Man hofft, dass es einen nicht selbst trifft, doch grundsätzlich ist niemand vor einem Brand- oder Wasserschaden sicher. Ist der Schaden eingetreten, ist es umso wichtiger, sich richtig zu verhalten. Wir zeigen, worauf es jetzt ankommt und welche Ansprechpartner weiterhelfen.
Das erwartet Sie in diesem Beitrag
Rauchmelder in Wohnungen und Häusern warnen im Falle eines Brandes und können einem dadurch wertvolle Zeit verschaffen um die Räumlichkeiten zu verlassen. Daneben gibt es noch weitere Dinge, die man zur Prävention von Wasser- und Brandschäden tun kann. Häufige Brandursachen sind zum Beispiel brennende, unbeaufsichtigte Kerzen, überlastete Mehrfachsteckdosen oder die Nutzung defekter Elektrogeräte. Umso wichtiger sind Präventivmaßnahmen. Wenn es dafür bereits zu spät ist, kommt es darauf an, dass Sie sich während eines Wohnungsbrandes richtig verhalten.
Richtiges Verhalten bei einem Wohnungsbrand
Die Richtlinien des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zeigen, wie Sie sich im Brandfall verhalten sollten. Hat der Brand gerade erst begonnen, können Sie versuchen, das Feuer selbst zu bekämpfen. Andernfalls gilt es, die Räumlichkeiten umgehend zu verlassen. Sind andere Personen im Haus, sollten Sie diese warnen und anschließend die Feuerwehr rufen.
Bei einem Wohnungsbrand muss die Wohnung immer erst von der Polizei freigegeben werden. Dies passiert, wenn Lecks provisorisch verschlossen und die Schadenstelle abgesichert wurde. Ist dies geschehen, kann man weitere Maßnahmen einleiten.
Ansprechpartner und Schadensbeseitigung bei Brandschäden
Zunächst muss die Versicherung informiert werden. Wurden Möbel und Wertgegenstände durch das Feuer beschädigt, ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Bei Schäden am Gebäude muss der Schaden der Wohngebäudeversicherung gemeldet werden; Mieter wenden sich an den Hauseigentümer. Danach sollte nach folgenden Schritten vorgegangen werden:
- Schäden dokumentieren
- Wohnung lüften
- Einen Fachmann bestellen
- Geringe Verschmutzungen selbst reinigen
Sofern ein größerer Schaden vorliegt, sollten Sie eine Firma für Brandschadensanierung beauftragen. Mit Ihrem Spezialisten Polygon in Berlin müssen Sie sich um nichts weiter kümmern. Die Sanierungsprofis setzen Ihr Zuhause instand und sorgen dafür, dass dieses wieder bewohnbar ist – die Abrechnung erfolgt über die Versicherung.
Was muss man bei einem Wasserschaden tun?
Ob Hochwasser oder Rohrbruch – Ursachen für Wasserschäden in Wohnung und Haus gibt es viele. Ist der Schadensfall eingetreten, sollten Sie elektrische Geräte keinesfalls in Betrieb nehmen. Sperren Sie außerdem die Wasserleitung ab und unterbrechen Sie umgehend die Stromzufuhr. Dann können Sie den Schaden der Versicherung melden und mit dieser das weitere Vorgehen besprechen. Je nach Ursache und Ort sind die Hausrat-, die Wohngebäude- oder die Haftpflichtversicherung zuständig.
Wie sieht es mit der Kostenübernahme bei einem Wasserschaden aus?
Sollen Wasserschäden beseitigt werden, geht dies mit Kosten einher. Hier springen in der Regel die jeweiligen Versicherer ein.
- Wohngebäudeversicherung:
Ist zuständig wenn das Gebäude oder fest mit dem Gebäude verbundene Einbauten beschädigt wurden (zum Beispiel die Einbauküche).
- Hausratversicherung:
Ersetzt Schäden, welche an beweglichen Einrichtungs- und Wertgegenständen entstehen, also an Möbeln oder Elektrogeräten.
- Privathaftpflichtversicherung:
Wurde ein Dritter geschädigt – beispielsweise wenn ein Rohr in Ihrer Wohnung geplatzt ist und deshalb die Wohnung untendrunter mit Wasser geflutet wurde –, ist die private Haftpflichtversicherung zuständig.