Deckenhöhen bei Neubauten – was ist erlaubt?

Von Dominik Hochwarth

Die Deckenhöhe beim Neubau ist ein häufig nachgefragtes Thema. Grund genug, sich einmal etwas ausführlicher damit zu beschäftigen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Mindest-Raumhöhe in den verschiedenen Bundesländern vorgeschrieben ist, welche Unterschiede es zwischen Raumhöhe, Rohbauhöhe und Geschosshöhe gibt und warum Altbauten häufiger höhere Decken als Neubauten haben.

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Welche Deckenhöhen sind bei Neubauten üblich

Generell liegen die Raumhöhen bei Neubauten in einem Bereich zwischen 2,30 und 2,50 Metern. Welche Deckenhöhe gewählt wird, hängt häufig auch vom Haustyp ab. Während bei Bungalows häufig 2,50 Meter üblich sind, werden bei mehrstöckigen Häusern oft 2,40 Meter gewählt.

In Kellern und im Dachgeschoss sieht es meist etwas anders, hier gibt es baubedingt schon mal niedrigere Deckenhöhen. Damit sie als Aufenthaltsraum genehmigt werden, benötigen sie jedoch eine gewisse Mindesthöhe. Diese kann je nach Bundesland leicht variieren.

Mindesthöhen für Aufenthaltsräume

Wie eben geschrieben, unterscheiden sich die Vorgaben für die Mindesthöhe von Aufenthaltsräumen je nach Bundesland. Nachfolgend finden Sie den jeweiligen Passus aus den Bauordnungen der verschiedenen Bundesländer.

Baden-Württemberg

Die lichte Höhe von Aufenthaltsräumen muss mindestens betragen:
1.: 2,2 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche, wenn die Aufenthaltsräume ganz oder überwiegend im Dachraum liegen; dabei bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,5 m außer Betracht,
2.: 2,3 m in allen anderen Fällen.

Bayern

Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, im Dachgeschoss über der Hälfte ihrer Nutzfläche 2,20 m haben, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,50 m außer Betracht bleiben

Berlin

Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,50 m haben. Aufenthaltsräume im Dachraum müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,30 m über mindestens der Hälfte ihrer Netto-Grundfläche haben; Raumteile mit einer lichten Raumhöhe bis zu 1,50 m bleiben außer Betracht.

Brandenburg

Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 Meter haben. Dies gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie für Aufenthaltsräume im Dachraum.

Bremen

Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben. Bei Aufenthaltsräumen in Dachgeschossen und im Dachraum genügt eine lichte Raumhöhe von 2,30 m über mindestens der Hälfte der Grundfläche des Aufenthaltsraumes; Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bleiben dabei außer Betracht.

Hamburg

Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,4 m haben. Für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 genügt eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,3 m. Aufenthaltsräume in Dachgeschossen müssen über mehr als der Hälfte ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m haben; Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bleiben bei der Berechnung der Grundfläche außer Betracht.

Hessen

Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, in Keller- und Dachgeschossen von mindestens 2,20 m haben. In Dachgeschossen muss diese Raumhöhe über mindestens der Hälfte ihrer Netto-Raumfläche vorhanden sein; Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bleiben außer Betracht.

Mecklenburg-Vorpommern

Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben, Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,30 m. Im Dachraum muss diese Raumhöhe über mindestens der Hälfte ihrer Netto-Grundfläche vorhanden sein. Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50 m bleiben bei der Berechnung der Netto-Grundfläche außer Betracht.

Niedersachsen

(1) Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m über mindestens zwei Dritteln ihrer Grundfläche haben. Bei der Bemessung der Grundfläche nach Satz 1 bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m außer Betracht.
(2) Für Aufenthaltsräume, die im obersten Geschoss im Dachraum liegen, genügt eine lichte Höhe von 2,20 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche.

Nordrhein-Westfalen

Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben. Für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 kann eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m gestattet werden. Für Aufenthaltsräume im Dachraum und im Kellergeschoss, im Übrigen für einzelne Aufenthaltsräume und Teile von Aufenthaltsräumen genügt eine lichte Höhe von mindestens 2,20 m. Aufenthaltsräume unter einer Dachschräge müssen eine lichte Höhe von 2,20 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben. Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50 m bleiben außer Betracht.

Rheinland-Pfalz

(1) Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von 2,40 m haben.
(2) Bei Aufenthaltsräumen im Dachraum bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bei der Ermittlung der Grundfläche außer Betracht.

Saarland

Aufenthaltsräume müssen eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m haben. Dies gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie für Aufenthaltsräume im Dachraum.

Sachsen

Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben. 2Aufenthaltsräume im Dachraum müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,30 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben; Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bleiben außer Betracht.

Sachsen-Anhalt

Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben. Dies gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie für Aufenthaltsräume im Dachraum.

Schleswig-Holstein

Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben. Aufenthaltsräume im Dachraum müssen eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben; Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50 m bleiben bei der Berechnung der Grundfläche außer Betracht.

Thüringen

Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben. Dies gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und für Aufenthaltsräume im Dachraum.

Klärung von Begrifflichkeiten

In den Bauordnungen der verschiedenen Bundesländer fallen einige Begriffe, die näher erläutert werden sollten, um die Texte richtig einordnen zu können. Da ist von Gebäudeklassen oder lichten Raumhöhen die Rede – viele werden mit diesen Begriffen nichts anfangen können.

Gebäudeklassen

Wie auch die Mindesthöhe von Aufenthaltsräumen werden die Gebäudeklassen in den jeweiligen Landesbauordnungen definiert und können sich demnach leicht unterscheiden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang die Gebäudeklassen 1 und 2, für die die Mindesthöhen häufig nicht gelten.

In der Gebäudeklasse 1 befinden sich freistehende Gebäude mit einer Höhe bis 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m². Die meisten freistehenden Einfamilienhäuser werden darunter fallen.

In die Gebäudeklasse 2 fallen zum Beispiel Doppelhäuser mit einer Höhe bis 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m². Auch die meisten Reihenhäuser werden in diese Gebäudeklasse eingegliedert.

Lichte Raumhöhe

Als die lichte Raumhöhe wird die Deckenhöhe im fertigen Zustand bezeichnet – das heißt der Fußboden und eventuell eine Fußbodenheizung sind montiert, die Decke ist verkleidet oder verputzt. Da können schon einmal 10 bis 15 Zentimeter im Vergleich zur Rohbauhöhe verloren gehen.

lichte Raumhöhe
Mann misst die lichte Raumhöhe

Die Rohbauhöhe bezeichnet den Abstand zwischen Oberkante des Rohfußbodens und Unterkante der Rohdecke. Wird von der Geschossdecke gesprochen, kommt noch die Deckenstärke mit dazu. Sie ist somit noch größer als die Rohbauhöhe.

Unterschiede zwischen Altbau und Neubau

In Altbauten war die Deckenhöhe in der Regel zwischen 2,80 und 4,50 Meter – also um einiges höher als heutzutage. Viele lieben die hohen Decken im Altbau, sie hat aber auch einige Nachteile, dazu gleich mehr. Aber warum waren die Decken früher höher?

Hohe Decken im Altbau waren zum Beispiel deshalb nötig, weil früher mit Holz geheizt wurde. Um die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung zu umgehen, wurde etwas höher gebaut, damit die Gase nicht allzu konzentriert auftreten.

Hohe Decken haben aber auch etwas mit dem Zeitgeist zu tun. Wer früher zeigen wollte, wer er ist, machte dies mit großen Möbeln, großen Türen und gewaltigen Gemälden. Dazu noch Stuck an der Decke – da ist es klar, dass hierfür hohe Räume notwendig waren.

Vor- und Nachteile der Deckenhöhen im Neubau

Wir haben gelernt, dass die Deckenhöhe im Neubau meist geringer als im Altbau sind. Das hat seine Nachteile, aber auch einige Vorteile. Schauen Sie selbst in der nachfolgenden Tabelle:

VorteileNachteile
Geringere Heizkosten, da weniger Raumvolumen aufgeheizt werden mussNiedrige Decken können erdrückend wirken, insbesondere für große Menschen
Bessere Akustik, da Schall sich nicht so stark ausbreiten kannIm Sommer staut sich die Hitze stärker, die Räume sind somit wärmer
Niedrigerer Materialbedarf beim Bauen und somit geringere KostenManche Möbel sind zu hoch, wenig Kopffreiheit bei Stockbetten oder Hochbetten
Einfacher zu putzen und zu reinigen, aber auch zu tapezieren oder streichenKleinere Fenster im Vergleich zum Altbau = weniger Lichteinfall

Welche Deckenhöhe soll es sein?

Sie wissen nun alles, was es über Deckenhöhen zu sagen gibt. Wenn Sie nun ein Haus planen, können Sie genau abwägen, was Ihnen wichtiger ist. Wollen Sie Heizenergie sparen, ist eine niedrige Deckenhöhe hilfreich. Wollen Sie ein großzügiges Raumgefühl genießen, gehen Sie ein paar Zentimeter nach oben. Denken Sie dabei daran – je höher Sie bauen, desto teurer wird es. Und der Schallpegel steigt mit zunehmender Höhe.

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