Haus oder Wohnung: Wann muss saniert werden?

Von Redaktion

Um nicht in einen Sanierungsstau zu geraten und die Schäden noch schlimmer zu machen, sind Häuser und Wohnungen rechtzeitig zu sanieren. Viele Menschen scheuen sich jedoch davor, entweder weil sie nicht wissen, ob und wann Sanierungsarbeiten notwendig sind oder weil sie einfach Angst vor den hohen Kosten haben. In diesem Beitrag erfahren Sie, in welchen Fällen Sanierungsarbeiten durchgeführt werden müssen und wann bei bestimmten Dingen eine Sanierung erfolgen muss. Außerdem erfahren Sie etwas über die Sanierungskosten.

Fassadendämmung
Eine Fassadendämmung kann Teil einer thermischen Sanierung sein

Das erwartet Sie in diesem Beitrag

Unterschiedliche Ziele von Sanierungsmaßnahmen

Verschiedene Sanierungsmaßnahmen verfolgen unterschiedliche Ziele, wie zum Beispiel:

  • Thermische Sanierung
  • Sanierung der Elektroinstallation
  • Sanierung der Sanitärinstallation

Bei der sogenannten thermischen Sanierung geht es darum, den Heizwärmebedarf oder kurz HWB zu senken. Das kann durch eine Fassadendämmung oder Dachdämmung geschehen, aber auch durch Austausch von Fenstern und Türen oder einer neuen Heizungsanlage. Je niedriger der Heizwärmebedarf ist, desto geringer fallen die Heizkosten aus.

Wie sieht es mit den Sanierungsintervallen aus?

Wenn Sie neu bauen oder ein gebrauchtes Haus kaufen, müssen Sie einen gewissen Dämmstandard erreichen, der in der aktuellen Energieeinsparverordnung vorgegeben wird. Wohnen Sie bereits länger in Ihrem Haus, ist eine thermische Sanierung nicht zwingend vorgeschrieben. Alleine bei der Heizungsanlage gibt die Vorschrift, dass Heizkessel nicht älter als 30 Jahre sein dürfen.

Wasserrohre sollten Sie etwa alle 20 Jahre austauschen lassen. Die Kosten für den Austausch der Wasserrohre fallen deutlich niedriger aus als die Kosten für Schäden, die durch einen Wasserschaden entstehen könnten.

elektroinstallation erneuern
Die Elektroinstallation sollten Sie alle 20 bis 40 Jahre erneuern

Defekte Elektroleitungen, Schalter und Steckdosen können ebenfalls immense Schäden verursachen, weshalb diese alle 20 bis 40 Jahre ausgetauscht werden sollten. Ein Kabelbrand kommt Sie deutlich teurer zu stehen als wenn Sie alte Kabel austauschen lassen, da diese brüchig sein könnten.

Heizungs- und Sanitäranlagen werden etwa alle 15 bis 20 Jahre ausgetauscht. Bei der Heizungssanierung fällt der Austausch des Brenners und des Kessels an. In diesem Fall ist jedoch nicht unbedingt eine komplete Sanierung erforderlich.

Nachfolgend einige typische Sanierungsintervalle (Lebensdauer) im Überblick:

  • Dachdämmung: 30 Jahre
  • Dacheindeckung: 50 Jahre
  • Neuer Außenputz: 15 Jahre
  • Außenwanddämmung: 15 Jahre
  • Fenstertausch: 15 Jahre
  • Holzfenster streichen: 7 Jahre
  • Elektroinstallationen: 25 Jahre
  • Holzteile und Holzfassade pflegen: 7 Jahre
  • Neues Bad: 15 Jahre
  • Neue Einbauküche: 15 Jahre
  • Austausch Heizungsanlage: 30 Jahre
  • Wasserrohre: 30 Jahre
  • Abwasserleitungen: 50 Jahre

Die genannten Sanierungsintervalle sind reine Anhaltwerte, in der Praxis kann die Lebensdauer einzelner Bauteile viel größer ausfallen – aber natürlich auch geringer.

Mit welchen Kosten muss man für eine Wohnungssanierung rechnen?

Wie hoch die Kosten für die Wohnungssanierung ausfallen ist unterschiedlich und unter anderem davon abhängig, welche Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Zu den häufigsten Arbeiten zählen Heizungssanierungen, Badsanierungen, thermische Sanierung von Dächern oder Wänden. Hier einige Anhaltswerte für die Sanierungskosten:

  • Bei Neubauwohnungen in Berlin (siehe Wohnungssanierung Berlin) müssen Sie für die Sanierung durchschnittlich etwa 600 bis 1.200 Euro pro Quadratmeter einkalkulieren.
  • Badsanierungen gelten als besonders teuer. Sie werden mit meistens mehr als 1.100 Euro pro Quadratmeter berechnet. Sanierungsarbeiten bei großen Badezimmern, können Kosten in sechsstelliger Höhe verursachen.
  • Im Vergleich dazu sind Fenster- und Türensanierungen mit etwa 20 Euro pro Quadratmeter sehr günstig. Für eine 85 Quadratmeter Wohnung müssen Sie für eine Tür- und Fenstersanierung mit ungefähr 1.700 Euro rechnen.
  • Die Kosten für eine Fassadendämmung liegen zwischen 25 und 250 Euro pro Quadratmeter – abhängig davon, was gemacht werden soll. Eine Kerndämmung ist zum Beispiel vergleichsweise günstig, während ein Wärmedämmverbundsystem oder eine hinterlüftete Fassade recht teuer sind.
  • Bei der Dachdämmung sind die Preisunterschiede ähnlich groß, für eine Zwischensparrendämmung zahlen Sie 40 bis 100 Euro pro Quadratmeter, für eine Aufsparrendämmung mit neuer Dacheindeckung werden 130 bis 250 Euro pro Quadratmeter fällig. Vergleichsweise günstig ist ein Einblasdämmung mit 20 bis 50 Euro pro Quadratmeter. Bei einem Flachdach zählen Sie 50 bis 250 Euro pro Quadratmeter.

Sie sehen, es kann ganz schön teuer werden, sein Haus oder seine Wohnung zu sanieren. Viele Menschen wissen gar nicht, wie sie Geldsummen in vier-bis sechsstelliger Höhe aufbringen sollen. Sie können jedoch für verschiedene Leistungen Fördergelder beantragen.

Montage Vorwandelement
Moderne Sanitärinstallation erfolgt in der Regel mit Vorwandelementen

Die KfW bietet günstige Kredite und Fördergelder an

Bei der KfW handelt es sich um die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Wenn Sie als Privatperson eine Wohnung oder ein Haus besitzen, können Sie dort Fördergelder für energetische Sanierungen und altersgerechte Umbauten beantragen. Die KfW gewährt für verschiedene Leistungen Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. zu den Leistungen gehören unter anderem:

  • Erneuerung der Fenster
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Reduzierung von Barrieren
  • Dämmung von Dächern
  • Dämmung von Fassaden

Hier finden Sie Infos über die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Privatpersonen.

Sanierungskosten bei der Steuer angeben

Die Kosten für Sanierungen, die dazu beitragen, den Energieverbrauch einer Immobilie zu senken, können Sie von der Steuer absetzen. Sie können maximal 200.000 Euro der Gesamtsumme der Sanierungskosten angeben. Dazu zählen auch die Kosten für das Material und die Kosten für Umbaumaßnahmen.

Insgesamt können 20 Prozent der Sanierungskosten erstattet werden. Wenn Sie für die Wohnungssanierung Fördergelder in Anspruch genommen haben, dürfen Sie diese nicht bei der Steuer angeben, da dies einer unrechtmäßigen Doppelförderung gleichkäme.

Darf der Vermieter die Sanierungskosten weiterreichen?

Falls Sie im Besitz einer Eigentumswohnung sind und Sie diese nicht selbst nutzen, sondern sie vermietet haben, können Sie einen gewissen Anteil der Sanierungskosten in die Jahresmiete Ihres Mieters einrechnen. Die Erhöhung der Miete darf sich laut § 559 Abs. 1 BGB auf maximal acht Prozent der Sanierungskosten für die Wohnung belaufen.

Sie dürfen die Monatsmiete jedoch laut §559 Abs. 3a BGB nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren auf mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Wenn die Miete vor der Erhöhung mit weniger als sieben Euro pro Quadratmeter berechnet wurde, dürfen Sie die Miete um höchsten zwei Euro pro Quadratmeter anheben.

Über den Autor

Schreibe einen Kommentar