Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Bauwerks. Sie wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt und stellt sicher, dass das geplante Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften – etwa dem Baugesetzbuch und der Landesbauordnung – übereinstimmt.
Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
- Einreichung eines Bauantrags mit allen erforderlichen Unterlagen (Pläne, Statik, Baubeschreibung).
- Prüfung durch die Behörde auf Einhaltung aller relevanten Vorschriften.
- Erteilung der Genehmigung – meist verbunden mit Auflagen.
Tipp: Nicht jedes Vorhaben braucht zwingend eine Baugenehmigung. Kleinere Bauarbeiten können genehmigungsfrei oder im vereinfachten Verfahren möglich sein – das hängt vom jeweiligen Bundesland ab.