Darf mein Vermieter eine Schufa-Auskunft verlangen?

Von Redaktion

Der Mietmarkt ist so angespannt wie selten. Mieten schießen in die Höhe und in einigen Städten oder Wohnquartieren scheint es fast überhaupt keine Angebote mehr zu geben. Wer in dieser Lage eine passende Wohnung oder ein Haus findet und in die engere Auswahl der Interessenten kommt, darf sich glücklich schätzen. Aber häufig beginnt jetzt erst der mühsame Prozess, den Vermieter davon zu überzeugen, dass er den richtigen Mieter gefunden hat.

Dazu verlangen viele Vermieter umfangreiche Auskünfte zur privaten und finanziellen Situation der potenziellen Mieter. Doch dürfen sie überhaupt eine Schufa-Auskunft verlangen?

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Darf der Vermieter vor dem Unterzeichnen des Mietvertrags eine Schufa-Auskunft verlangen?

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Muss die Schufa-Auskunft vorgelegt werden?

Grundsätzlich ist der Mieter nicht zur Vorlage einer Schufa-Auskunft für private Vermieter verpflichtet – aber der Mieter hat auch kein Recht auf die Anmietung des gewünschten Objekts. Diese Entscheidung bleibt allein dem Vermieter vorbehalten und er darf zu diesem Zweck versuchen, Informationen einzuholen. Da der Vermieter in der Regel eine Auswahl zwischen mehreren Bewerbern hat, kann es nachteilig sein, diese Auskünfte zu verweigern.

Wann sollte die Schufa-Auskunft vorgelegt werden?

Das Verlangen einer Schufa-Auskunft, nur um in die Auswahl der möglichen Bewerber aufgenommen zu werden, ist aus Datenschutzgründen unzulässig. Erst, wenn der Vermieter einen Interessenten ausgewählt hat und den Abschluss eines Mietvertrags anbahnen möchte, darf er entsprechende Auskünfte wie die Schufa-Auskunft verlangen. Hier ist zu beachten, dass dem Interessenten Nachteile aus diesem Vorgehen entstehen können.

Mieter, die bereits ihrer Bewerbermappe eine Schufa-Auskunft beilegen, haben wahrscheinlich bessere Chancen, in die nächste Runde zu kommen.

Welche Art der Schufa-Auskunft ist für den Vermieter vorgesehen?

Die kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa, auf die jeder ein Recht hat, enthält viel zu viele persönliche Daten über laufende Verträge, Bankkonten und Ähnliches. Sie dient der Selbstauskunft und ist nicht für die Weitergabe an Dritte gedacht.

Es kann sein, dass der Vermieter im Laufe des Vermietungsprozesses eine Einwilligung zur Erteilung einer Schufa-Auskunft verlangt. Wenn der Interessent zustimmt, erhält der Vermieter damit einen ähnlichen Datensatz wie bei der Verbraucher- oder Bonitätsauskunft. Der Vorteil für den Mietinteressenten ist, dass der Vermieter die Kosten hier selbst trägt.

Die verbreitetste Variante, bei der der Interessent die volle Kontrolle über seine Daten behält, ist die Schufa-Verbraucher oder die Schufa-Bonitätsauskunft. Eine Bestellung bei der Schufa kostet zurzeit 29,95 €. Nur die erste Seite – das Zertifikat – ist zur Weitergabe an den Vermieter vorgesehen. Sie enthält alle relevanten Daten zur Bonität und eventuellen Zahlungsausfällen.

Natürlich kann auch die kostenlose Selbstauskunft so weit geschwärzt werden, dass nur noch der Schufa-Score sowie etwaige Negativeinträge sichtbar bleiben.

Was tun bei negativen Schufa-Einträgen?

Der Schufa-Score bewertet die Wahrscheinlichkeit, mit denen die auskunftgebende Person bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird. Ein Wert unter 95 gilt bereits als bedenklich und ein Score unter 90 gilt als schlecht. Abzüge vom Idealwert 100 erhält man für nicht bediente Kredite, geplatzte Verträge, Kontoverhalten, Mahnverfahren und Zahlungsausfälle aller Art. Aber nicht jeder Schufa-Eintrag hat auch seine Berechtigung oder ist zum Zeitpunkt der Abfrage noch aktuell.

Bevor eine Schufa-Auskunft an Dritte weitergegeben wird, sollte der Kunde (die Schufa ist keine staatliche Behörde) die Korrektheit aller Einträge kontrollieren und die Löschung von falschen oder mittlerweile obsoleten Einträgen verlangen. Bleiben trotz allem ein schlechter Wert oder harte Negativeinträge, sollten Wohnungsinteressenten versuchen, um die Vorlage einer Schufa-Auskunft herumzukommen.

Tipps zum Umgang mit schlechter Schufa-Bewertung

  • Vermeiden Sie große Wohnungsbaugesellschaften oder -genossenschaften und versuchen Sie Ihr Glück lieber bei privaten Vermietern. Diese verlangen häufig weniger Nachweise oder lassen sich auf andere Regelungen ein.
  • Suchen Sie in Gebieten mit einem Überangebot an Wohnungen und nicht dort, wo Wohnraum besonders knapp ist.
  • Bieten Sie dem Vermieter andere Formen der finanziellen Absicherung an: eine Bürgschaft oder eine Anzahlung von mehreren Monatsmieten kann das Vertrauen steigern.
  • Bieten Sie dem Vermieter andere Informationen zu Ihrer Finanzlage an. Eine Bescheinigung über die Mietschuldenfreiheit, eine Mieterselbstauskunft oder Gehaltsnachweise können die Sorgen eines Vermieters eventuell besänftigen.
  • Sprechen Sie mit dem Vermieter. Vielleicht sind ihm neben dem Finanziellen auch andere Punkte wichtig. Möglicherweise sucht er jemanden, der das Objekt fachgerecht renoviert oder sich gut um den großen Garten kümmert.
  • Vermeiden Sie es, als Hauptmieter aufzutreten. Möglicherweise können Sie auch zur Untermiete wohnen oder gemeinsam mit einem solventen Hauptmieter auf Wohnungssuche gehen.

Die traurige Wahrheit über die Schufa-Auskunft

Zwar haben Vermieter kein Recht auf eine Schufa-Auskunft oder andere Bonitätsnachweise, aber sie haben das Recht, allein nach ihren Kriterien zu entscheiden, an wen sie vermieten möchten. Die meisten Vermieter betrachten ihre Immobilien als Kapitalanlage und werden ihre diesbezüglichen Interessen so gut es geht schützen. Solange das Angebot am Mietmarkt so knapp ist wie derzeit, tun Interessenten daher gut daran, hier möglichst vorbehaltlos mitzuwirken – sonst bekommt wahrscheinlich ein anderer Interessent den Zuschlag.

Bei der Schufa-Auskunft ist darauf zu achten, dass es sich um die Schufa-Verbraucher oder die Schufa-Bonitätsauskunft handeln sollte und nicht um die kostenlose Selbstauskunft, die zu viele persönliche Daten enthält.

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