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Bauabnahme

Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe eines fertiggestellten Bauwerks vom Bauunternehmer an den Bauherrn. Sie findet am Ende der Bauzeit statt und dient dazu, festzustellen, ob das Bauwerk vertragsgemäß errichtet wurde und frei von Mängeln ist.

Ablauf der Bauabnahme:

Die Bauabnahme sollte in einem gemeinsamen Termin auf der Baustelle erfolgen. An der Bauabnahme sollten in der Regel folgende Personen teilnehmen:

  • Bauherr: Der Bauherr ist der Eigentümer des Baugrundstücks und der Auftraggeber des Bauunternehmers.
  • Bauunternehmer: Der Bauunternehmer ist das Unternehmen, das das Bauwerk errichtet hat.
  • Bauleiter: Der Bauleiter ist der verantwortliche Ansprechpartner für den Bauherrn auf der Baustelle.
  • Architekt: Der Architekt ist für die Planung und Bauleitung des Bauwerks verantwortlich (sofern ein Architekt am Bau beteiligt war).
  • Sachverständiger: Ein Sachverständiger kann hinzugezogen werden, wenn der Bauherr oder der Bauunternehmer Zweifel an der Mangelfreiheit des Bauwerks hat.

Im Rahmen der Bauabnahme werden zunächst die vertraglich vereinbarten Leistungen des Bauunternehmers abgeglichen. Dazu werden die Baupläne und die Baubeschreibung mit dem fertiggestellten Bauwerk verglichen.

Anschließend erfolgt eine Begehung des Bauwerks, bei der alle sichtbaren Mängel festgestellt werden.

Die festgestellten Mängel werden in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert. Das Abnahmeprotokoll sollte von allen Teilnehmern der Bauabnahme unterschrieben werden.

Rechtliche Folgen der Bauabnahme:

Mit der Bauabnahme geht die Gefahr für das Bauwerk vom Bauunternehmer auf den Bauherrn über. Das bedeutet, dass der Bauherr ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme für alle Schäden am Bauwerk verantwortlich ist, auch wenn diese durch einen Mangel verursacht wurden.

Die Bauabnahme hat auch Auswirkungen auf die Mängelansprüche des Bauherrn. Der Bauherr kann nach der Bauabnahme nur noch Mängel geltend machen, die bei der Bauabnahme nicht erkennbar waren oder die später auftreten.