Eine Grunddienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, durch das ein Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks belastet wird. Sie kann dem Eigentümer des begünstigten Grundstücks erlauben, das belastete Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen oder bestimmte Nutzungen dort auszuschließen.
Typische Beispiele sind Wegerechte, Fahrrechte oder Leitungsrechte.
Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 1018 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Wie funktioniert eine Grunddienstbarkeit?
Bei einer Grunddienstbarkeit gibt es zwei Grundstücke:
- das herrschende Grundstück, das von dem Recht profitiert,
- das dienende Grundstück, das mit dem Recht belastet ist.
Ein typischer Fall ist ein Grundstück in zweiter Reihe, das keine direkte Verbindung zur öffentlichen Straße besitzt.
Damit dessen Eigentümer sein Grundstück erreichen kann, wird auf dem davorliegenden Grundstück ein Wegerecht eingetragen. Der Eigentümer des hinteren Grundstücks darf dann den festgelegten Bereich des Nachbargrundstücks nutzen.
Welche Grunddienstbarkeiten gibt es?
Grunddienstbarkeiten können sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Häufig sind:
- Wegerecht,
- Fahrrecht,
- Leitungsrecht,
- Gehrecht,
- Überfahrtsrecht,
- bestimmte Nutzungsbeschränkungen.
Auch die Verpflichtung, bestimmte Handlungen auf dem belasteten Grundstück zu unterlassen, kann durch eine Grunddienstbarkeit abgesichert werden.
Beispielsweise kann vereinbart werden, dass ein bestimmter Bereich nicht bebaut werden darf.
Wo wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen?
Eine Grunddienstbarkeit wird im Grundbuch des belasteten Grundstücks eingetragen.
Dadurch ist sie nicht nur zwischen den ursprünglichen Eigentümern wirksam. Wird das Grundstück verkauft, bleibt die Belastung grundsätzlich bestehen.
Der neue Eigentümer übernimmt das Grundstück damit einschließlich der eingetragenen Grunddienstbarkeit.
Für Grundstückskäufer ist es deshalb wichtig, vor dem Kauf die entsprechenden Eintragungen im Grundbuch zu prüfen.
Unterschied zwischen Grunddienstbarkeit und persönlicher Dienstbarkeit
Bei einer Grunddienstbarkeit ist das Recht mit einem anderen Grundstück verbunden.
Das bedeutet: Nicht eine bestimmte Person profitiert von dem Recht, sondern grundsätzlich der jeweilige Eigentümer des begünstigten Grundstücks.
Bei einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit wird das Recht dagegen einer bestimmten Person oder einem bestimmten Rechtsträger eingeräumt.
Unterschied zwischen Grunddienstbarkeit und Baulast
Grunddienstbarkeit und Baulast werden häufig verwechselt.
Eine Grunddienstbarkeit ist privatrechtlich und wird im Grundbuch eingetragen. Sie regelt Rechte zwischen Grundstücken beziehungsweise deren Eigentümern.
Eine Baulast ist öffentlich-rechtlich. Sie wird – soweit das jeweilige Landesrecht dies vorsieht – im Baulastenverzeichnis geführt und dient häufig dazu, Anforderungen des öffentlichen Baurechts abzusichern.
Ein privatrechtliches Wegerecht bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die Zufahrt auch bauordnungsrechtlich ausreichend gesichert ist. Je nach Bauvorhaben kann zusätzlich eine Baulast erforderlich sein.
Was bedeutet eine Grunddienstbarkeit beim Grundstückskauf?
Eine Grunddienstbarkeit kann die Nutzung und den Wert eines Grundstücks erheblich beeinflussen.
Käufer sollten deshalb prüfen:
- Welche Fläche ist betroffen?
- Wer darf sie nutzen?
- Wie genau darf sie genutzt werden?
- Wer trägt Kosten für Unterhaltung und Reparaturen?
- Gibt es Einschränkungen für eine spätere Bebauung?
- Ist die tatsächliche Nutzung mit dem Grundbucheintrag vereinbar?
Gerade bei Wegerechten sollte möglichst genau geregelt sein, wo der Weg verläuft und welche Nutzungen erlaubt sind.
Kann eine Grunddienstbarkeit gelöscht werden?
Eine Grunddienstbarkeit bleibt grundsätzlich bestehen, solange sie nicht aus dem Grundbuch gelöscht wird oder aus anderen rechtlichen Gründen erlischt.
Für eine freiwillige Löschung ist in der Regel die erforderliche Zustimmung beziehungsweise Bewilligung des Berechtigten notwendig.
Dass ein Weg oder eine Leitung über längere Zeit nicht genutzt wird, führt daher nicht automatisch dazu, dass die Grunddienstbarkeit verschwindet.
Warum ist die Grunddienstbarkeit beim Bauen wichtig?
Für Bauherren spielt sie vor allem dann eine Rolle, wenn ein Grundstück auf die Nutzung eines Nachbargrundstücks angewiesen ist.
Das kann beispielsweise betreffen:
- Zufahrten,
- Gehwege,
- Wasserleitungen,
- Abwasserleitungen,
- Strom- oder Telekommunikationsleitungen.
Vor einem Grundstückskauf sollte deshalb nicht nur geprüft werden, ob ein Recht besteht, sondern auch, ob sein konkreter Inhalt für das geplante Bauvorhaben ausreicht.







