fenster an der gewünschten Stelle überhaupt zulässig ist, kann von der Lage zur Grundstücksgrenze abhängen.

In Nordrhein-Westfalen gilt beispielsweise für Fenster und Türen in Außenwänden, die parallel oder in einem Winkel von bis zu 60 Grad zur Nachbargrenze verlaufen, grundsätzlich ein Mindestabstand von 2 m. Eine Unterschreitung kann unter bestimmten Voraussetzungen mit schriftlicher Einwilligung des Nachbarn möglich sein.

Die Vorgaben unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Bei grenznahen Außenwänden sollte dieser Punkt deshalb frühzeitig geprüft werden.

Brandwand kann eine Öffnung verhindern

Auch der Brandschutz kann einem neuen Fenster oder einer Tür entgegenstehen.

Handelt es sich beispielsweise um eine Brandwand oder eine Wand mit besonderer brandschutztechnischer Funktion, gelten zusätzliche Anforderungen. In Gebäudeabschluss-Brandwänden sind Öffnungen nach der Bauordnung Nordrhein-Westfalen grundsätzlich unzulässig; für innere Brandwände gelten begrenzte Ausnahmen.

Deshalb sollte vor einem Durchbruch in einer grenznahen oder brandschutztechnisch relevanten Wand zunächst geklärt werden, welche Funktion sie erfüllt.

Wärmebrücken vermeiden

Mit einer neuen Fensteröffnung entstehen neue Anschlüsse zwischen Fensterrahmen, Laibung, Wand und Sturz. Dort kann mehr Wärme nach außen fließen als über die ungestörte Wandfläche.

Solche Wärmebrücken können die Oberflächentemperatur auf der Raumseite absenken und damit das Risiko für Tauwasser und Schimmel erhöhen.

Deshalb sollten insbesondere Laibung und Sturz bauphysikalisch sauber ausgebildet werden.

Welchen U-Wert muss das Fenster erreichen?

Bei Änderungen an bestehenden beheizten oder gekühlten Gebäuden können die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes greifen.

Für gegen Außenluft abgrenzende Fenster und Fenstertüren in Wohngebäuden nennt Anlage 7 grundsätzlich einen maximalen U-Wert des gesamten Fensters von:

Uw = 1,3 W/(m²·K)

Eine wichtige Ausnahme besteht, wenn die Änderung nicht mehr als zehn Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes betrifft.

Mehr über gesetzliche Anforderungen und die Berechnung erfahren Sie im Ratgeber „U-Wert berechnen: So gut dämmen Wand, Dach und Fenster wirklich“.

Altbau: Vor dem Sägen an Asbest denken

Bei älteren Gebäuden kommt ein Risiko hinzu, das mit der Statik nichts zu tun hat.

Asbest wurde nicht nur in Dach- und Fassadenplatten eingesetzt. Das Material kann auch in Putzen, Spachtelmassen, Klebern und Anstrichen stecken.

Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin muss bei Gebäuden, mit deren Errichtung vor dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde, grundsätzlich mit asbesthaltigen Bauprodukten gerechnet werden.

Gerade Schneiden, Bohren, Stemmen oder Schleifen kann gefährliche Fasern freisetzen.

Wer Arbeiten durch ein Unternehmen ausführen lässt, muss nach der Gefahrstoffverordnung vorhandene Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte sowie über bekannte oder vermutete Gefahrstoffe zur Verfügung stellen. Diese Informationspflicht gilt ausdrücklich auch für private Haushalte.

Was Eigentümer bei Verdacht tun sollten und welche Regeln seit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung gelten, lesen Sie im Beitrag „Asbest entsorgen 2026: Neue Regeln, versteckte Fundstellen und Kosten“.

Beim Mauerdurchbruch entsteht viel Staub

Auch ohne Asbest ist der Staub beim Schneiden und Abbrechen von Mauerwerk gesundheitlich relevant.

Beim Bearbeiten quarzhaltiger Baustoffe kann Quarzfeinstaub entstehen. Die BG BAU weist darauf hin, dass dieser Staub unter anderem Silikose und Lungenkrebs verursachen kann.

Deshalb sollten möglichst staubarme Arbeitsverfahren und geeignete Absaugungen eingesetzt werden. Für Baustaub sind geeignete Bau-Entstauber vorgesehen; ein gewöhnlicher Haushaltsstaubsauger ist dafür keine gleichwertige Lösung.

Staubschutz ist bei einem Mauerdurchbruch deshalb kein Nebenthema.

Was kostet ein Mauerdurchbruch in einer tragenden Wand?

Eine seriöse Pauschale lässt sich nicht nennen.

Die Kosten hängen vor allem davon ab,

  • wie breit der Durchbruch wird,
  • welche Lasten abgefangen werden müssen,
  • welcher Träger benötigt wird,
  • wie gut die Baustelle zugänglich ist,
  • welche Abstützung erforderlich ist und
  • ob weitere Bauteile verstärkt werden müssen.

Hinzu kommen Kosten für die statische Planung sowie gegebenenfalls weitere Nachweise.

Ein einfacher Türdurchbruch ist deshalb mit einem mehrere Meter breiten Wanddurchbruch kaum vergleichbar. Eine ausführlichere Kosteneinordnung finden Sie in unserem Beitrag zum Entfernen einer tragenden Wand.

Kann man einen Mauerdurchbruch selbst machen?

Bei einer nicht tragenden Innenwand kann Eigenleistung je nach Konstruktion und handwerklicher Erfahrung möglich sein.

Bei einer tragenden oder aussteifenden Wand sieht es anders aus. Dort hängen Abstützung, Arbeitsfolge und Träger unmittelbar mit der Standsicherheit zusammen.

Die statische Planung sollte deshalb vor Beginn der Arbeiten vorliegen. Auch die eigentliche Ausführung gehört bei tragenden Konstruktionen in fachkundige Hände.

Der kritische Teil eines Mauerdurchbruchs ist nicht das Entfernen der Steine. Entscheidend ist, dass die Lasten vorher, während der Bauarbeiten und im fertigen Zustand sicher abgetragen werden.

Häufige Fragen zum Mauerdurchbruch

Kann man nachträglich eine Tür in eine tragende Wand einbauen?

Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist, dass die neue Öffnung statisch möglich ist und die Last oberhalb des Türdurchbruchs sicher über einen Sturz oder Träger abgeleitet wird.

Wie groß kann ein Durchbruch in einer tragenden Wand werden?

Dafür gibt es keine feste Obergrenze. Je größer die Öffnung wird, desto aufwendiger kann die erforderliche Tragkonstruktion ausfallen. Bei großen Spannweiten können Stahlträger, Stützen oder Rahmenkonstruktionen notwendig werden.

Welcher Sturz eignet sich für einen Mauerdurchbruch?

Das hängt von Öffnungsbreite, Belastung und Wandkonstruktion ab. Möglich sind je nach Fall unter anderem Fertigstürze, Stahlbetonlösungen oder Stahlprofile. Bei einer tragenden Wand muss das Bauteil passend zur tatsächlichen Belastung bemessen werden.

Ist ein Mauerdurchbruch immer genehmigungspflichtig?

Nein. Die Regelungen hängen vom Bundesland, vom Gebäude und vom geplanten Eingriff ab. Auch ein verfahrensfreier Durchbruch muss jedoch die Anforderungen an Standsicherheit, Brand- und gegebenenfalls Denkmalschutz erfüllen.

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48 Kommentare zu „Mauerdurchbruch geplant? So öffnen Sie tragende Wände sicher für Fenster und Türen“

  1. Ich möchtein eine etwa 60cm dicke Steinwand(Außenwand, Baujahr 1902) eine etwa 30cm tiefe Nische einbauen. Wie bitte stütze ich das ab?

    Antworten
    • Hallo Herr Müller,

      diese Frage sollten Sie einem Statiker stellen. Der muss berechnen, ob die Nische die Statik der tragenden Wand nicht zu sehr beeinträchtigt.

      Viele Grüße
      Dominik Hochwarth

      Antworten
  2. Moin, moin, ich habe mitten im Raum durch eine Geschossöffnung eine tragende Stahlsäule, noch mit Nichts bearbeitet, mitten im Raum. Frage: kann ich die mit Kalksandstein/ Putz oder Ziegelsteinen ummauern? Wenn ja, wie oder mit was muß ich den Stahl vorbereiten? Danke für die Auskunft. K. Opitz

    Antworten
  3. Hallo,
    ich habe von einer Technik gehört, dass man bei tragenden Wänden auch zwei Träger nacheinander von jeder Seite einbauen kann. Somit würde bei einer 30cm Wand beim ersten Einbau von einer Seite das Mauerwerk noch zur Hälfte „tragfähig“ bleiben. Danach wird die andere Seite, wenn der erste Träger getrocknet ist, dann erst aufgestemmt. Dann die beiden Träger zusätzlich noch verschraubt. Natürlich wird abgestützt und auch ein Statiker gefragt. Möchte nur wissen, ob das eine zulässige Verarbeitung entspricht.
    In erster Linie geht es um das Gewicht der Träger bei der Beschaffung. Ein „dicker“ ist auf Grund des Zuwegs sehr schwer zu händeln. Zwei Leichtere schon eher!
    Und für mich klingt es aus statischen Gründen, garnicht so abwegig es so zu machen.

    Antworten
    • Hallo,

      das ist im Prinzip so, wie ich es im Beitrag beschrieben haben – also zwei leichtere Träger nebeneinander. Sollte also funktionieren.

      Viele Grüße
      Dominik Hochwarth

      Antworten
    • Hallo,
      da ist keine weitere Abstützung notwendig, die Öffnung ist ja schon da und darüber sollte ein Sturz eingebaut sein.
      Viele Grüße
      Dominik Hochwarth

      Antworten
  4. Hallo,
    Ich möchte zwei Whg`s mit einem Durchbruch verbinden. Der Durchbruch soll die Maße von 2 x 2 m haben, die Wandstärke ist 24 cm (Altbau von 1910). Wie gehe ich da vor und was benötige ich für den Sturz (Holz o. Stahl)

    Antworten
    • Hallo Herr Taschke,

      zwei Meter sind schon gewaltig, da würde ich lieber auf Nummer sicher gehen und einen Stahlsturz nehmen. Da es sich höchstwahrscheinlich um eine tragende Wand handelt, ist zudem zu empfehlen, einen Statiker zu fragen.

      Viele Grüße
      Dominik Hochwarth

      Antworten
  5. Hallo Herr Taschke,
    wie finde ich einen guten Baustatiker? am besten im Landkreis München (West) – gibt es hier Plattformen oder ähnliches?

    Vielen Dank,

    Karin Buchholz

    Antworten
    • Hallo Frau Buchholz,

      ich bin zwar nicht Herr Taschke, aber ich antworte Ihnen trotzdem Mal als Betreiber dieser Website. Ich bin leider ziemlich weit weg von München und kenne mich dort nicht so aus. Ich habe aber dieses Verzeichnis mit Statiker in Ihrem PLZ-Gebiet gefunden: http://www.bautraeger24.de/statiker8.html

      Viele Grüße
      Dominik Hochwarth

      Antworten
  6. Hallo Herr Hochwarth,
    ich möchte in einer Wohnung (Erdgeschoss) in einer tragenden Wand die Breite einer Tür erweitern (von 80 cm auf 160 cm). Von einem Statiker werde ich mir dafür eine Berechnung und Beratung einholen und die Arbeiten von einer Baufirma durchführen lassen.
    Frage: Brauche die dafür eine offizielle Baugenehmigung?

    Antworten
    • Hallo Herr Zimmermann,
      bei einer Innentür sollten Sie keine Baugenehmigung benötigen. Allenfalls wenn es sich um ein denkmalgeschütztes Haus handelt. Anders sieht es bei Fenstern oder Haustüren aus, da hier die Optik des Hauses beeinträchtigt werden kann oder die neue Öffnung zu nah an der Grundstücksgrenze liegt. Hier kann das Bauamt sein Veto einlegen.
      Viele Grüße
      Dominik Hochwarth

      Antworten
  7. Hallo Herr Hochwarth,
    wir wohnen seit einem Jahr in einem Haus Baujahr 1910. Wände: 50 cm Sandstein. Monate nach dem Kauf gab es Infos zu einem Anbau, der ein großes Wohn-Esszimmer ergab. Nun meine Frage: Auf etwa 4 Meter wurde hierzu die Außenwand durchbrochen. Nun zeigen die Bilder einen mehrfach verschraubten Stahlträger. Schweißnähte sind auf den Fotos nicht zu sehen. ISt das überhaupt zulässig? Wie sieht es mit der Tragkraft solch einer Konstruktion aus? Ausgebautes Dachgeschoss ist darüber… Besten Dank für Infos. Viele Grüße Christian

    Antworten
    • Hallo Herr Buhmannn,

      generell sind Schraubverbindungen durchaus erlaubt, auch wenn heute häufiger geschweißt wird. Es kommt dann auf Art und Größe der Stahlträger und die Anzahl der Schrauben an, ob die Konstruktion tragfähig ist. Das zu beurteilen ist die Aufgabe eines Statikers. Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten.

      Viele Grüße
      Dominik Hochwarth

      Antworten
  8. Guten Tag,
    Bei unserem Bauvorhaben sind zwei durchbrüche von jeweils CA 1 Meter in einer Tragenden 24er Wand geplant. Die durchbrüche sind in etwa 3 Meter voneinander entfernt. Es handelt sich um ein Haus aus dem Jahr 74 und. Ich hatte geplant die Durchbrüche mit stürzen zu stützen. Jetzt die Frage: Ist ein Statiker bei so einem kleinen Durchbruch zwingend notwendig. Ein befreundeter Architekt der auch selbst an eigenen Häusern schon viel gemacht hat hält das nicht für notwendig.

    Antworten
    • Hallo,

      wenn Ihr befreundeter Architekt sagt, dass man dafür keinen Statiker benötigt, übernimmt er auch die Haftung, wenn etwas bei der Ausführung schiefgeht? Wahrscheinlich eher nicht. Klar wurden schon viele Durchbrüche ohne vorheriger Berechnung gemacht, doch auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Ihnen der Baustatiker das OK gibt und Ihnen sagt, welche Träger Sie verwenden müssen. Eine Diskussion über das Thema, habe ich auf dieser Seite gefunden, das sollten Sie sich durchlesen: https://www.bauexpertenforum.de/threads/wanddurchbruch-statiker-zwingend-notwendig.76193/
      Viele Grüße
      Dominik Hochwarth

      Antworten
  9. Hallo,
    ich möchte aus einer ehemaligen Eingangstür ( 1,00 m Rohbreite ) in einer 24er tragenden KS-Wand einen Durchgang von 1,10 m breite machen, sprich den Sturz entfernen und und die Steine darüber bis zur Decke entfernen.
    Es handelt sich um zwei b/h 12×6 Ziegelstrürze die nebeneinander angeordnet sind. Die Decke ist eine Hohlsteindecke und durch einen umlaufenden Ringanker vergossen. Sollte doch kein Problem sein, die Öffnung nach oben zu vergrößern? Zumal Ziegelstürze ja sowieso keine gewaltigen Lasten der Decke abtragen können und Durchbruchs-Spannweiten bis ca. 1,00 m statisch nicht relevant sind habe ich mal gelesen…. Was meinen Sie? Danke für die Einschätzung!

    Antworten
    • Hallo,

      aus dem Bauch gesprochen würde ich ebenfalls sagen, dass das kein Problem sein sollte. In der Regel tragen die Ziegelstürze nur das Gewicht der Steine darüber bis zum Ringanker. Und die wollen Sie entfernen. Generell ist es aber natürlich immer besser, es von einem Fachmann absichern zu lassen. Der muss dann die Haftung übernehmen, wenn etwas schiefgeht.

      Viele Grüße
      Dominik Hochwarth

      Antworten
  10. Hallo Herr Hochwarth,

    wir möchten gerne in unserer Wohnung zwei nebeneinander gelegene Zimmertüren (Abstand ca. 1 m) von 68 cm Breite auf 73,5 cm Standardmaß verbreitern. Beide Türen befinden sich in einer tragenden Wand, und sind bisher durchgängig offen bis zur Decke (d. h. über den Türen ist ein Holzbrett als „Wand“). Wie möchten sie gern oben zumauern, und überlegen wegen der Verbreiterung, jeweils zusätzlich einen Sturz einzubauen. Denken Sie, bei einer so geringen Erweiterung könnte es statische Probleme geben? Und denken Sie, ein Sturz ist hier notwendig bzw. sinnvoll?

    Vielen Dank für Ihre Meinung!

    Antworten
    • Hallo,

      vermutlich sollte es hier keine Probleme geben. Denken Sie aber daran, dass Sie bei allen Schäden, die dabei entstehen könnten, selbst haftbar sind. Nur bei Absicherung durch einen Statiker sind sie auf der sicheren Seite. Ob Sie einen Sturz benötigen? Das ist sicher die einfachste Lösung, wenn sie über der Tür zumauern wollen. Irgendwo müssen die Mauersteine halt finden.

      Viele Grüße
      Dominik Hochwarth

      Antworten
  11. Hallo Herr Hochwarth

    Wir wollen die Wohnung neben uns kaufen und dann einen Durchbruch machen die Wand dicke beträgt 32 cm es ist eine tragende wand, der Durchbruch soll in Form einer Tür mit der Breite von 90cm erfolgen. Die Frage ist kann es Probleme geben und wie sollen wir vorgehen?Wir würden uns über eine baldige Antwort freuen ,
    freundliche Grüße

    Antworten
    • Hallo,

      bei einer tragenden Wand kann es immer Probleme geben, Sie sollten einen Statiker kontaktieren.

      Viele Grüße
      Dominik Hochwarth

      Antworten
  12. Hall !
    Wir planen einen Mauerdurchbruch, um aus 2 Garagen eine große Garage zu machen (Seitl. Stützwände bleiben aber stehen). Die Garage ist selbstgemauert mit Holzbalken-Flachdach, freistehend, 5,80m lang, Zwischenwand-Dicke: 14 cm… Stahlträger soll die Balkendecke dann stützen…Was denken Sie ? Ist das so realisierbar ?
    Vielen Dank im voraus !

    Mit freundlichen Grüßen !

    Ulrike Glas

    Antworten
    • Hallo Frau Glas,

      machbar ist das auf jeden Fall. Sie benötigen allerdings einen Statiker, der das einmal für Sie durchrechnet. Er sagt Ihnen dann ganz genau, wo der Stahlträger hin muss und welche Stärke er haben sollte.

      Viele Grüße
      Dominik Hochwarth

      Antworten
  13. Hallo und danke für die vielen hilfreichen Infos in diesem Artikel.
    Wir möchten einen 90cm Wanddurchbruch für eine Tür machen in einem Jahrhundertwende-Wohnhaus, 4 Stockwerke. Wir sind im 1. Stock, die Wand (zwischen Bad und Wohnzimmer) ist nur 8cm stark und ca 4,5m lang.
    Ich gehe davon aus, dass Sie bei 8cm Stärke nicht tragend ist. Der Durchbruch soll ca 60cm entfernt von der Aussenwand entstehen.

    Wäre unter diesen Umständen wirklich zusätzliche Decken-Stützen notwendig?
    Es handelt sich schliesslich um eine recht kleine Öffnung nahe der Aussenwand in einer nicht-tragenden Wand.

    besten Dank für Ihre Einschätzung! Julia

    Antworten
    • Hallo Julia,

      das kann ich Ihnen aus der Ferne leider nicht wirklich rechtssicher beantworten. Klar ist, dass eine acht Zentimeter dicke Wand nichts trägt. Wie genau die Lastabtragung erfolgt, kann ich aber nicht beurteilen. Auf der sicheren Seite sind sie auf jeden Fall, wenn Sie während des Durchbruchs die Decke abstützen. Ohne die Stützen würde ich mich da nicht ranwagen. Sie sollten sich auf jeden Fall von einem Fachmann Hilfe holen, der sich das Ganze vor Ort anschaut.

      Viele Grüße
      Dominik

      Antworten
  14. Moin!
    Sachlage:
    Doppeltes 11,5er Ziegelmauerwerk, 10 cm Zwischenraum, beide Wände tragend.
    Geplant: 170cm Durchbruch mit je 12x12cm Doppel-T Stahlsturz 250cm.

    Es soll eine Glasschiebetür 2flg eingebaut werden.

    Brauche Idee zum Verputzen u. Zwischenraum ausfüllen.

    Herzliche Grüße

    Antworten
  15. Hallo ich möchte einen Frage loswerden und einen Rat einholen. Wir haben vor, in eine 41 cm Giebelwand eine Balkontür ca. 90 cm in den Garten einbauen zu lassen. Altes Haus, ca. 1956. Die Tür soll ca. 60 cm von der Außenwand eingesetzt werden. Der Architek würde uns das berechnen wollen, warnt aber expliziet vor einer möglichen Rissbildung im Mauerwerk. Er spricht von einem möglichen Riss durch den ganzen Giebel, weil angeblich Spannungen im Mauerwerk, thermische Spannungen… sich ausbreiten können.
    Wie hoch schätzen Sie die Gefahr ein, dass solch ein Riss wirklich entsteht und was würden Sie uns raten? Tritt soetwas wirklich so häufig auf, wie es uns der Architekt glauben lassen will?

    Vielen Dank.

    Antworten
    • Hallo, entschuldigen Sie, dass ich so spät antworte. Ich bin gerade aus dem Urlaub zurück gekommen. Leider kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, ob das Mauerwerk rissgefährdet ist oder nicht. Der Architekt wird sicherlich Erfahrung in diesen Dingen haben. Wenn Sie ihm nicht glauben, dann sollten Sie sich einen weiteren Fachmann holen, der sich das Ganze vor Ort anschaut.

      Antworten
  16. Hallo!
    Bin froh, Ihre Seite gefunden zu haben. So klärt sich vielleicht folgende Streitfrage zwischen meinem Mann und mir.
    Wir haben eine etwa 1 m dicke Aussenwand aus Wackersteinen, in der sich ein Fenster befindet. Ist es grundsätzlich möglich, hier anstatt des Fensters eine Balkontür einbauen zu lassen?

    Schon mal vielen Dank für Ihre Antwort!

    Antworten
    • Hallo,
      normalerweise sollte sich an der Lastverteilung nichts ändern, wenn Sie statt einem Fenster eine Tür einbauen. Beide tragen nichts zur Statik der Wand bei, es sollte bereits ein Sturz in der Wand integriert sein. Anders sieht es aus, wenn Sie den Durchbruch verbreitern wollen, dann benötigen Sie einen breiteren Sturz, den Sie sich bestenfalls von einem Statiker berechnen lassen sollten.
      Viele Grüße
      Dominik Hochwarth

      Antworten
  17. Hallo Herr Hochwarth,

    ich plane gerade einen Türdurchbruch. Der Statiker hat empfohlen, Stahlträger einzulegen.
    Ihre Anleitung hat mir einige weitere Hinweise geliefert, die ich in anderen Artikeln / Websiten nicht gefunden habe wie z.B. das Verbinden zweier Träger sowie das Verkeilen mit Stahlkeilen.

    Haben Sie noch weitere Anregungen zu folgenden Punkten?
    1. Wie kann man die beiden Träger im Verfahren ohne zusätzliche Abstützung korrekt zueinander ausrichten? Vermutlich ziehe ich noch zwei kleine Öffnungen durch die Wand, um die Lage zu kontrollieren und die Wasserwaage unterzuhalten?

    2. Wie muss die Verbindung der Träger ausgeführt werden?
    2.1 Ich würde annehmen, dass Handelsübliche Schrauben bzw. Gewindestange ausreichend sind. Allerdings an wievielen Punkten / wie verteilt und welche Stärke? Reicht es für zwei HEB120 mit rd. 1,5m Länge diese an zwei Punkten mit Schraube M16 zu verbinden?
    2.2 Allgemeiner wäre die Frage: Welchen Zweck erfüllt die Verbindung und gibt es dazu eine Norm etc.?
    2.3 Gehört die Verbindung zu einem bestimmten Zeitpunkt hergestellt bezüglich der Zugkräfte durch die Verschraubung? Z.B.
    * nach aushärten Träger 1, vor verstopfen von Träger 2
    * nach aushärten des Mörtels beider Träger

    3. Stahlträger verputzen und Einbau der Tür: Ich gehe davon aus ,dass es ok ist, wenn die Unterkante Stahl sichtbar bliebe, so dass bei Einbau der Tür, der Rahmen mit Bauschaum gegen den Träger befestigt werden kann.

    Antworten
    • Hallo Gregor,

      sicher ist das möglich. Sie sollten jedoch einen Statiker das Ganze durchrechnen lassen, damit die richtigen Träger eingebaut werden.

      Viele Grüße
      Dominik Hochwarth

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  18. Hallo Herr Hochwarth
    Ich möchte gerne in einen Raum vom Anbau ein 60x60cm Fenster einbauen. Der Anbau hat bereits Fenster und auch eine Tür. Die Mauer ist etwa 60cm dick und darüber kommt der Ringanker der Terrasse. Ansonsten ist nichts mehr oben drüber. Dachte mir zwei Stürze nacheinander einzuziehen, mit Trockenheit dazwischen. Denken Sie man kann das ohne abzustützen machen? Und zweite Frage, geht auch Trockenbeton zum setzen der Stürze oder muss es Mörtel sein?

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    • Hallo Herr Bergner,

      ich würde es nicht ohne Abstützung probieren – kann gutgehen, muss aber nicht. Trockenbeton sollte machbar sein, Mörtel ist ja eigentlich nichts anderes als Beton. Der Zuschlag besteht bei Mörtel allerdings aus Gesteinskörnungen von maximal 4 mm. Bei Beton werden auch größere Körnungen verwendet.

      Viele Grüße
      Dominik Hochwarth

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  19. Hallo,
    Ich wohne in einem ehemaligen Marinebunker und würde gerne einen Durchbruch für ein Fenster machen 80×80
    Die Außenwand ist allerdings 80cm aus Beton.
    Wie viel Stahlstürze müsste ich den da einbauen!?

    Vielen Dank schon mal

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  20. Hallo,

    Wir haben hier eine Feuerschutztür zum Heizungsraum mit einem Mauerdurchbruch von 74 cm und müssten diesen auf 80 oder 85 cm verbreitern. Die Wand ist tragend. Ist eine solche geringe Verbreiterung statisch relevant? Nimmt man von beiden Seiten jeweils die gleiche Breite weg?

    Schöne Grüße

    Philipp

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    • Hallo Philipp,

      über der Tür ist normalerweise ein Sturz eingebaut, der die statischen Kräfte umleitet. Dieser ist links und rechts gleich weit in das Mauerwerk eingebunden. Verbreitern Sie den Durchgang, wird der Sturz in aller Regel nicht mehr genügend Auflager haben, das heißt, es muss ein breiterer Türsturz eingebaut werden. Und dieser muss natürlich so gewählt werden, dass er seine Aufgabe erfüllen kann. Insofern ist die Verbreiterung schon statisch relevant. Sie brauchen jemanden, der Ihnen sagt, was für ein Sturz in welcher Breite eingebaut werden muss.

      Viele Grüße
      Dominik Hochwarth

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  21. Sehr geehrter Herr Hochwarth,

    auch wenn der Artikel schon älter ist, möchte ich trotzdem meine Frage stellen. Wir haben uns ein Haus aus den 60er Jahren gekauft und sanieren es gerade. Hierbei haben wir gerade das „umgekehrte“ Problem: wir möchten eine tragende Wand zumauern, weil wir die Türöffnung nicht brauchen und der verbaute Sturz auch nur eine geringe Einbindetiefe in das vorhandene Mauerwerk hat.
    Könnte es ein Problem für die Kellerdecke geben, wenn die Öffnung zugemauert werden würde (bzgl. Lastabtrag)? Hintergrund ist, dass im darunter liegenden Keller an der gleichen Stelle eine Durchgangsöffnung vorhanden ist.

    Besten Dank im Voraus.

    Martin Haase

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  22. Hallo Herr Hochwarth,

    ich würde gerne eine Terassentür in meiner Küche zu einem Fenster umbauen. Für diese Variante finde ich so gar nichts im Netz und ich bin völlig ahnungslos. Ich vermute, es müsste ein neuer, breiterer Stahlträger in die Aussenmauer eingebaut und natürlich das Mauerwerk von unten geschlossen werden. Welche Firmen machen so etwas? Nach was muss ich denn da suchen?

    Viele Grüße
    Kerstin Albrecht

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    • Wenn das Fenster die gleiche Breite wie die Terrassentür haben soll, kann das einfach ein Maurer machen. Soll die Maueröffnung verbreitert werden, sollte ein Statiker berechnen, welcher Fenstersturz benötigt wird. Einbauen kann ihn dann wiederum ein Maurer. Prinzipiell sollten Sie nach einem Bauunternehmen suchen. Dieses wird Ihnen dann auch sagen, ob es wirklich eine statische Berechnung braucht.

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