Die Auflassungsvormerkung ist eine rechtliche Sicherung im Grundbuch, die beim Immobilienkauf eingesetzt wird. Sie stellt sicher, dass die Käuferin oder der Käufer das Grundstück oder die Wohnung auch tatsächlich erhält – selbst wenn der Eintrag ins Grundbuch noch nicht erfolgt ist.
Was bedeutet das konkret?
Sobald Kaufvertrag und Notarvertrag unterzeichnet sind, wird die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Damit ist rechtlich „vorgemerkt“, dass das Eigentum an der Immobilie bald übertragen wird. In dieser Zeit kann der Verkäufer das Grundstück weder an jemand anderen verkaufen noch mit Grundpfandrechten belasten.
Wann erlischt die Vormerkung?
Nach der Eintragung der neuen Eigentümerin oder des Eigentümers im Grundbuch wird die Vormerkung gelöscht. Sie ist also eine Übergangslösung – aber eine rechtlich sehr wirkungsvolle.