Wer sein Haus umbauen oder ein neues bauen möchte, benötigt in der Regel eine Baugenehmigung. Liegt diese vor, sollten die Arbeiten zeitnah beginnen, sonst kann die Genehmigung verfallen.

Ablauf der Baugenehmigung
Eine Baugenehmigung kann mit der Zeit erlöschen. Rechtsanwältin Claudia Stoldt vom Deutschen Anwaltverein rät daher, keinen Bauantrag zu stellen, wenn der Baubeginn noch unklar ist. Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung variiert je nach Bundesland:
- Berlin: zwei Jahre
- Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen: drei Jahre
- Bayern, Rheinland-Pfalz: vier Jahre
- Brandenburg: sechs Jahre
Verfall der Baugenehmigung
Die Baugenehmigung erlischt, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb der Geltungsdauer begonnen wird. Dann muss ein neuer Bauantrag gestellt werden. Eine Fristverlängerung ist möglich, wenn ein schriftlicher Antrag eingereicht wird und die Pläne dem geltenden Baurecht entsprechen.
Unterbrechung der Bauarbeiten
Eine Baugenehmigung kann auch ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Bau mehr als ein Jahr unterbrochen wird. Diese Fristen unterscheiden sich ebenfalls je nach Bundesland. Eine Ausnahme bildet Brandenburg, wo die Baugenehmigung verfällt, wenn die Bauherren nicht spätestens sieben Jahre nach Erteilung der Genehmigung in die Immobilie eingezogen sind und die Nutzungsaufnahme beim Bauamt angezeigt haben.