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Bauvertrag

Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber (Besteller) und dem Auftragnehmer (Unternehmer) über die Herstellung, Wiederherstellung, den Abriss oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon.

Wesentliche Inhalte des Bauvertrags:

  • Gegenstand des Bauvertrags: Der Bauvertrag muss den Gegenstand der Bauleistung genau definieren. Dazu gehören die Art und Weise der Ausführung, die verwendeten Materialien und die technischen Einrichtungen des Bauwerks.
  • Vergütung: Der Bauvertrag muss die Vergütung für die Bauleistung festlegen. Die Vergütung kann als Festpreis, als Einheitspreis oder als Regiepreis vereinbart werden.
  • Bauzeit: Der Bauvertrag muss die Bauzeit festlegen. Die Bauzeit kann als kalendermäßige Frist oder als Fertigstellungstermin vereinbart werden.
  • Abnahme: Der Bauvertrag muss die Abnahme des Bauwerks regeln. Die Abnahme erfolgt in der Regel in einem gemeinsamen Termin auf der Baustelle.
  • Mängelansprüche: Der Bauvertrag muss die Mängelansprüche des Bauherrn regeln. Der Bauherr kann nach der Abnahme des Bauwerks Mängel geltend machen, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren oder die später auftreten.
  • Gewährleistung: Der Bauvertrag muss die Gewährleistung des Bauunternehmers regeln. Die Gewährleistung beträgt in der Regel fünf Jahre.
  • Sicherheitsleistung: Der Bauvertrag kann eine Sicherheitsleistung des Bauherrn an den Bauunternehmer vorsehen. Die Sicherheitsleistung dient dazu, den Bauherrn gegen die Folgen von Mängeln abzusichern.

Weitere mögliche Inhalte des Bauvertrags:

  • Bauleiter: Der Bauvertrag kann die Benennung eines Bauleiters durch den Bauherrn oder den Bauunternehmer vorsehen. Der Bauleiter ist für die Überwachung der Bauausführung verantwortlich.
  • Baurecht: Der Bauvertrag kann die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften regeln.
  • Versicherungen: Der Bauvertrag kann die Versicherung des Bauwerks gegen Bauwesenrisiken vorsehen.
  • Schiedsgerichtsklausel: Der Bauvertrag kann eine Schiedsgerichtsklausel enthalten.

Form des Bauvertrags:

Der Bauvertrag kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Es ist jedoch empfehlenswert, den Bauvertrag schriftlich abzuschließen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.