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Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist eine schriftliche Erlaubnis der zuständigen Bauaufsichtsbehörde für die Durchführung eines Bauvorhabens. Sie bescheinigt, dass das Bauvorhaben den baurechtlichen Vorschriften entspricht und keine negativen Auswirkungen auf die Umgebung hat.

Erteilung der Baugenehmigung:

Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn der Bauantrag vollständig und korrekt ist, keine Einwände gegen das Bauvorhaben erhoben wurden und das Bauvorhaben den baurechtlichen Vorschriften entspricht.

Inhalt der Baugenehmigung:

Die Baugenehmigung enthält in der Regel folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Bauherrn
  • Bezeichnung des Bauvorhabens
  • Lage des Baugrundstücks
  • Bauzeichnungen und Baubeschreibung
  • Auflagen und Bedingungen
  • Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung

Auflagen und Bedingungen:

Die Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung mit Auflagen und Bedingungen versehen. Diese Auflagen und Bedingungen müssen vom Bauherrn eingehalten werden. Sie können sich zum Beispiel auf die Gestaltung des Baukörpers, die verwendeten Materialien oder die Bauweise beziehen.

Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung:

Die Baugenehmigung hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Innerhalb dieser Zeit muss das Bauvorhaben begonnen und im Wesentlichen fertiggestellt werden. Wird das Bauvorhaben nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer begonnen, erlischt die Baugenehmigung.

Rechtsfolgen der Baugenehmigung:

Die Baugenehmigung berechtigt den Bauherrn zur Durchführung des Bauvorhabens. Sie schützt den Bauherrn vor behördlichen Maßnahmen, die dem Bauvorhaben entgegenstehen.

Wichtig:

  • Die Baugenehmigung erteilt keine Freistellung von anderen baurechtlichen Vorschriften, wie zum Beispiel den Vorschriften des Denkmalschutzes oder des Immissionsschutzes.
  • Die Baugenehmigung ersetzt nicht die erforderlichen Genehmigungen anderer Behörden, wie zum Beispiel die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde für die Zufahrt zum Baugrundstück.
  • Bei Änderungen des Bauvorhabens muss eine neue Baugenehmigung beantragt werden.