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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) zeigt, wie eine Gemeinde ihr gesamtes Gebiet langfristig entwickeln möchte. Er stellt in Grundzügen dar, welche Flächen beispielsweise für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Grünanlagen, Landwirtschaft oder technische Infrastruktur vorgesehen sind.

Der Flächennutzungsplan ist damit der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde. Seine gesetzliche Grundlage findet sich insbesondere in § 5 Baugesetzbuch (BauGB).

Was steht in einem Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan kann unter anderem Flächen darstellen für:

  • Wohn- und Gewerbebebauung,
  • gemischte Bauflächen,
  • Straßen und andere wichtige Verkehrswege,
  • Schulen und andere öffentliche Einrichtungen,
  • Grünflächen und Parks,
  • Versorgungsanlagen,
  • Abwasser- und Abfallentsorgung,
  • Wasserflächen,
  • Landwirtschaft,
  • Wald,
  • Maßnahmen zum Natur- und Landschaftsschutz.

Auch Flächen für erneuerbare Energien, Klimaschutz oder Anpassungen an den Klimawandel können dargestellt werden.

Der Flächennutzungsplan betrachtet dabei grundsätzlich das gesamte Gemeindegebiet und nicht nur einzelne Grundstücke oder Baugebiete.

Kann man aus dem Flächennutzungsplan ein Baurecht ableiten?

Grundsätzlich nein.

Der Flächennutzungsplan zeigt die städtebaulichen Entwicklungsabsichten der Gemeinde, schafft für einzelne Grundstücke aber in der Regel noch kein unmittelbares Baurecht.

Ist eine Fläche beispielsweise im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt, bedeutet das nicht automatisch, dass dort sofort ein Wohnhaus gebaut werden darf.

Für ein konkretes Bauvorhaben sind unter anderem wichtig:

  • ein vorhandener Bebauungsplan,
  • die bauplanungsrechtliche Einordnung des Grundstücks,
  • das jeweilige Landesbauordnungsrecht,
  • weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften.

Unterschied zwischen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

Flächennutzungsplan und Bebauungsplan gehören beide zur kommunalen Bauleitplanung, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.

Der Flächennutzungsplan stellt die geplante Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in Grundzügen dar.

Der Bebauungsplan enthält dagegen rechtsverbindliche Festsetzungen für einen bestimmten Teil des Gemeindegebiets.

Ein Bebauungsplan kann beispielsweise konkret festlegen:

Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Beispiel

Eine Gemeinde möchte am Ortsrand langfristig ein neues Wohngebiet schaffen.

Im Flächennutzungsplan wird die bisher beispielsweise landwirtschaftlich genutzte Fläche zunächst als künftige Wohnbaufläche dargestellt.

Damit dürfen dort aber noch nicht automatisch Häuser gebaut werden.

In einem späteren Bebauungsplan kann die Gemeinde genauer festlegen, welche Grundstücke entstehen, wo Straßen verlaufen, welche Gebäude zulässig sind und wie dicht gebaut werden darf.

Wer stellt den Flächennutzungsplan auf?

Der Flächennutzungsplan wird von der zuständigen Gemeinde im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung aufgestellt.

Dabei werden unter anderem Behörden und andere Träger öffentlicher Belange beteiligt. Auch die Öffentlichkeit erhält im Planverfahren Möglichkeiten, sich über die Planung zu informieren und Stellungnahmen abzugeben.

Der Flächennutzungsplan bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird er wirksam.

Wie lange gilt ein Flächennutzungsplan?

Es gibt keine feste allgemeine Laufzeit, nach der ein Flächennutzungsplan automatisch ungültig wird.

Verändern sich die städtebaulichen Ziele einer Gemeinde, kann der Plan geändert, ergänzt oder neu aufgestellt werden. Das geschieht beispielsweise, wenn neue Wohn- oder Gewerbegebiete entstehen sollen oder sich Anforderungen an Verkehr, Energieversorgung oder Klimaanpassung verändern.

Warum ist der Flächennutzungsplan für Grundstückskäufer interessant?

Auch wenn aus ihm normalerweise kein unmittelbares Baurecht entsteht, kann ein Blick in den Flächennutzungsplan wichtige Hinweise auf die langfristige Entwicklung der Umgebung liefern.

Interessant ist beispielsweise, ob in der Nähe eines Grundstücks künftig:

  • neue Wohngebiete,
  • Gewerbeflächen,
  • größere Verkehrswege,
  • Grünflächen,
  • Versorgungsanlagen

vorgesehen sind.

Für die Frage, was auf einem konkreten Grundstück gebaut werden darf, ist jedoch der Bebauungsplan wesentlich aussagekräftiger.