Ein Anbauverbot bedeutet, dass an ein bestehendes Gebäude kein weiterer Baukörper direkt angeschlossen oder angebaut werden darf. Dieses Verbot kann sich aus verschiedenen gesetzlichen Vorschriften ergeben, etwa aus dem Bauplanungsrecht, dem Denkmalschutz oder aus öffentlich-rechtlichen Verträgen.
Typische Gründe für ein Anbauverbot:
- Städtebauliche Ordnung: In vielen Bebauungsplänen ist festgelegt, dass Gebäude freistehend bleiben müssen.
- Brandschutz: Anbauten dürfen bestimmte Rettungswege oder Brandwände nicht beeinträchtigen.
- Licht und Luft: Ein Anbau könnte die Belichtung benachbarter Grundstücke verschlechtern.
- Erhalt des Ortsbildes: Gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden spielt das eine große Rolle.
Was gilt beim Verstoß?
Wer trotz Anbauverbot baut, muss mit einem Baustopp oder sogar einem Rückbau rechnen. Vor jeder Baumaßnahme sollte daher geprüft werden, ob ein solches Verbot besteht – etwa durch Einsicht in den Bebauungsplan oder die Bauakte.