Ein Bauvorhaben bezeichnet jede geplante bauliche Maßnahme, unabhängig vom Umfang. Das kann ein kompletter Neubau, aber auch ein Umbau, Anbau oder eine Nutzungsänderung sein. Entscheidend ist, dass das Vorhaben baurechtlich relevant ist – also genehmigungspflichtig oder -frei sein kann.
Typische Bauvorhaben:
- Neubau eines Wohn- oder Gewerbegebäudes
- Anbau eines Wintergartens oder Balkons
- Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen
- Umnutzung von Dachgeschossen
Genehmigungspflicht prüfen:
Nicht jedes Bauvorhaben braucht eine Baugenehmigung, viele kleinere Maßnahmen sind genehmigungsfrei oder unterliegen einem vereinfachten Verfahren – das regelt die jeweilige Landesbauordnung.