Das Bauordnungsrecht ist Teil des öffentlichen Baurechts und regelt die Anforderungen an Bauwerke – insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheit, Ordnung und Umwelt. Es wird durch die Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer konkretisiert, daher können die Vorschriften regional unterschiedlich sein.
Was umfasst das Bauordnungsrecht?
- Abstandsflächen und Grenzbebauung
- Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz
- Anforderungen an Treppen, Türen, Fenster
- Barrierefreiheit
- Baustatik und Standsicherheit
Unterschied zum Bauplanungsrecht:
Während das Bauplanungsrecht vorgibt, wo gebaut werden darf, regelt das Bauordnungsrecht, wie gebaut werden muss.