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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein zentrales Dokument im Wohnungseigentumsrecht. Sie wird von der Baubehörde oder einem öffentlich bestellten Sachverständigen ausgestellt und bestätigt, dass eine bestimmte Einheit innerhalb eines Gebäudes – beispielsweise eine Wohnung oder eine gewerblich genutzte Fläche – baulich so abgeschlossen ist, dass sie eigenständig nutzbar ist. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um Wohnungseigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zu begründen.

Was bedeutet „baulich abgeschlossen“ konkret?
Die Einheit muss durch Wände und Decken vollständig von anderen Einheiten abgetrennt sein und über einen eigenen abschließbaren Zugang verfügen. Bei Wohnungen gehören in der Regel ein Bad, eine Küche und ein WC zur Mindestausstattung. Auch Keller- und Garagenanteile können in der Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgeführt werden, wenn sie eindeutig zugeordnet sind.

Wofür wird die Bescheinigung benötigt?
Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung kann kein Wohnungs- oder Teileigentum gebildet werden. Sie ist erforderlich für die Eintragung von Sondereigentum ins Grundbuch und damit auch für den Verkauf oder die Belastung mit Hypotheken.