Versiegelte Fläche: Was sagt das Baurecht?

Von Dominik Hochwarth

Haben Sie es schon erlebt: Ein Brief der Stadt flattert ins Haus, darin eine neue Abwassergebühr. Der Grund: Zu viele „versiegelte Flächen“ auf Ihrem Grundstück. Klingt erst mal nach Amtsdeutsch, ist aber bares Geld wert.
Versiegelung bedeutet, dass Regenwasser nicht mehr im Boden versickern kann. Es fließt direkt in die Kanalisation – und dafür zahlen Sie. Wir blicken dafür auf das Baurecht. Doch es geht nicht nur ums Geld. Versiegelte Flächen verändern auch das Klima, sie schaden Tieren und Pflanzen und erhöhen die Gefahr von Überschwemmungen.andeln.

Terrasse Flächenversiegelung
Eine versiegelte Einfahrt ist schlecht für die Umwelt und treibt die Abwassergebühren nach oben

Das erwartet Sie in diesem Beitrag

Was Versiegelung eigentlich heißt

Eine Fläche gilt als versiegelt, wenn sie wasserundurchlässig ist. Typische Beispiele sind Asphalt, Beton oder eng verlegtes Pflaster. Der Boden darunter kann kein Wasser mehr aufnehmen.

Aber: Nicht jede befestigte Fläche ist automatisch versiegelt. Entscheidend ist, ob Regen noch durchsickern kann. Genau hier wird es interessant, denn viele Hausbesitzer sind unsicher, ob ihre Terrasse oder Einfahrt wirklich als versiegelt gilt.

Folgen der Versiegelung

  • Überschwemmungen bei Starkregen: Kann das Wasser nicht in den Boden, läuft es oberflächlich ab. Bei Starkregen überfordert das schnell die Kanalisation. Keller laufen voll, Straßen stehen unter Wasser.
  • Sinkende Grundwasserstände: Bleibt Regenwasser oben, kommt es unten nicht an. Grundwasserstände sinken, Trinkwasser wird knapper.
  • Weniger Lebensraum: Unter Asphalt und Beton lebt nichts mehr. Pflanzen verschwinden, Insekten und Kleintiere ebenso.
  • Hitzestau in der Stadt: Wasser im Boden verdunstet und kühlt die Umgebung. Fehlt dieser Effekt, heizen sich Städte stärker auf – und das spürt man besonders im Sommer.

Deutschland versiegelt täglich rund 55 Hektar Fläche – das entspricht mehr als 70 Fußballfeldern. Zwar ist der Wert gesunken, aber trotzdem steigt die Gesamtfläche weiter. Jeder neue Parkplatz, jede Straße und jede dicht gepflasterte Einfahrt trägt dazu bei.

Was Sie selbst tun können

Klar, den großen Einfluss haben Straßen und Gewerbeflächen. Doch auch im eigenen Garten können Sie etwas ändern – und Gebühren sparen.

  • Ökopflaster und Sickerpflaster: Diese Steine haben Poren oder breite Fugen. Dadurch kann Regen durchlaufen und versickern. Ideal für Einfahrten oder Wege.
  • Rasengittersteine: Ob aus Beton oder Kunststoff – die offenen Waben lassen Wasser durch. Befüllt mit Erde oder Splitt, können sie sogar begrünt werden. Perfekt für Stellplätze.
  • Kies und Splitt: Eine Kies- oder Splittdecke lässt Wasser hervorragend versickern. Mit Wabenmatten stabilisieren Sie die Fläche und verhindern Spurrinnen.
  • Wassergebundene Wegedecke: Das ist eine Schicht aus gebrochenem Naturstein. Kein Beton, kein Bindemittel – und dadurch wasserdurchlässig. Eignet sich gut für Gartenwege.
Terrasse
Wie sieht es bei einer WPC-Terrasse oder einem Steingarten mit der Versiegelung aus?

Baurecht: Gebühren und Vorschriften

Die meisten Städte berechnen die Abwassergebühr nach der Größe der versiegelten Fläche. Je mehr Quadratmeter kein Regen versickern kann, desto höher fällt die Rechnung aus. Wie hoch die Sätze sind, entscheidet jede Kommune selbst. Deshalb lohnt sich immer ein Blick in die örtliche Satzung. Ein Überblick zeigt, wie unterschiedlich die Gebühren sein können.

Stadtstaaten

  • Berlin: Rund 1,80 Euro pro Quadratmeter. Wer Regenwasser auf dem Grundstück versickern lässt oder ein Gründach anlegt, kann sich Teile anrechnen lassen.
  • Hamburg: Etwa 0,80 Euro pro Quadratmeter.
  • Bremen: Hier gibt es ebenfalls eine getrennte Abwassergebühr. Die Sätze schwanken je nach Stadtteil oder Zweckverband.

Bayern

  • München: Knapp 1,80 Euro pro Quadratmeter. Die Stadt erklärt in einem Rechenbeispiel, wie die Fläche mit einem Abflussbeiwert multipliziert wird.

Baden-Württemberg

  • Stuttgart: Liegt bei etwa 0,70 Euro pro Quadratmeter.

Nordrhein-Westfalen

  • Köln: Rund 1,30 Euro pro Quadratmeter. Andere Städte in NRW haben ähnliche Größenordnungen, entscheidend ist immer die örtliche Satzung.

Sachsen

  • Dresden: Zurzeit 1,56 Euro pro Quadratmeter, ab 2026 steigt der Satz leicht. Für Gründächer gibt es 50 % Nachlass.
  • Leipzig: Auch hier gilt die getrennte Abwassergebühr, die Sätze bewegen sich in einem ähnlichen Rahmen.

Hessen

  • Frankfurt am Main: Liegt deutlich niedriger, bei etwa 0,50 Euro pro Quadratmeter.

Rheinland-Pfalz

  • Mainz: Rund 0,80 Euro pro Quadratmeter.

Saarland

  • Saarbrücken: Auch hier wird nach versiegelter Fläche abgerechnet. Konkrete Sätze unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde.

Niedersachsen

  • Hannover: Rund 0,80 Euro pro Quadratmeter.
  • Laatzen: Mit gut 2,00 Euro pro Quadratmeter zeigt sich, wie stark die Unterschiede selbst im selben Bundesland sein können.

Schleswig-Holstein

  • Kieler Förde (Zweckverband): Etwa 1,00 Euro pro Quadratmeter.

Sachsen-Anhalt

  • Halle (Saale): Um die 1,20 Euro pro Quadratmeter. Auch hier gilt: Jede Gemeinde hat ihre eigene Satzung.

Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern

In beiden Bundesländern gibt es keine einheitlichen Werte. Die Kommunen legen die Sätze individuell fest, meist in ähnlicher Höhe wie in den Nachbarländern.

Wie viel darf man versiegeln?

Neben den Gebühren spielt auch die Grundflächenzahl (GRZ) eine Rolle. Sie ist im Bebauungsplan festgelegt und sagt aus, wie viel eines Grundstücks überbaut oder befestigt werden darf. Üblich sind Werte zwischen 0,3 und 0,4. Bei einem Grundstück mit 500 Quadratmetern wären das also 150 bis 200 Quadratmeter, die Sie nutzen dürfen. In vielen Plänen dürfen kleinere Nebenanlagen noch zusätzlich hinzukommen.

Einheitliche Vorgaben für ganze Bundesländer wie „30 bis 40 %“ gibt es so nicht. Maßgeblich ist immer der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde.

So wird die Gebühr berechnet

Die Rechnung ist überall ähnlich:
Versiegelte Fläche in Quadratmetern × Gebührensatz der Stadt = Jahresgebühr.

Ein paar Beispiele machen es greifbar:

  • München: 50 Quadratmeter Terrasse × 1,77 Euro = 88,50 Euro im Jahr.
  • Köln: 50 Quadratmeter × 1,32 Euro = 66,00 Euro im Jahr.
  • Stuttgart: 50 Quadratmeter × 0,73 Euro = 36,50 Euro im Jahr.

Viele Städte gewähren Abschläge, wenn Sie durchlässige Beläge, Gründächer oder Zisternen einsetzen. Das spart Gebühren und hilft gleichzeitig der Umwelt.

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Häufig gestellte Fragen zur Flächenversiegelung

  • Welches Pflaster gilt als nicht versiegelt? Alles, was Wasser durchlässt: Ökopflaster, Rasengittersteine oder Pflaster mit breiten Fugen.
  • Ist eine WPC-Terrasse eine versiegelte Fläche? Ja. WPC-Dielen sind dicht und lassen kein Wasser durch. Nur wenn die Dielen mit großem Abstand auf Kies verlegt sind, kann die Terrasse als nicht komplett versiegelt gelten.
  • Sind Rasengittersteine versiegelt? Nein. Sie lassen Wasser durch und zählen deshalb nicht als versiegelt.
  • Ist Ökopflaster eine versiegelte Fläche? Nein. Es wurde extra entwickelt, damit Regen versickern kann.
  • Welche Beläge zählen nicht als versiegelt? Kies, Splitt, wassergebundene Decken, Rasengitter, Ökopflaster – also alles, was durchlässig ist.
  • Ist eine wassergebundene Wegedecke versiegelt? Nein, sie gilt als unversiegelt.
  • Was zählt nach GRZ als versiegelt? Alle Gebäude, Garagen, Terrassen aus Beton oder WPC, Asphaltflächen, dicht verlegtes Pflaster.
  • Wie wird die Abwassergebühr berechnet? Die Stadt multipliziert die Quadratmeter versiegelte Fläche mit dem Gebührensatz. Teilweise durchlässige Flächen werden oft nur anteilig berechnet.
  • Ist ein Steingarten eine versiegelte Fläche? Wenn eine Folie oder Beton darunter liegt: ja. Liegt nur lockerer Schotter, kann er als unversiegelt gelten – ökologisch sinnvoll ist er trotzdem nicht.
  • Welche Terrasse gilt nicht als versiegelt? Eine Terrasse mit durchlässigem Pflaster, Rasengitter oder Holzrosten auf Kiesbett.

Was Städte und Gemeinden tun können

Natürlich tragen auch Politik und Verwaltung Verantwortung. Sinnvoll sind etwa:

  • Brachflächen nutzen statt neue Baugebiete ausweisen.
  • Dichter bauen, damit weniger Fläche pro Person gebraucht wird.
  • Gebühren so gestalten, dass wasserdurchlässige Flächen belohnt werden.

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3 Gedanken zu „Versiegelte Fläche: Was sagt das Baurecht?“

  1. Ihre Vorschläge und Tipps finde ich hilfreich und sie geben mir neue Denkanstöße. Mein Problem: Meine Kommune plant einen Autobahnanschluss zur A3 (Solingen) und muss hierfür eine vorhandene Straße „ertüchtigen“. Mit katastrophalen Auswirkungen auf die Natur, die Fläche und die Menschen.
    Haben Sie evtl. einige gute Argumente oder Nachschlageadressen gegen diese zusätzliche Flächenversiegelung. Ich habe mich schon kundig gemacht beim Umwelt Bundesamt.
    Herzlichen Dank schon einmal im voraus.
    MfG
    Verena Enzenauer

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  2. Das unnötige Plattmachen von Gärten, nur, um es durch Beseitigung der Pflanzen „ordentlich“ zu haben, ist ganz grundsätzlich ein Unding und rechtswidrig. Schon in den 1990ern wurden Baunutzungsverordnung und Landesbauordnungen dahingehend angepasst. Ob eine Fläche wasserdurchlässsig ist, ist dabei fast egal – bauliche Oberflächen zählen für die Grundflächenzahl, und alles, was nicht zulässig bebaut ist, muss nach den meisten Landesbauordnungen begrünt werden.

    In den 2000er und vor allem 2010er-Jahren haben sich die Schotter“gärten“ als billige Alternative zu Pflaster und Asphalt verbreitet, und jetzt kommt auf einmal die böse Überraschung, dasss sie wahrscheinlich schon nach den Gesetzen der 1990er-Jahre illegal waren. Siehe u.a. ein Urteil des VG Hannover (4 A 12592/17)

    Es ist ohnehin meist nur eine Handvoll Bebauungsarten genehmigungsfrei, wie wirklich sinnvolle und notwendige Wege, Parkplätze, Terrassen, Gartenbauten. Nicht aber bloßes Plattmachen. Sinnlos gepflasterte oder geschotterte Flächen, gerade, wenn sie noch abgesperrt werden, um eine Nutzung zu verhindern, oder wenn sie baulich gar nicht als Parkplätze oder Wege geeignet sind, sind defacto illegale Bebauung. Gleiches gilt für Kunstrasen, der i.d.R. einen befestigten Untergrund hat, falls einige den als Ersatz für Pflaster und Schotter in Erwägung ziehen.

    Es ist auch wichtig bekannt zu machen, dass es keine Pflicht zu einem „ordentlichen“ Garten gibt, dass niemand seinen Rasen mit der Nagelschere schneiden und Laubfall oder Samenflug unterbinden muss. Niemand muss wegen derartiger, haltloser Forderungen selbsternannter Ordnungshüter seinen Garten in eine Rasentristesse verwandeln oder plattmachen! Wer es pflegeleicht will, kann zuerst auf Rasen verzichten – der triste Hausmeisterrasen ist sehr arbeitsintensiv, und weder schön noch ökologisch wertvoll. Blumenwiese, Bodendecker, Sträucher kosten viel weniger Arbeit.

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