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Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks durch bauliche Anlagen überdeckt werden darf. Sie gehört zu den wichtigsten Kennzahlen im Bebauungsplan und bestimmt damit wesentlich, wie groß ein Gebäude auf einem Grundstück werden kann.

Die GRZ wird als Dezimalzahl angegeben. Eine GRZ von 0,4 bedeutet beispielsweise, dass grundsätzlich 40 % der maßgeblichen Grundstücksfläche überbaut werden dürfen.

Formel:

Zulässige Grundfläche = Grundstücksfläche × GRZ

Beispiel:
Ein Grundstück ist 600 m² groß, im Bebauungsplan ist eine GRZ von 0,4 festgesetzt.

600 m² × 0,4 = 240 m²

Die zulässige Grundfläche beträgt somit grundsätzlich 240 m².

Was zählt zur Grundflächenzahl?

Bei der Berechnung geht es nicht um die Wohnfläche des Hauses, sondern um die Fläche, die bauliche Anlagen auf dem Grundstück beanspruchen.

Nach § 19 BauNVO müssen unter anderem auch die Grundflächen von

  • Garagen und Stellplätzen einschließlich ihrer Zufahrten,
  • bestimmten Nebenanlagen,
  • sowie unterirdischen Anlagen, durch die das Grundstück lediglich unterbaut wird,

berücksichtigt werden.

Für diese Anlagen darf die zulässige Grundfläche grundsätzlich um bis zu 50 % überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer GRZ von 0,8. Der Bebauungsplan kann allerdings andere Regelungen enthalten.

In der Planungspraxis wird deshalb häufig zwischen GRZ I für die eigentliche Hauptbebauung und GRZ II unter Einbeziehung bestimmter Nebenanlagen gesprochen. Diese Begriffe dienen vor allem der besseren Unterscheidung; maßgeblich sind die Regelungen des Bebauungsplans und § 19 BauNVO.

Unterschied zwischen GRZ und GFZ

Die Grundflächenzahl beschreibt, wie viel Grundstücksfläche überbaut werden darf. Die Geschossflächenzahl (GFZ) legt dagegen fest, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche zulässig ist.

Eine niedrige GRZ bedeutet daher nicht zwangsläufig eine geringe Wohnfläche. Bei einem mehrgeschossigen Gebäude kann auf derselben Grundfläche deutlich mehr Wohn- oder Nutzfläche entstehen.

Wer genau wissen möchte, welche Flächen berücksichtigt werden und wie sich die GRZ für ein konkretes Grundstück berechnen lässt, findet weitere Beispiele im Ratgeber Grundflächenzahl berechnen: Das sollten Bauherren wissen.