Gebäudeklassen spielen eine entscheidende Rolle für die Anforderungen an den Brandschutz. Hier erfahren Sie, was es mit diesen Klassen auf sich hat und welche Kriterien für die Einteilung maßgeblich sind.
Das erwartet Sie in diesem Beitrag
- Welche Gebäudeklassen gibt es?
- Ein Wort zu den Nutzungseinheiten
- Die Gebäudeklassen im Überblick
- Ermittlung der Gebäudehöhe
- Rolle der Gebäudeklassen im Brandschutz
Beim Bau von Häusern und dem Thema Brandschutz kommt man an der Landesbauordnung (LBO) nicht vorbei. Da das Baurecht in Deutschland auf Länderebene geregelt wird, existieren 16 verschiedene Landesbauordnungen. Zur Vereinheitlichung gibt es die Musterbauordnung (MBO), eine von Fachleuten erstellte Richtlinie. Diese ist, im Gegensatz zu den Landesbauordnungen, kein Gesetz, sondern dient als Orientierung. Auch die Gebäudeklassen sind in der MBO definiert.
Welche Gebäudeklassen gibt es?
Die Musterbauordnung unterteilt Gebäude in fünf Klassen, die weitgehend von den Landesbauordnungen übernommen wurden. Diese Klassen basieren auf der Gebäudehöhe und -ausdehnung und sind für den Brandschutz von großer Bedeutung. Je nach Einstufung steigen die Anforderungen an Baustoffe und Bauteile.
Mit zunehmender Größe eines Gebäudes wird es komplexer, was ein höheres Gefahrenpotenzial mit sich bringt. Die Anforderungen an den Brandschutz steigen entsprechend. Die Gebäudeklassen gelten für reguläre Wohnhäuser, nicht jedoch für Sonderbauten, selbst wenn diese von der Größe her vergleichbar sind.
Ein Wort zu den Nutzungseinheiten
Die Größe eines Gebäudes wird über Nutzungseinheiten definiert. Dies sind eigenständige, geschlossene Abschnitte wie Wohnungen oder Büros. Das Arbeitszimmer in einer Wohnung zählt jedoch nicht als separate Nutzungseinheit, da es ohne die Wohnung nicht genutzt werden kann. Die Nutzfläche eines Hauses entspricht der Bruttogrundfläche, also der gesamten überbauten Fläche inklusive Mauern, was zur Einstufung in eine höhere Gebäudeklasse führen kann. Womit wir bei den Gebäudeklassen angekommen sind, die wir nachfolgend etwas ausführlicher vorstellen wollen:
- Gebäudeklasse 1 umfasst freistehende Gebäude mit der geringsten Höhe und einem niedrigen Gefahrenpotenzial. Solche Gebäude haben oft keine unmittelbaren Nachbarhäuser, wodurch das Risiko einer Brandübertragung minimiert wird.
- Für Gebäudeklasse 2 gelten ähnliche Kriterien, jedoch können diese Gebäude auch aneinandergebaut sein und landwirtschaftlich genutzt werden.
- Gebäudeklasse 3 umfasst Gebäude bis sieben Meter Höhe, die mehr als zwei Nutzungseinheiten und eine größere Bruttonutzungsfläche haben dürfen. Die Höhe des Gebäudes ist hier entscheidend, nicht seine Ausdehnung.
- Gebäude der Klasse 4 dürfen bis zu 13 Meter hoch sein, wobei die Nutzungseinheiten jeweils nicht größer als 400 Quadratmeter sein dürfen. Der Schornsteineffekt bei hohen Gebäuden erhöht das Gefahrenpotenzial.
- Gebäude der Klasse 5 sind bis 13 Meter hoch und die Nutzungseinheiten können auch größer als 400 Quadratmeter sein. Ab einer Höhe von 22 Metern gelten spezielle Bestimmungen für Hochhäuser. Sonderbauten unterliegen zusätzlichen Vorschriften für Baustoffe und Bauteile.
Die Gebäudeklassen im Überblick
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die maßgeblichen Informationen zu den fünf Gebäudeklassen, die wir eben kurz beschrieben haben:
Gebäude- klasse | Gebäudeart | Höhe | Nutzungseinheiten | Bruttofläche |
GK 1 | a) frei stehend | Weniger als 7 m | Weniger als 2 | Insgesamt weniger als 400 m2 |
b) frei stehend, land- oder forstwirtschaftlich | Weniger als 7m | Weniger als 2 | Insgesamt weniger als 400 m2 | |
GK 2 | Gebäude | Weniger als 7m | Weniger als 2 | Insgesamt weniger als 400 m2 |
GK 3 | Sonstige Gebäude | Weniger als 7 m | Mehr als 2 | Insgesamt mehr als 400 m2 |
GK 4 | Gebäude | Weniger als 13 m | Mehr als 2, theoretisch unbegrenzt | Insgesamt weniger als 400 m2 |
GK 5 | Sonstige, unterirdische Gebäude. Keine Sonderbauten | Mehr als 13 m | Mehr als 2 | Auch mehr als 400 m2 möglich |
In MBO § 2 (4) finden Sie weitere Kriterien, nach denen Gebäude als Sonderbauten eingestuft werden müssen und werden als „Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“ bezeichnet. Dazu zählen z.B. Hochhäuser, Krankenhäuser, Verkaufsstätten, Vergnügungsparks, Schulen usw.
Ermittlung der Gebäudehöhe
Die Höhe eines Gebäudes wird anhand des Abstands von der Geländeoberfläche bis zur Fußbodenoberkante des höchsten Stockwerks mit Aufenthaltsräumen ermittelt. Bei Hanglagen oder Split-Level-Häusern nimmt man die mittlere Höhe des Geländes. Oberirdisch ist ein Geschoss, dessen Deckenoberkante die Geländeoberfläche im Mittel um mehr als 140 Zentimeter überragt.
Rolle der Gebäudeklassen im Brandschutz
Je höher die Gebäudeklasse, desto strenger sind die Brandschutzanforderungen. Dazu gehören Brandmauern, feuerhemmende Baustoffe und nicht brennbare Bauteile. Höhere Gebäudeklassen bedeuten komplexere Gebäude, die von mehr Menschen genutzt werden. Daher ist ein umfassender Brandschutz hier besonders wichtig.