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Abrissverfügung

Eine Abrissverfügung ist ein behördlicher Verwaltungsakt, mit dem der Eigentümer eines Gebäudes verpflichtet wird, dieses vollständig oder teilweise zu beseitigen. Sie wird in der Regel von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erlassen, wenn ein Bauwerk gegen baurechtliche Vorschriften verstößt oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.

Typische Gründe für eine Abrissverfügung:

  • Schwarzbau: Ein Gebäude wurde ohne Baugenehmigung errichtet.
  • Baugefährdung: Die Stand- oder Brandsicherheit ist nicht gewährleistet.
  • Verstoß gegen Auflagen: Eine genehmigte Nutzung wird unzulässig ausgeweitet oder verändert.
  • Denkmalschutz oder Umweltschutz: Ein Abriss wird verlangt, um andere Rechtsgüter zu schützen.

Welche Folgen hat die Verfügung?
Der Eigentümer muss das Gebäude auf eigene Kosten abreißen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, kann die Behörde den Abriss zwangsweise durchsetzen – oft durch Ersatzvornahme, also auf Rechnung des Eigentümers.