Energetische Sanierung von Baudenkmalen

Von Dominik Hochwarth

Denkmalschutz und Energieeinsparverordnung – zwei Dinge, die nicht immer perfekt zueinander passen. Die einen wollen Bestehendes bewahren, die anderen möchten an die Bausubstanz. Erfahren Sie hier, wie Sie ein Baudenkmal energetisch sanieren.

denkmalgeschütztes Fachwerkhaus
Beim energetischen Sanieren eines Baudenkmals ist Fingerspitzengefühl gefragt

Das erwartet Sie in diesem Beitrag

Nicht einfach loslegen

Gerade alte Häuser sind darauf ausgelegt, dass sie durch natürliche Lüftung immer wieder austrocknen können. So konnten sie teilweise mehrere hundert Jahre alt werden, ohne dass Schimmel oder andere unliebsame Hausbewohner Einzug hielten.

Wenn Sie jetzt einfach die Wände luftdicht verpacken, unterbinden Sie die Möglichkeit der natürlichen Trocknung. Als Folge steigt die Schimmelgefahr. Das ist bei modernen Häusern zwar so ähnlich, doch bei alten Häusern noch gefährlicher. Was wir in 300 Jahren nicht kaputt bekommen haben, schaffen wir in vier, fünf Jahren.

Wichtig daher: Wenn Sie in einem denkmalgeschützten Haus leben und dieses energetisch sanieren wollen, sollten Sie sich auf jeden Fall von einem Denkmalschutzexperten fachlich begleiten lassen. Er sagt Ihnen ganz genau, was bei Ihrem Haus möglich ist und was nicht. Denn eines ist klar: Jedes Denkmal muss individuell behandelt werden.

Beachten Sie deshalb: Wenn ich in den nachfolgenden Kapiteln beschreibe, was bei der energetischen Sanierung eines Baudenkmals alles möglich ist, muss das nicht unbedingt auch auf Ihr denkmalgeschütztes Haus zutreffen.

Sie müssen Kompromisse eingehen

So gerne Sie auch in einem Haus leben möchten, das energetisch auf dem modernsten Stand ist – bei einem Baudenkmal müssen Sie stets Kompromisse eingehen. Sei es, weil die Fassade nicht verändert werden darf oder eine Innendämmung nicht so ohne weiteres möglich ist.

Von der Energieeinsparverordnung ist das abgesegnet. Wo „normale“ Häuser bei einer Sanierung die Werte der EnEV einhalten müssen, ist das bei Baudenkmälern nicht notwendig. Sie benötigen zum Beispiel keinen Energieausweis – es sei denn, der Zuschussgeber einer Förderung verlangt dies.

Generell gilt aber § 24 Absatz 1 der EnEV. Dort wird klargestellt, dass die Belange von Denkmalschutz und Denkmalpflege dem Interesse der Durchführung von Energiesparmaßnahmen vorgehen. Heißt: Wenn Sie sanieren wollen und die Denkmalschutzbehörde lehnt dies ab, schauen Sie in die Röhre. Womit wir wieder bei der Forderung aus dem vorherigen Kapitel sind: Holen Sie sich einen Experten mit ins Boot.

Fassade dämmen bei Denkmalschutz

Häufig steht die Fassade unter Denkmalschutz, dann fällt eine Außendämmung schon einmal flach. Eine Innendämmung ist hingegen eventuell möglich. Viele Hersteller haben in den vergangenen Jahren daran gearbeitet, Systeme zu entwickeln, die aus bauphysikalischer Sicht unbedenklich sind.

Gängige Methoden

So kommen in denkmalgeschützten Gebäuden zum Beispiel häufig Kalziumsilikat- oder Perliteplatten zum Einsatz. Diese sind diffusionsoffen und können die Feuchtigkeit in der Raumluft oder im Bauteil regulieren. Schimmel hat so weniger Chancen, sich häuslich niederzulassen.

Wände aus Feldsteinmauerwerk lassen sich von innen mit einem Gemisch aus Lehm und Blähton dämmen. In Kombination mit einer Wandheizung bleiben die Wände immer schön trocken.

So sieht es beim Fachwerkhaus aus

Eine Außendämmung kommt beim Fachwerkhaus nicht in Frage, wenn die Fassade sichtbar bleiben soll, doch auf eine Dämmung muss nicht verzichtet werden:

Auch bei Fachwerkhäusern ist mittlerweile eine Innendämmung oft möglich. Hier haben wir es häufig mit unebenen Innenwänden und Holz zu tun, das unter Feuchteeinwirkung arbeitet. Es braucht daher einen speziellen Grundputz, der die Bewegungen mitmacht. Sonst drohen Risse.

Die Holzbalken lassen sich zum Beispiel mit einem Schilfrohrgewebe überspannen. Darauf kommt dann ein Grundputz aus Lehm, der die Wände begradigt. Hier lassen sich dann spezielle Dämmplatten mit einem Klebespachtel aus Lehm befestigen. Speziell für die Innendämmung von Fachwerkhäusern hat Knauf das TecTem-System entwickelt.  Wenn es um das Arbeiten mit Lehm geht, kann ich Claytec empfehlem.

Fenster erneuern bei Denkmalschutz

Wenn Sie in Ihrem denkmalgeschützten Haus die Fenster tauschen möchten, ist das häufig nicht möglich. Entweder müssen die neuen Fenster originalgetreu nachgebaut werden oder die alten müssen drinbleiben. Fenster tragen zu einem großen Teil zum Charme und Charakter einer Fassade bei.

Ob Sie jetzt einen Nachbau oder die ursprünglichen Fenster verwenden, ist aus energetischer Sicht erst einmal egal. Beide lassen sich entsprechend ausrüsten, dass sie einen niedrigen U-Wert besitzen. Die Wärme also nicht so schnell aus der Wohnung entflüchten kann.

So wird es gemacht

Um historische Fenster zu sanieren, kann zum Beispiel eine Aufdoppelung erfolgen. Hier wird beispielsweise eine zusätzliche Fensterebene eingezogen oder eine neue Fensterscheibe auf den bestehenden Rahmen aufgebracht.

Auch ein Austausch der Verglasung ist denkbar. Allerdings sollte das Originalglas möglichst erhalten bleiben. Die charakteristische Oberfläche mit den Wellen und Schlieren trägt maßgeblich zum originalen Charme bei. Im Handel gibt es aber auch spezielles Floatglas, das mit dem Mund geblasen wird und dem Original täuschend ähnelt.

Was die Abdichtung angeht, lässt sich bei historischen Fenstern ebenfalls einiges machen. So lassen sich nachträglich Dichtungen einfräsen. Doch hier ist Vorsicht angebracht, denn wenn hier das Kondensationsverhalten des Fensters nicht beachtet wird, kann dieses Schaden nehmen und beschlagen.

Dach dämmen bei Denkmalschutz

Eine Dachdämmung ist bei einem denkmalgeschützten Haus in der Regel recht unkompliziert, schließlich geschieht diese meist im nicht sichtbaren Bereich. Hier können Sie durch eine dickere Dämmung mitunter ausgleichen, was bei der Fassadendämmung nicht möglich ist. Doch auch hier lauern Fallstricke. Folgende Möglichkeiten der Dachdämmung gibt es:

  • Aufsparrendämmung
  • Zwischensparrendämmung
  • Untersparrendämmung
  • Dämmung der obersten Geschossdecke

Ändert sich durch eine Aufsparrendämmung die First- und Traufhöhe, muss dies vom Denkmalamt zunächst genehmigt werden. Wobei hier generell eventuell eine Baugenehmigung notwendig ist. Zum Beispiel, weil Sie die im Bebauungsplan genannte maximale Höhe bereits erreicht haben.

Prinzipiell ist eine Aufsparrendämmung aus energetischer Sicht die optimale Lösung, weil frei von Wärmebrücken. Außerdem bleibt das Dachwerk sichtbar und die Wohnraumhöhe bleibt erhalten. Allerdings muss das Dach abgedeckt und wieder neu gedeckt werden.

Das ist bei einer Zwischensparrendämmung nicht der Fall. Aus Sicht des Denkmalschutzes ist sie eine zu bevorzugende Lösung, da sie keine Änderung der Stärke des Dachausbaus zur Folge hat. Allerdings bleiben die Dachbalken bei dieser Variante nicht sichtbar. Zumal hier häufig wegen der erforderlichen Dämmstoffdicke noch eine zusätzliche Untersparrendämmung erfolgt.

Nutzen Sie den Dachraum nicht, kann eine Dachbodendämmung eine gute Alternative sein. Der Aufwand ist gering, die Kosten halten sich im Rahmen und der Eingriff in die Bausubstanz ist in der Regel ebenfalls zu vernachlässigen.

Kellerdecke und Bodenplatte dämmen bei Denkmalschutz

Eine nicht gedämmte Kellerdecke führt zu Unbehagen und Fußkälte. Eine Dämmung spielt bei einer energetischen Sanierung eines Baudenkmals daher eine zentrale Rolle. Aber auch hier kann der Denkmalschutz einen Strich durch die Sanierungspläne machen.

Prinzipiell bieten sich bei der Dämmung der Kellerdecke drei Möglichkeiten an:

  • Dämmung der Kellerdecke von oben
  • Dämmung der Kellerdecke von unten
  • Bei Holzbalkendecke: Dämmung zwischen den Balken

Eine Dämmung der Kellerdecke von oben bietet sich an, wenn der Fußboden sowieso saniert werden muss oder der Keller eine schützenswerte Decke besitzt. Zum Beispiel eine historische Gewölbedecke.

Eine Dämmung von oben kann aber auch problematisch sein. Erstens verlieren Sie an Raumhöhe und zweitens können schützenswerte Einbauten im Erdgeschoss vorhanden sein. Zu nennen sind hier historische Bodenbeläge, Türzargen oder Vertäfelungen.

Bei einer Dämmung zwischen den Balken einer Holzbalkendecke sollten Sie untersuchen lassen, ob der Feuchteschutz gewährleistet ist. Feuchte Balken müssen eventuell wegen Pilzbefall und Feuchteschäden ausgetauscht werden. Durch eine nachträglich eingebrachte luftdichte Ebene können Sie Lüftungswärmeverluste und Feuchteeintrag verhindern.

Erneuerung der Wärme- und Haustechnik bei Denkmalschutz

Die gute Nachricht gleich vorweg: Bei der Erneuerung der Anlagentechnik müssen Sie sich in der Regel keine Gedanken um den Denkmalschutz machen. So lässt sich neue Wärme- und Haustechnik meist installieren, ohne in die Gestalt und Substanz des Gebäudes eingreifen zu müssen. Die Kosten sind außerdem mit denen bei einem Neubau zu vergleichen.

Gerade, wenn Sie hinsichtlich der Dämmung des Gebäudes nicht das Optimale realisieren dürfen, kann sich die Investition in eine bessere Heizung lohnen. Durch das Nachrüsten von Fußbodenheizungen oder Wandheizungen können Sie die Behaglichkeit der Wohnräume doch erheblich steigern. Zumal Sie dadurch auch den Feuchteschutz verbessern. Auch der Einbau einer Wärmepumpe sowie einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist möglich.

Aus gestalterischen Gründen kann es Probleme geben, wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage oder eine Solarthermie auf Ihrem Dach montieren wollen. Hier kann das Denkmalamt sein Veto einlegen. Zumindest, wenn die Montage zur sichtbaren Seite hin erfolgen soll. Bessere Chancen haben Sie auf der von der Straße abgewandten Dachseite.

Manchmal lassen sich bereits mit kleinen Dingen größere Energieeinsparungen erzielen. So zum Beispiel der Einbau von neuen, voreinstellbaren Thermostatventilen. Sie ermöglichen einen hydraulischen Abgleich, bei dem die Heizkörper optimal eingestellt werden. Auch das Dämmen der Heizleitungen oder der Austausch der Heizkreispumpe sind solche Maßnahmen, die kleines Geld kosten und einfach zu realisieren sind.

Hier noch zwei interessante Links

Förderung einer energetischen Sanierung von Denkmälern

Leitfaden: Energetisches Sanieren denkmalgeschützter Gebäude in Wiesbaden

Über den Autor

Schreibe einen Kommentar