Das Baufenster bezeichnet den Bereich eines Grundstücks, innerhalb dessen ein Gebäude errichtet werden darf. Der Fachbegriff im Baurecht lautet überbaubare Grundstücksfläche.
Festgelegt wird diese Fläche im Bebauungsplan. Nach § 23 Baunutzungsverordnung (BauNVO) kann sie durch Baugrenzen, Baulinien oder Bebauungstiefen bestimmt werden.
Was bedeutet das Baufenster für Bauherren?
Ein Haus kann nicht automatisch überall auf einem Baugrundstück stehen. Gibt der Bebauungsplan beispielsweise vier Baugrenzen vor, bilden diese zusammen einen Bereich, innerhalb dessen das Gebäude grundsätzlich angeordnet werden muss.
Dabei gilt:
- Eine Baugrenze darf das Gebäude grundsätzlich nicht überschreiten.
- Auf einer Baulinie muss gebaut werden.
- Eine Bebauungstiefe begrenzt, wie weit sich die Bebauung in das Grundstück hinein erstrecken darf.
Das Baufenster bestimmt jedoch nicht allein die zulässige Größe eines Hauses. Zusätzlich können unter anderem Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Gebäudehöhe, Zahl der Vollgeschosse sowie Abstandsflächen eine Rolle spielen.
Kleinere Überschreitungen einer Baugrenze können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Auch Nebenanlagen oder Garagen können teilweise außerhalb des eigentlichen Baufensters zulässig sein. Maßgeblich sind der konkrete Bebauungsplan und das jeweilige Bauordnungsrecht.
Siehe auch: Baugrenze, Baulinie, Bebauungsplan, GRZ, GFZ







