Asbest entsorgen – das ist zu beachten, das kostet es

Von Dominik Hochwarth

Eigentlich ist Asbest ein tolles Material: Es ist widerstandsfähig gegen Chemikalien, hitzbeständig, zugfest und zugleich auch elastisch. Die Asbestfasern sind aber leider auch krebserregend. Es ist daher verboten, das Material weiter zu verbauen.

In den 1960er bis in die 80er Jahre wurde es allerdings häufig verbaut. Das fällt uns heute auf die Füße, wenn wir unsere Häuser renovieren oder sanieren. Dann müssen nämlich alle Bauteile aus Asbest fachgerecht entfernt und entsorgt werden. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Asbest entsorgen
Beim Entsorgen von Asbest unbedingt Schutzkleidung tragen

Das erwartet Sie in diesem Beitrag

Was ist Asbest?

Asbest ist kein künstlich hergestelltes Material, sondern besitzt ein natürliches Vorkommen. Genauer gesagt handelt es sich dabei um verschiedene faserförmige Silikatminerale, die nach einer Aufbereitung zu Fasern unterschiedlicher Länge werden. Diese Fasern dienten als Zusatzstoff für vielerlei Produkte und hatten die Aufgabe, deren Eigenschaften zu verbessern.

Das liegt vor allem daran, dass Asbest-Fasern so eine Art Wunderwaffe sind. Sie widerstehen einer Hitze bis etwa 1.000 Grad Celsius und besitzen eine höhere Zugfestigkeit als Stahldraht. Verrottungsfest und widerstandsfähig gegen sehr viele Chemikalien sind sie außerdem.

Wo wurden Asbestfasern verwendet?

Asbestfasern wurden in fast alles reingemischt, was auf dem Bau verarbeitet wurde. Und das war weit mehr als nur die bekannten Faserzementplatten (Eternit), mit denen Fassaden oder Dächer verkleidet und gedeckt wurden. Asbest wurde in diese Baustoffe gemischt:

  • Dacheindeckungen und Außenwandverkleidungen
  • Wandverkleidungen um Waschbecken
  • Fliesenkleber und Spachtelmassen
  • Fußbodenbeläge aus Kunststoff
  • Putze, Mauermörtel, Farben
  • Rohre für die Trinkwasserversorgung
  • Dichtungen und Ofenschirmen
  • Fensterdichtungen
  • Blumenkästen oder Fensterbänke
  • Bitumen-, Dach- und Dichtungsbahnen
  • Fugen- und Vergussmassen
  • Brandschutzklappen und Füllungen in Brandschutztüren

Es gibt also zahlreiche Möglichkeiten, wo sich Asbest versteckt haben könnte. In Deutschland ist Asbest zwar ab 1993 absolut verboten, doch ein europaweites Verbot gibt es erst seit 2005. Und in China wird Asbest noch heute munter weiterverwendet. Wer nach 1993 gebaut hat, kann daher nicht mit absoluter Gewissheit davon ausgehen, dass sein Haus absolut asbestfrei ist.

Woran lässt sich Asbest erkennen?

Rein optisch ist Asbest an seiner grauen Farbe oder seiner faserigen Struktur zu erkennen. Wenn das Haus dann noch in einer Zeit gebaut wurde, in der Asbest erlaubt war, ist Vorsicht angesagt. Prinzipiell ist Asbest im verbauten Zustand nicht gefährlich, zumindest solange die Fasern an ihrem Platz bleiben und nicht in die Luft gelangen.

Sind Sie nicht sicher, ob bei Ihnen Asbest verwendet wurde, können Sie das mithilfe von Tests klären lassen. Nicht immer ist Asbest nämlich eindeutig identifizierbar, viele Nachfolgeprodukte ohne Asbest sehen nämlich ähnlich aus. So zum Beispiel die neuen Eternitplatten. In diesem Fall können zum Beispiel Materialproben genommen und im Labor untersucht werden. Auch Luftproben sind möglich, um abzuklären, ob Asbestfasern eventuell in der Luft rumschwirren.

Asbest entfernen – selbst machen oder Fachmann fragen?

Asbest kann Lungenkrebs auslösen, wenn Sie die Fasern einatmen. Entscheiden Sie selbst, ob Sie das Risiko eingehen möchten oder besser eine zugelassene Fachfirma beauftragen. Die mag auf den ersten Blick zwar teuer sein, doch was ist denn kostbarer als Ihr Leben?

Fachunternehmen mit behördlicher Zulassung (wichtig!) wissen ganz genau, auf was es bei der Arbeit mit asbesthaltigen Baustoffen ankommt. Sie wissen außerdem, wie der Asbest zu transportieren und wie das Material ordnungsgemäß entsorgt wird. Das ist nämlich wichtig, passiert das nicht, handelt es sich nämlich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat.

Je nach Schwere des Verstoßes und Bundesland wird ein unerlaubtes Entsorgen von Asbest unterschiedlich sanktioniert. Es kann eine hohe Geldstrafe auf Sie zukommen oder sogar eine Haftstrafe von bis zu 4 Jahren.

Das Entsorgen ist übrigens auch eine Straftat, wenn Sie gar nicht wussten, dass es sich dabei um Asbest handelt. Bei Arbeiten an älteren Häusern sollten Sie sich daher unbedingt vorher schlau machen, was alles bei Ihnen verbaut wurde.

Als Privatperson Asbest entfernen und entsorgen

Im vorigen Kapitel wurde bereits erläutert, warum es besser ist, die Entsorgung von Asbest einer Fachfirma zu überlassen. Generell verboten ist es allerdings nicht. Produkte, bei denen Asbest fest gebunden ist, dürfen Sie auch selbst entfernen. Das ist zum Beispiel bei Wellplatten aus Asbest der Fall. Sobald das Asbest jedoch nur schwach gebunden ist, dürfen Sie das Zeug nicht anrühren und entsorgen.

Sie dürfen also Asbestplatten entfernen, allerdings müssen Sie dabei genau die Vorschriften einhalten, die auch eine Fachfirma einhalten muss. Diese Regeln sind auf jeden Fall einzuhalten:

  • Die Baustoffe nicht zersägen oder zerbrechen
  • Spezielle Schutzkleidung tragen
  • Staub mit einem Industriesauger der Klasse H entfernen
  • Wird Asbest nicht sofort entsorgt, muss er so verpackt werden, dass keine Fasern austreten
  • Bei Arbeiten am Dach, Dachrinnen danach reinigen und spülen

Was kostet das Entsorgen von Asbest?

Kommt darauf an, ob Sie eine Fachfirma beauftragen (was zu empfehlen ist) oder es selbst machen.

Wenn eine Firma das Asbest entsorgt, kommen zu den reinen Entsorgungskosten noch die Arbeitszeit, Anfahrtskosten die Kosten für die Verpackung des Materials auf Sie zu.

Dazu noch vielleicht die Kosten für ein Gerüst, aber die haben Sie auch, wenn Sie Asbest selbst entfernen. Welcher Endbetrag letztlich zu zahlen ist, kann von Region zu Region stark variieren. Lassen Sie sich besser vorher einen Kostenvoranschlag machen, um vor bösen Überraschungen gefeit zu sein.

Die reinen Entsorgungskosten

Schauen wir uns die reinen Entsorgungskosten an. Hier benötigen Sie zunächst geeignetes Verpackungsmaterial. In speziellen Säcken, den „Big Bags“ können Sie Asbestplatten staubdicht verpacken. So ein Sack kostet je nach Größe zwischen 10 und 30 Euro.

Dazu kommen noch die Deponiekosten. Bei Kleinmengen ist die Gebühr nicht besonders hoch, ab 10 Euro aufwärts sollten Sie rechnen. Bei größeren Mengen fängt der Preis so bei 130 Euro pro Tonne an.

Informieren Sie sich unbedingt vorher, bei welchem Anbieter Sie Asbestplatten und andere Materialien anliefern dürfen. Manchmal gibt es für Privatleute auch eine Höchstmenge, die erlaubt ist.

Wenn Asbestplatten oder ähnliche Bauelemente aus Eternit noch unbeschädigt sind und sich ohne großen Aufwand entfernen lassen, kann man unter Umständen unter Beachtung aller Vorgaben und Vorschriften Asbestplatten selber entfernen. Wer selber Hand anlegen möchte, muss mit folgenden Kosten rechnen:

  • Einmalschutzanzüge: 3 Euro pro Stück
  • FFP2-Masken: 3 Euro pro Stück
  • Plattenbags oder BigBags: 10 – 15 Euro pro Stück
  • Anmietung eines Asbestsaugers: 50 – 100 Euro täglich
  • Entsorgung: 100 – 450 Euro pro angefangene Tonne

Im Gegenzug besteht die Möglichkeit, die Aufwendungen für das Entsorgen von Eternit als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen.

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