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Bauvorlageberechtigung

Die Bauvorlageberechtigung ist das Recht, Bauvorlagen – also Bauanträge, Bauzeichnungen und statische Berechnungen – bei der Baubehörde einzureichen. In Deutschland ist diese Berechtigung an bestimmte Qualifikationen und Berufsgruppen gebunden.

Wer ist bauvorlageberechtigt?

  • Architektinnen und Architekten
  • Bauingenieurinnen und Bauingenieure
  • je nach Bundesland auch Handwerksmeister/innen oder Techniker/innen für kleinere Vorhaben

Warum ist das wichtig?
Bauanträge dürfen nur von bauvorlageberechtigten Personen eingereicht werden – sonst ist der Antrag unzulässig. Bei Schwarzbauten oder unsachgemäßer Planung können hohe Folgekosten entstehen.