Die Bauvorlageberechtigung ist das Recht, Bauvorlagen – also Bauanträge, Bauzeichnungen und statische Berechnungen – bei der Baubehörde einzureichen. In Deutschland ist diese Berechtigung an bestimmte Qualifikationen und Berufsgruppen gebunden.
Wer ist bauvorlageberechtigt?
- Architektinnen und Architekten
- Bauingenieurinnen und Bauingenieure
- je nach Bundesland auch Handwerksmeister/innen oder Techniker/innen für kleinere Vorhaben
Warum ist das wichtig?
Bauanträge dürfen nur von bauvorlageberechtigten Personen eingereicht werden – sonst ist der Antrag unzulässig. Bei Schwarzbauten oder unsachgemäßer Planung können hohe Folgekosten entstehen.