Anbau ans Haus: Was 20, 30 oder 50 m² kosten und was Sie bauen dürfen

Von Dominik Hochwarth

20 m² mehr für ein größeres Wohnzimmer, 30 m² für Küche und Essbereich oder 50 m² für eine kleine zusätzliche Wohnung: Mit einem Anbau lässt sich ein zu klein gewordenes Haus erheblich aufwerten. Günstig sind die zusätzlichen Quadratmeter allerdings nicht.

Gerade kleine Anbauten haben oft einen hohen Quadratmeterpreis. Planung, Erdarbeiten, Gründung, Baustelleneinrichtung und der Anschluss an das bestehende Gebäude fallen auch dann an, wenn am Ende nur ein zusätzliches Zimmer entsteht.

Für die erste Budgetplanung halte ich bei einem bezugsfertigen, beheizten Wohnraumanbau folgende Größenordnungen für realistisch: etwa 60.000 bis 90.000 € für 20 m², 80.000 bis 120.000 € für 30 m² und 120.000 bis 180.000 € für 50 m². Die Angaben verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer und sind bewusst als grobe Orientierungswerte formuliert. Einen amtlichen Durchschnittspreis für Hausanbauten gibt es nicht.

Bevor Sie über Grundriss, Bauweise oder Ausstattung nachdenken, sollten Sie ohnehin eine andere Frage beantworten: Wie viel dürfen Sie auf Ihrem Grundstück überhaupt anbauen?

Moderner Anbau für Altbau

Ein moderner Anbau erweitert ein bestehendes Einfamilienhaus um zusätzlichen Wohnraum – technisch anspruchsvoll ist vor allem der Übergang zwischen Alt- und Neubau.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für einen bezugsfertigen Wohnraumanbau sollten Sie grob mit 2.500 bis 4.500 €/m² rechnen. Kleine Anbauten liegen pro Quadratmeter häufig am oberen Ende.
  • 20 m² zusätzlicher Wohnraum können rund 60.000 bis 90.000 € kosten, 30 m² etwa 80.000 bis 120.000 € und 50 m² etwa 120.000 bis 180.000 €.
  • Die Werte sind Budgetgrößen und keine statistisch ermittelten Durchschnittspreise.
  • Ob ein Anbau zulässig ist, hängt unter anderem von Bebauungsplan, Baugrenzen, GRZ, Abstandsflächen und Landesbauordnung ab.
  • Eine bundesweite Regel wie „bis 30 m² genehmigungsfrei“ gibt es nicht.
  • Gibt es keinen Bebauungsplan, richtet sich die Zulässigkeit im Innenbereich häufig nach § 34 BauGB. Eine fiktive GRZ lässt sich dann nicht einfach ansetzen.
  • Bei beheizten Anbauten gelten energetische Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes.
  • Technisch besonders anspruchsvoll ist häufig nicht der Neubau selbst, sondern der Anschluss an den Bestand.

Was kostet ein Anbau mit 20, 30 oder 50 m²?

Pauschale Quadratmeterpreise sind bei einem Anbau besonders ungenau. Schon der Unterschied zwischen einem zusätzlichen Wohnraum und einem Anbau mit Küche oder Bad kann mehrere Zehntausend Euro ausmachen.

Für eine erste Budgetentscheidung können Sie dennoch mit folgenden Größenordnungen arbeiten:

Größe des AnbausGrober BudgetrahmenRechnerischer Preis je m²
20 m²ca. 60.000–90.000 €ca. 3.000–4.500 €/m²
30 m²ca. 80.000–120.000 €ca. 2.700–4.000 €/m²
50 m²ca. 120.000–180.000 €ca. 2.400–3.600 €/m²

Die Werte gelten als redaktionelle Orientierung für einen beheizten und bezugsfertigen Wohnraumanbau in üblicher Qualität. Je nach Region, Konstruktion und Ausstattung sind deutliche Abweichungen möglich.

Ein rechteckiger Anbau mit Flachdach, überschaubaren Fensterflächen und einem einfachen Übergang zum Haus kann günstiger ausfallen. Schwieriger Baugrund, ein Bad, große Schiebeelemente oder ein mehrere Meter breiter Durchbruch durch eine tragende Außenwand treiben die Kosten nach oben.

Auch die allgemeine Preisentwicklung spricht gegen zu knappe Kalkulationen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lagen die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude im Mai 2026 5,0 % über dem Vorjahresniveau. Erdarbeiten verteuerten sich um 5,4 %, Dachdeckungs- sowie Zimmer- und Holzbauarbeiten jeweils um 7,3 %. Dabei handelt es sich ausdrücklich um einen Preisindex für Wohnungsneubauten und nicht um eine Statistik speziell für Hausanbauten.

Warum 20 m² pro Quadratmeter besonders teuer sein können

Viele Kosten steigen nicht proportional mit der Wohnfläche.

Ob der Anbau 20 oder 50 m² groß wird, Sie benötigen normalerweise trotzdem:

  • Planung,
  • statische Nachweise,
  • Baustelleneinrichtung,
  • Erdarbeiten,
  • Fundamente oder Bodenplatte,
  • Anschluss an den Altbau,
  • Elektro- und Heizungsanschlüsse,
  • Dachentwässerung.

Bei 50 m² verteilen sich diese Fixkosten auf wesentlich mehr Fläche als bei 20 m².

Dazu kommt ein Kostenfaktor, den ein Neubau auf freiem Grundstück nicht besitzt: Der neue Gebäudeteil muss konstruktiv mit dem bestehenden Haus verbunden werden.

Soll beispielsweise die bisherige Außenwand auf mehreren Metern geöffnet werden, muss geklärt werden, wohin die Lasten aus Decken oder Dach künftig geleitet werden. Träger benötigen geeignete Auflager, unter Umständen müssen sogar Fundamente verstärkt werden.

Warum solche Eingriffe früh mit dem Tragwerksplaner abgestimmt werden sollten, erkläre ich ausführlicher im Beitrag Statik beim Hausbau – das sollten Sie als Bauherr wissen.

Kostenvergleich für Hausanbauten mit 20, 30 und 50 m² inklusive Budgetrahmen und Quadratmeterpreisen.
Ein Hausanbau ist pro Quadratmeter oft teurer, je kleiner er ausfällt. Die Grafik zeigt grobe Budgetrahmen für 20, 30 und 50 m² zusätzlichen Wohnraum.

Was dürfen Sie überhaupt an Ihr Haus anbauen?

Die Größe des Gartens beantwortet diese Frage nicht.

Ein 800-m²-Grundstück kann baurechtlich praktisch keine Reserve für einen Anbau besitzen. Auf einem deutlich kleineren Grundstück können dagegen noch Erweiterungen möglich sein.

Entscheidend ist zunächst, welches Planungsrecht für das Grundstück gilt.

Gibt es einen Bebauungsplan?

Existiert ein qualifizierter Bebauungsplan, enthält dieser die wichtigsten Vorgaben für die Bebauung.

Festgesetzt sein können unter anderem:

  • Art der baulichen Nutzung,
  • Grundflächenzahl,
  • Zahl der Vollgeschosse,
  • Gebäudehöhe,
  • Bauweise,
  • Baugrenzen oder Baulinien.

Nach § 30 BauGB muss sich ein Bauvorhaben grundsätzlich an diese Festsetzungen halten und die Erschließung muss gesichert sein.

Für einen Anbau sind insbesondere die Baugrenzen interessant. Sie begrenzen die Fläche, innerhalb derer Gebäude grundsätzlich errichtet werden dürfen.

Das hat eine wichtige Konsequenz: Selbst wenn nach der GRZ noch 40 m² Grundfläche zur Verfügung stehen, können Sie diese Fläche nicht zwangsläufig an der gewünschten Hausseite nutzen. Liegt dort die Baugrenze unmittelbar hinter dem vorhandenen Gebäude, kann bereits ein wesentlich kleinerer Anbau problematisch sein.

Geringfügige Überschreitungen oder im Bebauungsplan vorgesehene Ausnahmen können möglich sein. Darauf sollte eine Planung aber nicht ohne vorherige Abstimmung aufgebaut werden.

Was gilt, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?

Ohne Bebauungsplan besteht keineswegs automatisch freie Hand.

Befindet sich das Grundstück innerhalb eines zusammenhängend bebauten Ortsteils, richtet sich die Zulässigkeit häufig nach § 34 BauGB.

Der geplante Anbau muss sich unter anderem hinsichtlich

  • Art der Nutzung,
  • Maß der Nutzung,
  • Bauweise und
  • Grundstücksfläche, die überbaut werden soll,

in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Außerdem muss die Erschließung gesichert sein. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Wichtig ist dabei die Abgrenzung zur Planung mit Bebauungsplan: Ohne festgesetzte GRZ können Sie nicht einfach Grundstücksfläche × vermeintliche GRZ rechnen und daraus eine zulässige Anbaufläche ableiten.

Maßstab ist vielmehr die tatsächliche nähere Umgebung.

Interessant kann § 34 Abs. 3a BauGB werden, wenn durch die Erweiterung neuer Wohnraum entsteht. Die Vorschrift erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall Abweichungen vom Einfügungsgebot, wenn die Erweiterung städtebaulich vertretbar ist und öffentliche sowie nachbarliche Belange berücksichtigt werden.

Ist schon bei der Vorplanung unklar, ob beispielsweise ein 50-m²-Anbau zulässig wäre, kann eine Bauvoranfrage sinnvoll sein. Damit lässt sich eine konkrete baurechtliche Frage klären, bevor viel Geld in eine vollständige Planung fließt.

Wenn eine GRZ festgesetzt ist: So viel Fläche kann noch übrig sein

Steht im Bebauungsplan eine Grundflächenzahl, kurz GRZ, lässt sich damit die grundsätzlich zulässige Grundfläche ermitteln.

Ein Beispiel:

  • Grundstück: 500 m²
  • GRZ: 0,3
  • zulässige Grundfläche: 150 m²
  • vorhandenes Wohnhaus: 120 m²

Rechnerisch verbleiben damit zunächst 30 m² Grundfläche für die Hauptanlage.

Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Anbau von 30 m² automatisch genehmigungsfähig ist. Baugrenzen, Abstandsflächen und andere Vorschriften kommen zusätzlich hinzu.

Außerdem müssen bei der Berechnung der GRZ nach § 19 BauNVO unter anderem Garagen, Stellplätze einschließlich Zufahrten und bestimmte Nebenanlagen berücksichtigt werden. Für diese Anlagen erlaubt die BauNVO grundsätzlich eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche um bis zu 50 %, höchstens bis zu einer GRZ von 0,8. Der Bebauungsplan kann davon abweichende Regelungen treffen.

Das Thema wird dadurch schnell komplizierter, als die einfache Formel vermuten lässt. Im Beitrag Grundflächenzahl berechnen: Das sollten Bauherren wissen gehe ich ausführlicher darauf ein.

Grundstücksskizze mit Bestandshaus, Baugrenze, Abstandsfläche und möglichem Anbau zur Erklärung der GRZ-Reserve.
Freie Fläche auf dem Grundstück ist nicht automatisch bebaubar. GRZ, Baugrenzen und Abstandsflächen bestimmen, wo und wie groß ein Anbau tatsächlich möglich ist.

Brauchen Sie für den Anbau eine Baugenehmigung?

Bei dieser Frage sollten Sie allgemeine Aussagen im Internet besonders kritisch betrachten.

Das Bauordnungsrecht ist Sache der Bundesländer. Welche Vorhaben genehmigungspflichtig, genehmigungsfrei oder verfahrensfrei sind, richtet sich deshalb nach der jeweiligen Landesbauordnung.

Eine deutschlandweite Regel wie

„Ein Anbau unter 30 m² braucht keine Baugenehmigung

gibt es nicht.

Außerdem ist verfahrensfrei nicht gleich rechtsfrei.

Auch wenn für ein bestimmtes Vorhaben kein klassischer Bauantrag verlangt wird, müssen beispielsweise Bebauungsplan, Abstandsflächen und andere öffentlich-rechtliche Anforderungen eingehalten werden.

Bei einem beheizten Wohnraumanbau sollten Sie daher nicht allein aufgrund einer Flächenangabe davon ausgehen, ohne planerische oder behördliche Prüfung bauen zu können.

Wie nah darf der Anbau an die Grundstücksgrenze?

Auch dafür existiert keine bundesweit gültige Zahl.

Die Abstandsflächen werden von den Landesbauordnungen geregelt. Je nach Bundesland spielen unter anderem Wandhöhe, Gebäudegeometrie und besondere Regelungen des Bebauungsplans eine Rolle.

Ein typischer Fehler besteht darin, Vorschriften für Garagen oder bestimmte Nebengebäude auf Wohnräume zu übertragen.

Eine Garage darf unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen. Daraus folgt aber nicht, dass an derselben Stelle auch ein beheiztes Wohnzimmer entstehen darf.

Auch eine Zustimmung des Nachbarn macht einen ansonsten unzulässigen Anbau nicht automatisch genehmigungsfähig.

Ob Nachbarn beteiligt werden müssen oder ihre Zustimmung für bestimmte Abweichungen erforderlich ist, hängt vom Landesrecht und vom konkreten Vorhaben ab.

Baulasten und Grundstücksrechte nicht vergessen

Der Bebauungsplan ist nicht die einzige mögliche Einschränkung.

Vor der Planung sollte deshalb geprüft werden, ob Baulasten für das Grundstück eingetragen sind. Sie können beispielsweise Abstandsflächen, Zufahrten oder andere öffentlich-rechtliche Verpflichtungen betreffen.

Daneben können privatrechtliche Rechte im Grundbuch eine Rolle spielen, etwa:

  • Geh- und Fahrrechte,
  • Leitungsrechte,
  • Wegerechte.

Ein Anbau kann baurechtlich grundsätzlich möglich sein und trotzdem mit solchen Rechten kollidieren.

Das ist ein guter Grund, diese Fragen zu klären, bevor ein Architekt bereits einen detaillierten Entwurf ausgearbeitet hat.

Welche energetischen Anforderungen gelten beim Anbau?

Auch energetisch ist ein beheizter Hausanbau kein beliebiger zusätzlicher Raum.

Das frühere Gebäudeenergiegesetz trägt seit der Reform 2026 die Bezeichnung Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Anforderungen an Erweiterungen und Ausbauten bestehender Gebäude stehen dort in § 39.

Bei Wohngebäuden darf der spezifische Transmissionswärmeverlust der Außenbauteile der neu hinzukommenden beheizten oder gekühlten Räume höchstens das 1,2-Fache des entsprechenden Wertes des Referenzgebäudes betragen.

Vereinfacht bedeutet das: Die neue Gebäudehülle muss einen definierten energetischen Standard erreichen. Das gesamte alte Haus muss durch den Anbau dagegen nicht automatisch auf Neubauniveau gebracht werden.

Wie sich die Wärmedämmung einzelner Bauteile beurteilen lässt, lesen Sie im Beitrag U-Wert berechnen: So gut dämmen Wand, Dach und Fenster wirklich.

Warum die 50-m²-Grenze leicht missverstanden wird

§ 39 GModG enthält zusätzlich eine 50-m²-Grenze.

Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 m², müssen auch die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz eingehalten werden.

Dabei ist „Nutzfläche“ nicht einfach ein anderes Wort für Wohnfläche.

Das Gesetz definiert bei einem Wohngebäude die Gebäudenutzfläche als maßgebliche Nutzfläche. Sie wird nach den energierechtlichen Berechnungsregeln ermittelt und kann von der Wohnfläche des Grundrisses abweichen.

Wenn Sie einen Anbau mit etwa 50 m² Wohnfläche planen, sollten Sie deshalb nicht selbst daraus ableiten, ob die gesetzliche Grenze überschritten wird. Das muss im energetischen Nachweis geklärt werden.

Unabhängig davon ist sommerlicher Wärmeschutz bei großen Fensterflächen sinnvoll. Besonders bei Süd- und Westfassaden sollte außenliegender Sonnenschutz bereits bei der Planung berücksichtigt werden.

Schnitt durch Altbau und Anbau mit markierten Punkten zu Statik, Gründung, Setzungen, Wärmebrücken, Abdichtung und Entwässerung.
Die technisch heiklen Punkte liegen häufig an der Verbindung zwischen Altbau und Anbau: Statik, Gründung, Setzungen, Abdichtung, Wärmebrücken und Entwässerung müssen zusammenpassen.

Technisch heikel: Wo Altbau und Anbau zusammentreffen

Die aufwendigste Stelle eines Anbaus ist häufig nicht die neue Außenwand, sondern die Verbindung mit dem bestehenden Gebäude.

Statik

Soll eine tragende Außenwand großflächig geöffnet werden, müssen deren Lasten neu abgetragen werden.

Ein Stahl- oder Stahlbetonträger allein löst das Problem nicht automatisch. Seine Lasten müssen über geeignete Auflager und gegebenenfalls verstärkte Fundamente in den Boden gelangen.

Große Öffnungen sollten deshalb bereits im Vorentwurf mit einem Tragwerksplaner besprochen werden.

Baugrund und Gründung

Alt- und Neubau können sich unterschiedlich bewegen. Gleichzeitig können neue Fundamente und Erdarbeiten auch das bestehende Gebäude beeinflussen.

Besondere Aufmerksamkeit ist beispielsweise sinnvoll bei:

  • Auffüllungen,
  • weichen oder wechselnden Bodenschichten,
  • Hanggrundstücken,
  • hohem Grundwasser,
  • Unterkellerungen,
  • tiefen Baugruben direkt neben dem Bestand.

Je nach Situation kann eine Baugrunduntersuchung notwendig oder zumindest sehr sinnvoll sein. Sie liefert Informationen über Tragfähigkeit, Bodenaufbau, Grundwasser und mögliche Setzungen.

Anschlussfugen und Wärmebrücken

Auch Abdichtung und Wärmeschutz müssen zwischen Alt und Neu funktionieren.

Ungünstige Anschlüsse können zu:

  • Rissen,
  • eindringender Feuchtigkeit,
  • niedrigen Oberflächentemperaturen,
  • Wärmebrücken

führen.

Gerade an Dach- und Fassadenanschlüssen sollte deshalb nicht improvisiert werden.

Mehr Dachfläche bedeutet auch mehr Regenwasser

Ein Anbau verändert zudem die Entwässerung des Grundstücks.

Mit der zusätzlichen Dachfläche fällt mehr Regenwasser an, das entweder in den Kanal geleitet, zurückgehalten, genutzt oder versickert werden muss.

Zu klären ist deshalb frühzeitig:

  • Darf zusätzliches Regenwasser in den vorhandenen Kanal eingeleitet werden?
  • Verlangt die Kommune eine Rückhaltung?
  • Ist eine Versickerung auf dem Grundstück möglich?
  • Reicht der vorhandene Anschluss aus?
  • Ist eine Zisterne oder Rigole sinnvoll?

Ob eine Versickerung funktioniert, hängt unter anderem von Boden, Grundwasser, angeschlossener Fläche und den örtlichen Vorschriften ab.

Mehr dazu finden Sie im aktuellen Ratgeber Regenwasser versickern auf dem Grundstück: Das müssen Hausbesitzer beachten.

Reicht die vorhandene Heizung?

Das lässt sich nicht anhand der zusätzlichen Quadratmeter beantworten.

Ein Anbau mit 20 m² kann nur eine geringe zusätzliche Heizlast verursachen. Bei einem anderen Gebäude können bereits diese 20 m² eine Anpassung des Systems erforderlich machen.

Entscheidend sind unter anderem:

  • Dämmstandard des Anbaus,
  • Fensterflächen,
  • vorhandene Heizlast,
  • Leistungsreserve des Wärmeerzeugers,
  • Heizflächen,
  • Systemtemperaturen.

Deshalb sollte die Heizlast nach der Erweiterung überprüft werden.

Das gilt besonders bei Wärmepumpen. Eine Fußbodenheizung im gut gedämmten Anbau passt zwar grundsätzlich gut zu niedrigen Vorlauftemperaturen. Sie muss aber hydraulisch zum bestehenden Heizsystem passen.

Massiv, Holzrahmen oder Modulbau?

Für einen Hausanbau eignen sich unterschiedliche Konstruktionen. Eine Bauweise ist nicht grundsätzlich besser als die andere.

Massivbau

Mauerwerk oder Stahlbeton bieten unter anderem eine hohe Speichermasse. Dadurch können sie Vorteile beim Schall- und sommerlichen Wärmeschutz besitzen.

Das höhere Eigengewicht muss allerdings über die Gründung abgetragen werden. Hinzu kommen meist längere Bau- und Trocknungszeiten als bei stark vorgefertigten Konstruktionen.

Holzrahmenbau

Ein Holzrahmenanbau besitzt ein geringes Eigengewicht und kann weitgehend vorgefertigt werden. Das verkürzt die Arbeiten auf dem Grundstück.

Durch den hohen Dämmstoffanteil lassen sich zudem vergleichsweise schlanke Außenwände herstellen.

Dass Holzrahmenbauten grundsätzlich schlechten Schallschutz bieten, stimmt nicht. Entscheidend sind Aufbau, Beplankung, Hohlraumdämmung, Entkopplung und Anschlüsse.

Fertigmodule

Noch weiter geht die Vorfertigung bei Raummodulen. Sie können einschließlich Teilen des Innenausbaus auf die Baustelle geliefert werden.

Dadurch verkürzt sich die Montagezeit vor Ort deutlich.

Automatisch billiger ist ein Modul jedoch nicht. Fundament, Transport, Kranstellung, Leitungen und Anschluss an das bestehende Haus bleiben erforderlich. Individuelle Maße und komplizierte Grundstücksverhältnisse können den vermeintlichen Preisvorteil schnell aufzehren.

Welche Faktoren machen einen Anbau besonders teuer?

Neben der reinen Größe bestimmen vor allem die konstruktiven Bedingungen die Kosten.

Teuer werden können insbesondere:

  • schwieriger Baugrund,
  • Hanglage,
  • Keller unter dem Anbau,
  • große Eingriffe in tragende Wände,
  • schlechte Baustellenzufahrt,
  • Bad oder Küche,
  • große Glasflächen,
  • Sonderanfertigungen,
  • Änderungen an Heizung und Elektroinstallation,
  • aufwendige Dachformen.

Besonders ein Keller sollte gut durchgerechnet werden.

Reicht die neue Baugrube tiefer als die Fundamente des Altbaus, kann eine Sicherung oder Unterfangung erforderlich werden. Dann wird aus dem vermeintlich einfachen Anbau schnell eine anspruchsvolle Tiefbaumaßnahme.

Wann lohnt sich ein Hausanbau?

Ein Anbau kann eine sinnvolle Alternative zu Umzug oder Neubau sein, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

Das bestehende Haus ist technisch geeignet.
Wenn gleichzeitig Dach, Leitungen, Heizung, Elektrik und Gebäudehülle grundlegend saniert werden müssen, sollte die Gesamtinvestition betrachtet werden.

Das Grundstück bietet genügend Baurecht.
Ein großer Garten allein reicht nicht. Entscheidend sind Planungsrecht, Baugrenzen, Abstandsflächen und weitere Grundstücksbelastungen.

Der neue Grundriss funktioniert.
Zusätzliche Quadratmeter helfen wenig, wenn dafür lange Wege, dunkle Räume oder konstruktiv komplizierte Übergänge entstehen.

Wenn ohnehin umfangreiche Arbeiten am bestehenden Gebäude anstehen, kann es sinnvoll sein, auch eine größere Sanierung oder einen Ersatzneubau durchzurechnen. Mehr dazu finden Sie im Beitrag Kernsanierung oder Neubau? So treffen Sie 2026 die richtige Entscheidung.

Diese Punkte sollten Sie vor dem Entwurf klären

Bevor ein detaillierter Entwurf entsteht, sollten mindestens folgende Fragen beantwortet sein:

  1. Wie viel zusätzliche Wohnfläche benötigen Sie tatsächlich?
  2. Gibt es einen Bebauungsplan oder gilt § 34 BauGB?
  3. Wo liegen Baugrenzen beziehungsweise das mögliche Baufenster?
  4. Ist eine GRZ festgesetzt und wie viel Grundfläche ist noch verfügbar?
  5. Welche Abstandsflächen müssen eingehalten werden?
  6. Gibt es Baulasten oder Rechte Dritter?
  7. Wie kann der Anbau statisch mit dem Altbau verbunden werden?
  8. Sind Baugrund und Gründung bekannt?
  9. Wie werden Heizung, Strom und gegebenenfalls Wasser und Abwasser angeschlossen?
  10. Was passiert mit dem zusätzlichen Regenwasser?
  11. Welches Budget steht einschließlich Planungs- und Sicherheitsreserve zur Verfügung?

Erst wenn diese Fragen geklärt sind, lohnt es sich, darüber zu entscheiden, ob der Anbau 20, 30 oder 50 m² groß werden soll.

Fazit: Erst klären, was möglich ist – dann Quadratmeter planen

Ein Hausanbau schafft zusätzlichen Wohnraum, ohne dass Sie Ihr Grundstück verlassen müssen. Billig sind diese Quadratmeter allerdings selten.

Für einen bezugsfertigen Wohnraumanbau sollten Sie grob mit mehreren Tausend Euro pro Quadratmeter rechnen. Bei kleinen Erweiterungen wirken sich Planung, Gründung und Anschlussarbeiten besonders stark auf den Quadratmeterpreis aus.

Noch wichtiger als die erste Kostenschätzung ist aber die baurechtliche Prüfung.

Bebauungsplan oder § 34 BauGB, Baugrenzen, GRZ, Abstandsflächen und Baulasten entscheiden, was tatsächlich möglich ist. Anschließend müssen Statik, Baugrund, Wärmeschutz und Haustechnik zusammenpassen.

Denn ein teurer Anbau kann ärgerlich sein. Noch teurer ist eine detaillierte Planung für einen Anbau, der an dieser Stelle gar nicht gebaut werden darf.

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