Kleinkläranlage selbst betreiben – Technik, Kosten, Vorschriften

Von Dominik Hochwarth

In vielen ländlichen Gebieten fehlt er – der Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Wer hier ein Haus besitzt, steht vor der Herausforderung, das häusliche Abwasser trotzdem sicher zu reinigen. Kleinkläranlagen bieten eine Lösung für genau diesen Fall. Sie übernehmen lokal, was sonst große Kläranlagen erledigen – und das für wenige bis einige Dutzend Personen.

Doch wie funktioniert das im Detail? Welche Varianten gibt es? Und worauf müssen Sie als Betreiber achten? Der folgende Beitrag bietet Ihnen einen praxisnahen Überblick.

Kleinkläranlage
Kleinkläranlagen eignen sich insbesondere für abseits von Siedlungen gelegene Einzelhäuser

Das erwartet Sie in diesem Beitrag

Abwasserbehandlung in Eigenregie – wann sie nötig wird

Kleinkläranlagen kommen immer dann zum Einsatz, wenn ein Anschluss an das kommunale Abwassernetz technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist. Das betrifft oft Einzelhäuser, Gaststätten, Ferienanlagen oder kleine Siedlungen im ländlichen Raum. Gesetzlich definiert sind Kleinkläranlagen als Anlagen mit einer Kapazität zwischen 4 und 50 Einwohnerwerten (EW). Das bedeutet: Sie sind für die Reinigung von Abwässern ausgelegt, die typischerweise von 4 bis 50 Personen stammen.

Die rechtliche Grundlage für Bau und Betrieb bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Kombination mit regionalen Abwassersatzungen. Jede Kleinkläranlage bedarf einer Genehmigung durch die zuständige Wasserbehörde.

Zwei Reinigungsstufen – mechanisch und biologisch

Der Reinigungsprozess ist in der Regel zweistufig aufgebaut: Zunächst erfolgt die mechanische Vorreinigung, anschließend die biologische Behandlung.

1. Mechanische Vorreinigung

In der ersten Stufe werden grobe Bestandteile wie Fäkalien, Toilettenpapier, Fett oder Speisereste abgeschieden. Dies geschieht meist in einer Mehrkammergrube. Der Feststoffanteil sinkt auf den Boden (Sedimentation), Fette und Öle schwimmen oben auf. Diese Stoffe bilden den sogenannten Fäkalschlamm, der regelmäßig abgepumpt werden muss.

2. Biologische Reinigung

Danach übernehmen Mikroorganismen die Arbeit. Sie bauen organische Stoffe wie Kohlenstoffverbindungen sowie – je nach Technik – auch Stickstoff und Phosphat ab. Damit die Bakterien, Pilze und Einzeller optimal arbeiten, benötigen sie Sauerstoff. Deshalb muss das Abwasser belüftet werden – entweder natürlich (z. B. in Pflanzenbeeten) oder technisch mit Kompressoren.

Techniken im Vergleich: Von Pflanzenbeet bis Membranfilter

Kleinkläranlagen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Die Wahl hängt von Grundstücksgröße, Budget, Wartungsaufwand und Genehmigungsvorgaben ab.

Pflanzenkläranlagen

Diese Systeme kombinieren Bodenschichten mit Sumpfpflanzen wie Schilfrohr oder Binsen. Die Pflanzen versorgen die Mikroorganismen in ihrem Wurzelbereich mit Sauerstoff. Das Abwasser sickert langsam durch das Substrat und wird dabei gereinigt. Pflanzenkläranlagen sind wartungsarm, benötigen jedoch viel Platz – etwa 5 m² pro Person.

SBR-Anlagen (Sequencing Batch Reactor)

SBR-Anlagen arbeiten in Zyklen. In einem Becken wird das Abwasser zuerst belüftet, dann sedimentiert der Belebtschlamm. Das klare Wasser wird abgeführt, der Schlamm teilweise zurückgeführt. Vorteile: kompakte Bauweise, gute Reinigungsleistung. Nachteile: empfindlich bei Schwankungen im Abwasseranfall.

Festbettanlagen

Hier durchströmt das Abwasser einen Behälter mit Füllkörpern (z. B. Lava, Kunststoff), auf denen Mikroorganismen siedeln. Die Reinigung erfolgt durch den Biofilm auf dem Festbett. Diese Anlagen sind robust und wartungsarm. Der Füllkörper muss selten ausgetauscht werden, sollte aber regelmäßig gespült werden.

Tropfkörperanlagen

Bei Tropfkörpern rieselt das Abwasser über ein mit Mikroorganismen besiedeltes Trägermaterial. Sie zeichnen sich durch geringen Energiebedarf aus, haben aber Schwächen beim Stickstoffabbau.

Biofiltrationsanlagen

Sie nutzen durchströmte Filtermaterialien (z. B. Kokosfasern, Steinwolle), um Mikroorganismen gezielt anzusiedeln. Sie bieten gute Reinigungsleistung, müssen aber regelmäßig gespült und teilweise das Filtermaterial getauscht werden.

Membranbelebungsanlagen

Die Kombination aus biologischer Reinigung und Ultrafiltration durch Membranen sorgt für sehr sauberes Ablaufwasser – auch in sensiblen Schutzgebieten. Die Technik ist jedoch teuer und wartungsintensiv.

Genehmigung und Einbau – ohne Fachfirma kaum möglich

Wer eine Kleinkläranlage installieren möchte, kommt an formalen Hürden nicht vorbei. Denn der Bau und Betrieb unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben – bundesweit geregelt im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und konkretisiert durch die jeweiligen Landeswassergesetze und kommunalen Abwassersatzungen.

Genehmigungspflicht für jede Anlage

Bevor der erste Spatenstich erfolgt, muss eine Genehmigung bei der unteren Wasserbehörde beantragt werden – in der Regel beim Umwelt- oder Tiefbauamt des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Eine Kleinkläranlage darf ohne diese Erlaubnis nicht gebaut oder betrieben werden.

Der Genehmigungsantrag ist umfangreich. Er muss folgende Unterlagen enthalten (je nach Kommune kann es kleinere Abweichungen geben):

  • ein erläuternder Bericht mit Beschreibung des geplanten Systems
  • eine Bau- und Funktionsbeschreibung der Anlage
  • Lageplan des Grundstücks
  • Flurkartenausschnitt mit eingezeichneter Anlage
  • Grundriss des Hauses mit Eintrag der Abwasserquellen
  • Angaben zur geplanten Ableitung des geklärten Wassers (Versickerung, Einleitung in Vorfluter etc.)
  • Bauartzulassung der gewählten Kleinkläranlage

Die Anlagen müssen außerdem eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) in Berlin besitzen. Diese Zulassung bestätigt, dass die Kleinkläranlage die technischen Anforderungen nach DIN EN 12566 erfüllt und unter realen Betriebsbedingungen ihre Reinigungsleistung erbringt.

Fachfirmen als Planungs- und Umsetzungspartner

Aufgrund der technischen und rechtlichen Komplexität ist der Einbau einer Kleinkläranlage für Laien nicht möglich. In der Praxis übernehmen deshalb zertifizierte Fachfirmen die gesamte Abwicklung – von der Beratung über die Planung bis hin zum Bau. Viele Hersteller arbeiten mit Partnerbetrieben vor Ort zusammen, die mit den Produkten und dem Zulassungswesen vertraut sind.

Diese Fachbetriebe kümmern sich nicht nur um die technische Umsetzung, sondern helfen oft auch bei der Antragstellung. Sie wissen, welche Unterlagen notwendig sind, welche Normen eingehalten werden müssen und wie die Kommunikation mit der Behörde abläuft.

Zugelassen für den Einbau sind meist Betriebe aus den Bereichen:

  • Abwassertechnik
  • Umwelttechnik
  • Sanitär- und Tiefbau
  • Ingenieurbüros mit Spezialisierung auf dezentrale Entsorgung

Einige Kommunen verlangen den Nachweis, dass der Einbau durch ein nach Wasserrecht qualifiziertes Unternehmen erfolgt ist – dies wird auch im Genehmigungsverfahren dokumentiert.

Planung: auf Standort, Kapazität und Ablauf achten

Nicht jede Kleinkläranlage ist für jeden Standort geeignet. Der Einbauort muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • ausreichend Platz für die Vorklärung und biologische Stufe
  • je nach System auch für Versickerungsfläche oder Einleitstelle
  • ein ausreichender Abstand zum Grundwasser (z. B. bei Verrieselung mind. 1 m)
  • keine Gefahr für Hangrutschungen oder Vernässung
  • gute Zugänglichkeit für Wartung und Schlammabfuhr

Auch die Kapazität muss stimmen. Grundlage ist die Anzahl der „angeschlossenen Einwohnerwerte“ (EW). Behörden setzen dabei häufig einen Sicherheitsaufschlag an. Ein Einfamilienhaus mit vier Personen wird also meist mit vier bis fünf EW kalkuliert.

Die gewählte Anlage muss dieser Belastung gewachsen sein – auch bei schwankendem Wasseranfall (z. B. in Ferienhäusern). Pufferspeicher oder modulare Lösungen können in solchen Fällen sinnvoll sein.

Betrieb, Wartung und Pflichten

Mit dem Einbau einer Kleinkläranlage ist es nicht getan. Sobald die Anlage in Betrieb geht, tragen Sie als Betreiber die volle Verantwortung für einen störungsfreien und gesetzeskonformen Betrieb. Das umfasst nicht nur die technische Funktion, sondern auch die regelmäßige Kontrolle, Dokumentation und Wartung.

Die Verantwortung endet nicht beim Schalter

Ob Eigentümer eines Einfamilienhauses, Ferienheimbetreiberin oder Geschäftsführer eines kleinen Betriebs – wer eine Kleinkläranlage betreibt, verpflichtet sich zur Einhaltung einer Vielzahl von Pflichten. Diese ergeben sich unter anderem aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), den Landeswassergesetzen sowie den kommunalen Abwassersatzungen.

Wird die Anlage nicht ordnungsgemäß betrieben oder gewartet, kann dies nicht nur zu Umweltbelastungen, sondern auch zu Bußgeldern oder Schadensersatzforderungen führen.

Wartung durch Fachpersonal gesetzlich vorgeschrieben

Die Wartung muss in der Regel durch eine sachkundige und zertifizierte Wartungsfirma erfolgen. Wie häufig gewartet werden muss, hängt vom Anlagentyp und von der jeweiligen Landesvorschrift ab – in der Praxis sind meist zwei Wartungstermine pro Jahr üblich, bei besonders empfindlichen oder technisch aufwendigen Systemen wie Membranfiltrationsanlagen können es auch drei sein.

Zu den Standardarbeiten bei jeder Wartung zählen:

  • optische Kontrolle der gesamten Anlage: Zustand der Schächte, Deckel, Rohrverbindungen
  • Funktionsprüfung der Technik: Belüfter, Pumpen, Ventile, Steuerungseinheit
  • Überprüfung der Belüftung: bei allen Systemen mit aktiver Sauerstoffzufuhr
  • Messung des Schlammspiegels in der Vorklärkammer (zur Bestimmung der Entleerungshäufigkeit)
  • Entnahme von Wasserproben aus Zu- und Ablauf zur Analyse
  • Auswertung der Wasserqualität im Labor auf CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf), BSB₅ (Biochemischer Sauerstoffbedarf) und – falls relevant – auf Stickstoff, Phosphor oder Keimzahlen
  • Pflege des Betriebstagebuchs: Eintrag von Befunden, Störungen, Reparaturen oder Besonderheiten

Wartungsfirmen müssen zudem ein detailliertes Protokoll erstellen und dieses der zuständigen Wasserbehörde übermitteln. Dazu ist eine Vollmacht der Betreiber*in notwendig.

Dokumentationspflicht: Protokolle, Analysen und das Betriebstagebuch

Im Mittelpunkt der Betreiberpflichten steht die Nachvollziehbarkeit. Die Wasserbehörden verlangen regelmäßig den Nachweis, dass die Anlage ordnungsgemäß arbeitet. Dazu dienen:

  • Wartungsprotokolle
  • Analyseberichte
  • das vom Betreiber geführte Betriebstagebuch

Letzteres ist Pflicht und muss bei jeder Wartung vorgelegt werden. Hier tragen Sie selbst oder die Wartungsfirma ein, wann z. B. eine Störung aufgetreten ist, wann der Schlamm abgefahren wurde oder ob es Auffälligkeiten im Betrieb gab. Das Betriebstagebuch kann digital oder in Papierform geführt werden – Hauptsache, es ist vollständig und jederzeit verfügbar.

Fernwartung: Komfortabel, aber kein Ersatz

Viele moderne Anlagenhersteller bieten inzwischen digitale Wartungszugänge oder sogenannte Fernwartungssoftware an. Systeme wie „DiWa“ (Digitales Wartungsprotokoll für Kleinkläranlagen) erfassen Betriebsdaten automatisch und senden sie an das Wartungspersonal oder direkt an die Behörden. Das kann den Aufwand für die Betreiber*innen reduzieren – ersetzt die vorgeschriebene physische Wartung jedoch nicht.

Eigenkontrolle: Das dürfen (und sollten) Sie selbst machen

Neben der fachlichen Wartung gibt es auch Aufgaben, die Sie selbst regelmäßig übernehmen sollten:

  • Sichtkontrolle der Anlage (z. B. auf Gerüche, Überlauf, sichtbare Defekte)
  • Kontrolle der Belüfter bei aktiven Anlagen (z. B. Blasenbildung prüfen)
  • Beobachtung des Wasserstandes und der Ablaufqualität (klar, geruchlos?)
  • Pflege des Geländes rund um die Anlage (keine Fremdeinträge, kein Pflanzenwuchs im Schachtbereich)

Diese einfachen Kontrollen helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen – etwa verstopfte Zuläufe, defekte Kompressoren oder eine unzureichende Belüftung.

Abwasseranalysen – für Umwelt und Behörde

Zentraler Bestandteil jeder Wartung ist die Analyse der Ablaufqualität. Sie zeigt, wie gut die biologische Reinigung funktioniert – und ob gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte eingehalten werden.

Typische Prüfwerte sind:

  • CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf): maximal 150 mg/l
  • BSB₅ (Biochemischer Sauerstoffbedarf): maximal 40 mg/l
  • Ammonium-Stickstoff: je nach Standort
  • Gesamtphosphor: bei Phosphatfällung verpflichtend
  • Keimzahlen (z. B. E. coli): bei Hygienisierung im Wasserschutzgebiet

Die Analysen übernimmt meist ein akkreditiertes Umweltlabor, das mit der Wartungsfirma zusammenarbeitet. Die Ergebnisse werden dokumentiert und dienen als Nachweis gegenüber der Behörde.

Wohin mit dem gereinigten Wasser?

Das gereinigte Abwasser darf nicht ohne weiteres in die Umwelt gelangen. Die Einleitung in ein Gewässer – etwa einen Bach – bedarf der behördlichen Erlaubnis. Alternativ ist auch eine Versickerung im Boden möglich, sofern der Grundwasserschutz beachtet wird (Mindestabstand erforderlich). Ist beides nicht realisierbar, hilft eine Leitung zu einem geeigneten Einleitpunkt.

Klärschlammentsorgung – ein oft unterschätzter Aufwand

Bei jeder Kleinkläranlage fällt Klärschlamm an. Dieser entsteht vor allem in der Vorklärung, aber auch bei der biologischen Reinigung durch abgestorbene Mikroorganismen. Der Klärschlamm muss regelmäßig entsorgt werden – und zwar fachgerecht, dokumentiert und unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Wer ist für die Entsorgung zuständig?

Die Verantwortung liegt bei Ihnen als Betreiber*in. Allerdings dürfen Sie den Schlamm nicht selbst entsorgen. Er muss durch ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen abgefahren werden. Die Grundlage bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die Klärschlammverordnung. Diese regeln, wie Klärschlamm gesammelt, transportiert und behandelt werden darf.

Einige Gemeinden schreiben feste Entsorgungsintervalle vor (z. B. zweimal im Jahr), andere orientieren sich am Füllstand der Vorklärgrube. In jedem Fall muss der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung erbracht werden – meist in Form eines Entsorgungsprotokolls.

Was kostet die Entsorgung?

Die Kosten für die Klärschlammentsorgung liegen bei etwa 25 bis 55 € pro Kubikmeter. Für ein typisches Einfamilienhaus kann das pro Entsorgung rund 200 € ausmachen. Je nach Anlagentyp und Schlammvolumen sind 1–2 Entleerungen pro Jahr üblich.

Tipp: Wer ausreichend große Vorklärbehälter nutzt, kann den Schlamm länger zwischenlagern. Das reduziert die Anzahl der Entleerungen und damit auch die jährlichen Kosten. In Ausnahmefällen ist auch eine Kompostierung des Klärschlamms vor Ort möglich – vorausgesetzt, sie wird von der zuständigen Behörde genehmigt.

Warum Klärschlamm nicht in den Garten gehört

Auch wenn der Klärschlamm stickstoff- und phosphathaltig ist – für den eigenen Garten eignet er sich nicht. Er enthält unter Umständen Schadstoffe wie Schwermetalle oder Medikamentenreste. Daher ist eine Verwendung als Dünger nur nach spezieller Behandlung und unter strengen Auflagen zulässig. Die meisten Klärschlämme aus Kleinkläranlagen werden heute verbrannt oder industriell weiterverarbeitet.

Kosten und Fördermöglichkeiten

Die Anschaffung einer Kleinkläranlage beginnt bei etwa 6.000 €. Hinzu kommen:

  • Kosten für Planung und Genehmigung (ca. 300–500 €)
  • jährliche Betriebskosten von 200–600 €
  • Entsorgungskosten für Klärschlamm (ca. 25–55 € pro m³)
  • Wartungsverträge (je nach Anlagentyp unterschiedlich)

Einige Bundesländer fördern Bau oder Nachrüstung mit Zuschüssen – etwa 1.000 € je Wohneinheit in Bayern. Auch steuerliche Abschreibung ist möglich.

Was nicht in die Kleinkläranlage gehört

Fremdstoffe im Abwasser können die Funktion der Anlage stören oder sogar gefährden. Folgende Stoffe sollten Sie unbedingt vermeiden:

  • Feuchttücher, Hygieneartikel, Essensreste
  • aggressive Reinigungsmittel, WC-Steine, Rohrreiniger
  • Chemikalien aus Garten oder Werkstatt

Über den Autor

1 Gedanke zu „Kleinkläranlage selbst betreiben – Technik, Kosten, Vorschriften“

  1. Bekannte leben auch in einer Kommune und klären Ihre Abwässer in einer vollbiologischen Kläranlagen selbst. Es ist zwar mit einer Arbeit und Pflege verbunden, dafür kann man aber in relativer Unabhängigkeit leben. Wenn ich das nächste Mal dort zu Besuch bin lasse ich mir das Prinzip einmal im Detail erklären.

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