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Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht ist Teil des öffentlichen Baurechts und regelt die Anforderungen an Bauwerke – insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheit, Ordnung und Umwelt. Es wird durch die Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer konkretisiert, daher können die Vorschriften regional unterschiedlich sein.

Was umfasst das Bauordnungsrecht?

  • Abstandsflächen und Grenzbebauung
  • Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz
  • Anforderungen an Treppen, Türen, Fenster
  • Barrierefreiheit
  • Baustatik und Standsicherheit

Unterschied zum Bauplanungsrecht:
Während das Bauplanungsrecht vorgibt, wo gebaut werden darf, regelt das Bauordnungsrecht, wie gebaut werden muss.