Solarpaket I erleichtert Nutzung von Balkonkraftwerken

Von Dominik Hochwarth

Am 16. Mai wurde das Solarpaket I des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Bundesgesetzblatt verkündet und trat größtenteils in Kraft. Dieses Gesetzespaket vereinfacht die Nutzung von selbstproduzierter Solarenergie für Bürger erheblich. Solargeräte für Balkon, Terrasse oder Garten können nicht nur finanziell vorteilhaft sein, sondern auch zur Energiewende beitragen.

Balkonkraftwerk
Nach dem Beschluss des Solarpakets I ist es für Hausbesitzer und Mieter noch einfacher, ein Balkonkraftwerk zu installieren

Laut Dr. Hermann Dinkler, Energieexperte beim TÜV-Verband, leisten Stecker-Solargeräte an sonnigen Tagen einen bedeutenden Beitrag zur Haushaltsstromversorgung. Die neuen gesetzlichen Regelungen ermöglichen eine einfachere und schnellere Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken und fördern somit einen klimaneutralen Stromsektor. Der TÜV-Verband bietet zudem Ratschläge zur Installation und Nutzung dieser Anlagen und informiert über die gesetzlichen Neuerungen.

Vereinfachte Meldepflichten und Richtlinien

Früher mussten Verbraucher ihre Stecker-Solargeräte sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch beim lokalen Stromnetzbetreiber anmelden. Seit dem 1. April 2024 entfällt die Meldepflicht beim Netzbetreiber, und die Registrierung im Marktstammdatenregister ist auf wenige, leicht zu erfassende Daten reduziert. Zudem erlaubt eine neue Richtlinie im Solarpaket I den temporären Einsatz von rückwärtslaufenden Stromzählern. Innerhalb von vier Monaten nach Inbetriebnahme müssen Ferraris-Zähler und andere analoge Zähler durch moderne, digitale Stromzähler ersetzt werden. Dieser Austausch erfolgt automatisch.

Beim Kauf eines Balkonkraftwerks sollten Verbraucher prüfen, ob ihre Wohnung den Anforderungen an Aufstellung und Anschluss entspricht. Wohnungen mit zur Sonne ausgerichteten Balkonen, Terrassen, Dachflächen oder Außenwandflächen sind optimal. Orte mit dauerhafter Verschattung sind hingegen ungeeignet. Eine nahegelegene Außensteckdose ist ebenfalls erforderlich. Mieter

benötigen keine Zustimmung der Vermieter mehr, sollten diese jedoch informieren, um baurechtliche Probleme zu vermeiden. Eine 600-Watt-Anlage amortisiert sich bei optimalen Bedingungen nach etwa fünf Jahren. Die maximale Einspeiseleistung wurde auf 800 Watt angehoben, und die maximal zulässige installierte Leistung der PV-Module beträgt nun 2000 Wp.

Sachgemäße Montage und Sicherheitsstandards

Balkonkraftwerke bestehen aus mehreren Komponenten wie ein bis zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter und einem Anschlusskabel mit Schuko-Stecker. Die Installation muss sorgfältig erfolgen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Unterschiedliche Halterungen für Balkonbrüstungen, Fassaden oder Dächer sollten verwendet werden, und die Fassadendämmung darf nicht beschädigt werden.

Sobald das Solargerät ordnungsgemäß montiert ist, erzeugt es elektrischen Gleichstrom, der im Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt und ins Wohnungsstromnetz eingespeist wird. Der Stromzähler zählt dann langsamer, da weniger Strom aus dem öffentlichen Netz benötigt wird. Stecker-Solargeräte sind grundsätzlich sicher, solange die Montage sachgemäß erfolgt. Es sollte immer nur ein Solargerät an eine Steckdose angeschlossen werden, um Überlastung zu vermeiden. Normgerechte und sicherheitsgeprüfte Solargeräte sind essenziell. Verbraucher

sollten auf die CE-Kennzeichnung und das Prüfsiegel von unabhängigen Prüforganisationen wie dem TÜV achten. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie hat den Sicherheitsstandard DGS 0001:2019-10 eingeführt, und eine eigene Produktnorm für Stecker-Solargeräte soll Ende 2024 vorliegen.

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