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Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Bauwerks. Sie wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt und stellt sicher, dass das geplante Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften – etwa dem Baugesetzbuch und der Landesbauordnung – übereinstimmt.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

  1. Einreichung eines Bauantrags mit allen erforderlichen Unterlagen (Pläne, Statik, Baubeschreibung).
  2. Prüfung durch die Behörde auf Einhaltung aller relevanten Vorschriften.
  3. Erteilung der Genehmigung – meist verbunden mit Auflagen.

Tipp: Nicht jedes Vorhaben braucht zwingend eine Baugenehmigung. Kleinere Bauarbeiten können genehmigungsfrei oder im vereinfachten Verfahren möglich sein – das hängt vom jeweiligen Bundesland ab.