EU-Strommarktreform: Gehören explodierende Strompreise der Vergangenheit an?

Von Dominik Hochwarth

Im Jahr 2022 war das Entsetzen groß, als plötzlich die Strompreise nach oben schnellten. Das kann künftig nicht mehr passieren.Verbraucher in der Europäischen Union sollen künftig besser vor steigenden Strompreisen geschützt werden. Der Ministerrat hat am Dienstag, den 21. Mai in Brüssel die Pläne zur Reform des europäischen Strommarkts angenommen, wie die belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Die Neuerungen zielen nicht nur auf stabilere Preise ab, sondern sollen auch den Ausbau erneuerbarer Energien fördern.

Strommast
Mit der EU-Strommarktsreform sollen Verbraucher besser geschützt und erneuerbare Energien gefördert werden

Belgiens Energieministerin Tinne Van der Straeten bezeichnete den Tag als „Meilenstein der EU“ auf dem Weg zu einer kohlenstofffreien und grüneren Zukunft. „Mit der Verabschiedung der Strommarktreform stärken wir die Verbraucher, gewährleisten die Versorgungssicherheit und ebnen den Weg für einen stabileren, berechenbaren und nachhaltigen Energiemarkt,“ sagte sie.

Hintergrund der Reform

Die Reform des Strommarkts wurde notwendig, weil die Strompreise 2022 extrem gestiegen waren. Hauptursachen waren explodierende Gaspreise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der Ausfall von rund der Hälfte der französischen Atomkraftwerke wegen Defekten oder Wartungen. Ende 2022 hatten sich die EU-Staaten mit dem Europaparlament auf die Reform geeinigt. Die Reform soll den Strommarkt stabiler, erschwinglicher und nachhaltiger machen.

Der EU-Strommarkt funktioniert nach dem Merit-Order-Prinzip, das auch durch die Reform nicht geändert wird. Dieses Prinzip bestimmt die Einsatzreihenfolge der Kraftwerke an der Strombörse. Zuerst werden die billigsten Kraftwerke wie Windkraftanlagen herangezogen, um die Nachfrage zu decken. Der Preis richtet sich nach dem zuletzt geschalteten, teuersten Kraftwerk, oft Gaskraftwerke.

Neue Rechte für Verbraucher

Verbraucher sollen künftig das Recht auf Festpreisverträge sowie auf Verträge mit dynamischen Preisen haben. Sie können sich für sichere, langfristige Preise entscheiden oder für Verträge mit schwankenden Preisen, um zum Beispiel Elektroautos zu günstigeren Zeiten aufzuladen. Anbieter dürfen Vertragsbedingungen nicht einseitig ändern, und Verbraucher sollen umfassend über ihre Optionen informiert werden.

Auch darf die Stromzufuhr für schutzbedürftige Kunden nicht gekappt werden, selbst bei Streitigkeiten. Bei Strompreiskrisen können die Preise für schutzbedürftige und benachteiligte Kunden weiter gesenkt werden.

Förderung erneuerbarer Energien

Im Mittelpunkt der Reform stehen neue langfristige Verträge, sogenannte Contracts for Difference (CfDs), zwischen Regierungen und Stromerzeugern. Diese garantieren den Erzeugern einen Mindestpreis für Strom bei neuen Investitionen, insbesondere in erneuerbare Energien wie Wind- und Solarenergie sowie in Kernkraft. Liegt der Marktpreis unter dem vereinbarten Preis, gleicht der Staat die Differenz aus. Bei höheren Preisen geht der Überschuss an den Staat. Diese Anreize sollen die heimische Erzeugung von sauberem Strom fördern.

Die verabschiedete Reform muss noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt 20 Tage danach in Kraft. Ab dann gilt sie in allen Mitgliedsstaaten. Einige Vorschriften, insbesondere zum Verbraucherschutz, müssen innerhalb von sechs Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

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